Seite:Deutsch Franz Jahrbücher (Ruge Marx) 146.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

politischer Gesetzgebung handelt, da werden die Stände nie gefragt. Die Fortschritte der Staatsverfassung haben sich, das sehen wir ja aus dem mitgetheilten Protokolle, die hohen Herren allein vorbehalten. In allen anderen Dingen fragt man die Stände; und thut nicht, was sie haben wollen, — in Bezug auf die politische Gesetzgebung — da fragt man sie gar nicht, das macht man allein in Wien ab.

Resummiren wir: An und für sich ist die Mitwirkung der Stände bei er Gesetzgebung von geringer Bedeutung; sie wird bedeutungslos, wenn man bedenkt, dass nirgends ein Minister verantwortlich gemacht werden kann, und wenn man das Vollzugsrecht der Souveraine, so wie sie es gethan, auf die Unumschränktheit der Polizeigesetzgebung ausdehnen muss. Was nützt der Pfalz ihr Cassationshof wenn ihn die Regierung aus blossm Belieben und der hochpolizeilichen Controle wegen nach München verlegt hat, was helfen alle Censurgesetze bei der gesetzlich unbeschränkten Presspolizeigewalt: für was Zeitbestimmungen bei Freiheitsstrafen, wenn man ohne gestraft zu sein, sieben Jahre in Untersuchung festgehalten werden kann. Für was Recht und Gericht, wenn man ohne beides auf polizeilichem Wege seines Dienstes entsetzt, aus dem Lande gejagt, von allem, was da Beamter heist, chikanirt werden kann. Es ist lauter Prellerei, — und wer das nicht einsieht, muss ein deutscher Deputirter oder Beamter sein! Doch auch mit dieser handgreiflichen Nichtigkeit begnügten sich die deutschen Fürsten nicht. Dem todten Häring müssen sie noch die Seele aus dem Leibe reissen!

Der § 16 in der Wiener Ministerialconferenz nimmt den constitunellen Ländern die Befugniss der Stände bei den Gesetzen mitzuwirken, indem er den Gerichten befiehlt, Verordnungen der Regierung, die ohne Zustimmung der Stände erlassen sind, wie Gesetze zu respectiren. In Baiern und Churhessen ist man schon vollständig an diese Doktrin gewöhnt, wie es in andern Ländern ist, weiss Ich nicht.-

Das dritte Recht — die Steuern zu willigen und bei der Abfassung des Budgets mitzuwirken — das Recht aller Rechte in constitunellen Staaten - sollte das stehen bleiben, wenn die anderen gefallen sind? Hat nicht die baierische Regierung 35 Millionen mehr als die budgetmässige Summe in einer einzigen Finanzperiode geradezu verschleudert, und hintennach noch die Stände so lange verspottet, bis sie sich über sich selber lustig machten und die Niederträchtigkeit dadurch sanktionirten, dass sie sie vertuschen

Empfohlene Zitierweise:
Klemens Wenzel Lothar von Metternich, Ferdinand Cœlestin Bernays: Schlussprotokoll der Wiener Ministeral-Konferenz vom 12. Juny 1834. In: Deutsch-Französische Jahrbücher. Bureau der Jahrbücher, Paris 1844, Seite 146. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsch_Franz_Jahrb%C3%BCcher_(Ruge_Marx)_146.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)