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1851 bis 1860 in Deutschland 27,81 Gestorbene, 1910 dagegen nur 17,1. Erhöhung der Lebensdauer und der Lebenskraft müssen aber auch als Faktoren eingesetzt werden, die die deutsche Volkswirtschaft und ihre Unternehmer als positive Werte anerkennen müssen. Allerdings lassen sich hier die Wirkungen der Arbeiterversicherung von denen des Arbeiterschutzes nicht trennen. Doch kann hier nicht weiter verfolgt werden, wie auch dieser zur Hebung des körperlichen, wirtschaftlichen, sittlichen und allgemein kulturellen Niveaus beigetragen hat.

Lähmt die Sozialversicherung die wirtschaftliche Initiative?

Eine andere, hier eingreifende Grundfrage ist die, ob durch die staatliche Fürsorge die Tatkraft der vielen Millionen von Personen, die der Sozialversicherung unterliegen, gelähmt, ob ihre Tendenz zur Selbsthilfe geschwächt wird. Würde dies in der Tat der Fall sein, so müßte man von außerordentlich großen und beseitigungswerten Schäden der sozialen Versicherung reden.

Dieser vielfach gehörte Einwand geht jedoch fehl. Man muß daran denken, daß die mit der liberalen Ära unserer Politik unzertrennbare Manchesterlehre in dem freien Spiel der wirtschaftlichen Kräfte das ganze Heil sah und jeden einzelnen auf seine eigene Kraft, sein eigenes Wollen und Können stellte. Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, daß tatsächlich in diesem freien Wettbewerb diejenigen unterliegen mußten, die ohne Kapital oder sonstige wirtschaftlich sichere Einlagen den Kampf ums Dasein aufzunehmen gezwungen und nur im Besitz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte waren, deren Abnützung und Verfall leicht vorauszuberechnen ist. So schuf denn jene liberale Wirtschaftsordnung tatsächlich nicht gleiche Bedingungen für die Wirksamkeit der einzelnen volkswirtschaftlich unentbehrlichen Kräfte, sondern die Möglichkeit einer Ausbeutung des ökonomisch Schwächeren durch den Stärkeren. Es bleibt ein Ruhmestitel der neueren deutschen Wirtschaftspolitik, erkannt zu haben, daß die Kräfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer keineswegs gleich, sondern ungleich sind, und ferner, daß der Arbeiter nur bei Gewährung staatlichen Schutzes in der Lage ist, menschenwürdig zu leben und sich höher zu entwickeln. Bei der naturgemäß großen Bedeutung, die für den Staat die Gesundheit und allgemein kulturelle Höhe des Arbeiterstandes hat, ist die grundsätzliche Anerkennung von der Notwendigkeit eines staatlichen Schutzes ein nicht mehr zu vermissendes Element deutscher staatlich-politischer Kulturanschauung. Auf dem Boden dieser aber muß man die von der Sozialversicherung gewährten Leistungen als solche anerkennen, die bestimmt sind, mit Hilfe des Reiches dem einzelnen Arbeitstätigen dasjenige zu gewähren, was er aus eigener Kraft sich zu beschaffen nicht in der Lage wäre, dessen er aber bedarf, um ein nützliches Glied des Gemeinwesens zu sein.

Aber auch von einem anderen Gesichtspunkte geht das Bedenken einer Ausschaltung der Selbsthilfe zu weit. Die Gewährungen in der Invaliden-, Hinterbliebenenversicherung sind, soweit eine Rente in Betracht kommt, nicht derart, daß man wirklich von einer namhaften, für den Lebensunterhalt auch nur zur Not ausreichenden Beihilfe reden könnte. Aber auch von den Renten der Unfall- und Angestelltenversicherung wird wohl kaum je ein Arbeiter oder Angestellter vollständig leben können. Für die Anspannung

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/238&oldid=- (Version vom 31.7.2018)