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haben geschrien: „ho! ho! ha!“ mit einander gespielt und sich überworfen und sind darnach verschwunden.


83.
Der Alraun.
Simplicissimi Galgen-Männlein. Im dritten Theil.
Israel Fronschmidt vom Galgen-Männlein.
Rollenhagen’s Indian. Reisen. Magdeb. 1605. S. 271. 272.
Bräuner’s Curiosit. S. 226–235.
Prätorius Weltbeschr. II. 215. 216. Weihnachtsfr. 155. 156.
Harsdörfer’s Mordgeschichten Nr. 45. S. 151.
Chr. Gotfr. Roth. diss. de imagunculis Germanor. magicis, quas Alraunas vocant Helmst. 1737. 8.

Es ist Sage, daß, wenn ein Erb-Dieb, dem das Stehlen durch Herkunft aus einem Diebs-Geschlecht angeboren ist, oder dessen Mutter, als sie mit ihm schwanger ging, gestolen, wenigstens groß Gelüsten dazu gehabt, (nach andern, wenn er zwar ein unschuldiger Mensch, in der Tortur aber sich für einen Dieb bekennt) und der ein reiner Jüngling ist, gehenkt wird und das Wasser läßt (aut sperma in terram effundit), so wächst an dem Ort der Alraun oder das Galgen-Männlein. Oben hat er breite Blätter und gelbe Blumen. Bei der Ausgrabung desselben ist große Gefahr, denn wenn er herausgerissen wird, ächzt, heult und schreit er so entsetzlich, daß der, welcher ihn ausgräbt, alsbald sterben muß. Um ihn daher zu erlangen, muß man am Freitag vor Sonnen-Aufgang,

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Brüder Grimm: Deutsche Sagen, Band 1. Nicolai, Berlin 1816, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsche_Sagen_(Grimm)_V1_171.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)