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aus seiner Heimath mit nach München nehmen wollte, zu Hause zu lassen.

Habe Ich die Urlaubsfrage in Baden betrachtet, um in Bezug auf die Stände Abstraktionen zu machen — so war Mir’s bei den Baiern darum zu thun, auf die Erbärmlichkeit der Bundesfürsten zurückzukommen, die sich sogar noch vor einem solchen Verfassungs-Leichnam fürchten. Desswegen blieb Ich viel länger als sie es verdient, bei der baierischen Urlaubsfrage, die im Grunde keine Frage ist, da ausser Mir kein Mensch davon spricht.

Um nur einen Schritt weiter, zum zweiten Punkte kommen zu können, müssen Wir schon eine Lüge als Wahrheit annehmen: Wir müssen davon ausgehen, dass es in Deutschland Ständekammern gibt, die eine verfassungsmässige Existenz haben, was aber, wie Wir gesehen haben, nicht der Fall ist. Allein thun Wir als ob Wir deutsche Deputirten wären, und beginnen Wir bewusster Weise unser System mit einer Lüge.

Nach allen Verfassungen haben die Stände das Recht der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, versteht sich von selber ohne Initiative. Was Civilgesetzgebung angeht, so ist bei der Mitwirkung dazu die Berechtigung der Stände wenig angegriffen worden und es stünde sogar besser, wenn dies mehr geschehen wäre. Ob der Pflichttheil 3/8 oder 3/7 eines Kinstheils beträgt, ob Lungenfäule ein redhibitorischer Mangel ist — was kann daran einem baierischen Minister liegen — er kommt doch nie zu kurz! Wo die Privilegien des Fiskus mit Privatrechten in Streit kommen, z. B. bei Expropriations und Eisenbahn-Gesetzen, da wird schon Lug und Trug zu Hülfe genommen, und die Regierung macht gerade, was sie will. Siehe Eisenbahn von Frankfurt über Darmstadt nach — Friedrichsfeld, und die grundfalschen Motive des Hof-Lindauer Zuges. Was Criminal-Recht und Verfahren angeht, so legen schon die Regierungen nie Gesetze vor, wodurch die Legislation auch nur um einen Zoll weiter käme; alle amendirten Verbesserungen nehmen die ersten Kammern nicht an, und wenn auch, so verwirft sie die Regierung um so gewisser; in der Regel sind auch die Stände selber noch so weit hinter dem Geist der modernen Gesetzgebung zurück, dass sie nicht einmal etwas Vernünftiges wollen. Man betrachte nur die sächsischen Pressverhandlungen, die Judendebatten in Baden, die Lotterie in Baiern, die Verhandlungen über Geschwornen-Gerichte in Württemberg, über Stockprügel in Churhessen. Wo es sich gar von

Empfohlene Zitierweise:
Klemens Wenzel Lothar von Metternich, Ferdinand Cœlestin Bernays: Schlussprotokoll der Wiener Ministeral-Konferenz vom 12. Juny 1834. In: Deutsch-Französische Jahrbücher. Bureau der Jahrbücher, Paris 1844, Seite 145. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsch_Franz_Jahrb%C3%BCcher_(Ruge_Marx)_145.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)