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zu ersparen. Indem die Reichsversicherungsordnung als Voraussetzung der Errichtung u. a. bestimmt, daß die satzungsmäßigen Leistungen denen der maßgebenden Ortskrankenkasse mindestens gleichwertig sein müssen, hat sie den etwaigen Bestrebungen, durch die Innungskrankenkassen geringere Leistungen zu bieten, einen Riegel vorgeschoben. Es wird sich nunmehr herausstellen, ob die Innungen, die auch weiterhin zuständig sind für die Errichtung der Innungskrankenkassen, diese aus besonderem Bedürfnis des betreffenden Handwerks oder aus anderen minder berechtigten Gründen ins Leben rufen wollen. Die Innungskrankenkassen hatten im Jahre 1911 noch einen Mitgliederbestand von 327 000 Personen, die Krankheitskosten betrugen 7 927 519 M. Unbedeutend kann man diese Leistungen gewiß nicht nennen.

Landkrankenkassen. Kritik.

Einen neuen Typus der Kassen schuf die Gesetzgebung in den sogen. Landkrankenkassen. Es hängt dies damit zusammen, daß der Kreis der versicherten Personen in erheblichem Maße ausgedehnt worden ist. Langjährigen Forderungen entsprechend sind neu einbezogen in die Versicherungspflicht die Dienstboten, landwirtschaftlichen Arbeiter, die unständig und im Wandergewerbe Tätigen, endlich die Hausgewerbetreibenden. Während die in der Landwirtschaft Beschäftigten teilweise schon fakultativ unter gewissen Umständen versicherungsberechtigt werden konnten, ist hiervon doch ein verhältnismäßig geringer Gebrauch gemacht worden. Dasselbe gilt bezüglich der Dienstboten, deren Verpflegung im Krankheitsfalle lediglich nach den Vorschriften der Gesindeordnungen zu bemessen war, die nicht nur untereinander sehr stark abwichen, sondern auch im allgemeinen unzulänglich erschienen, besonders mit Rücksicht auf die Dauer der Krankenpflege. Die Ersatzmittel, die in privaten Verträgen mit Krankenhäusern usw. durch die Dienstherrschaften getroffen worden waren, hatten mancherlei Mängel aufzuweisen. Die neue Regelung wird zweifellos für die Bediensteten und ihre Arbeitgeber sozial und hygienisch besser sein. Noch viel bedeutsamer aber ist die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf die landwirtschaftlichen Arbeiter. Mag auch das patriarchalische Verhältnis auf dem Lande zum Segen der Beteiligten hier und da noch Platz greifen, so hat die unerbittliche wirtschaftliche Entwicklung in der Mehrzahl aller Fälle doch von einem solchen Verhältnis sich abgewendet und die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter denen sehr angenähert, die auch im Gewerbe, in der Industrie, im Handel usw. zu finden sind. Über die Unzulänglichkeit der Krankenfürsorge der ländlichen Arbeiter ist sich alle Welt einig. Einsichtsvolle Landwirte erachten es selbst in ihrem eigenen Interesse für besser, die Sorge um ihre kranken Arbeiter einer öffentlichen Einrichtung übertragen zu können. Die neu geschaffenen Landkrankenkassen sollen nun alle die eben bezeichneten neu in die Versicherung einbezogenen Personen mit aufnehmen. Wie groß die Zahl im ganzen sein wird, läßt sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Die Schätzungen bewegen sich zum Teil bis zu insgesamt 10 Millionen, wobei dann allerdings auch die der Familienhilfe teilhaftig werden Personen mitberücksichtigt sein dürften. Im ganzen betrug die Zahl der Mitglieder der bisherigen Krankenkassen im Jahre 1911 rund 14,5 Mill. Personen. Man wird annehmen können, daß infolge der Erweiterung des Kreises der Versicherten

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 230. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/246&oldid=- (Version vom 10.12.2022)