Seite:Deutscher Liederhort (Erk) 129.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
5.
Und als nun kam der dritte Tag,

da gieng die Hochzeit an;
der Schwarz wol aus der Hölle,
ei ei ei, ja Hölle,
der setzt sich obenan.

6.
Er mocht weder essen noch trinken,

nur tanzen mit der Braut:
Den ersten den er tanzte,
ei ei ei, ja tanzte,
zum Fenster tanzt er naus.

7.
Er faßt sie unter die Arme,

zerbrach ihr Hals und Bein:
Ade, ihr wackern Mädchen,
ei ei ei, ja Mädchen,
verliebt euch nicht in Zwei!

8.
Der Bräutgam hinter der Thüre stand

ganz traurig und betrübt:
„Warum bist du so traurig,
ei ei ei, ja traurig,
ja traurig und betrübt?“

9.
‚‚‚Warum sollt ich nicht traurig sein,

ja traurig und betrübt?
Mein Ehr hab ich verloren,
ei ei ei, verloren,
dazu mein feines Lieb.‘‘‘

1, 1. Ich will euch mal Eins singen. – 3, 3. Zeuch hin, du falsches Mädchen! hast dich in Zwei verliebt. – 4, 3. Der Teufel (Böse) soll mich holen. – 7, 3. Ihr Jungfern, laßt euch rathen, verliebt euch nicht in Zwei! – 9, 3. Mein Ehr hast mir genommen, dazu mein liebes Kind.


38a. Die untreue Braut.


Mäßig. Die Melodie mündlich, aus dem Oldenburgischen.
Noten
Noten


1.
|: Ihr Herren, laßt euch singen

ein wunderschönes Lied: :|
|: ein Mägdlein von achtzehn Jahren
das hatte zwei Knaben lieb. :|

2.
Der Eine war ein Schiffmann,

der Andr ein Bändersknab.
Das Mägdlein thät sich nit schämen,
es nahm den Bändersknab.

3.
Das ward der Schiffmann gewahre

der auf dem Wasser fuhr;
er fährt sein Schiff zu Lande
bis daß er die Jungfrau fand.

4.
Er fand sie auf ihrem Schlafkämmerlein,

da sie aufbund ihr Haar:
„Gott grüß dich, o mein Engelein,
mein herzallerliebster Schatz!

Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Erk (Herausgeber): Deutscher Liederhort. Verlag von Th. Chr. Fr. Enslin, Berlin 1856, Seite 129. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutscher_Liederhort_(Erk)_129.jpg&oldid=- (Version vom 26.10.2019)