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binnen kurzem ein Drittel bis die Hälfte aller Einwohner des Deutschen Reiches von der Sozialversicherung erfaßt sein wird. Die organisatorische Form der Landkrankenkasse freilich unterliegt erheblichen Bedenken. Die Selbstverwaltung ist auf ein geringes Maß eingeschränkt, die Leistungen in manchen Punkten absichtlich hinter diejenigen der gewerblichen Arbeiter in andern Kassen zurückgeschraubt. Bestehen auch Besonderheiten, soll man auch ländlichen Verhältnissen immerhin Rechnung tragen, so war es doch nicht richtig, gerade in diesen beiden Punkten eine Differenzierung vorzunehmen. Die Landkrankenkassen sollen nämlich keineswegs nur auf dem Lande errichtet werden, sondern auch in den Städten, soweit ihre Errichtung nicht aus besonderen Gründen, die das Gesetz anerkennt, unterbleiben darf. Es muß aber besonders auf die in den städtischen (!) Landkrankenkassen befindlichen Versicherten geradezu politisch aufreizend wirken, wenn die Selbstverwaltung und die Leistungen auf einem ganz anderen Stand gehalten werden, wie die der gewerblichen Arbeiter derselben Ortschaft in anderen Kassen. Schon infolge dieser räumlichen Gemeinschaft vieler Versicherten, die teils in der Orts-, teils in der Landkrankenkasse sich befinden, ist die geltend gemachte Erwägung unrichtig, daß die letzteren noch nicht die sozialpolitische Reife besitzen und deshalb mit einer geringeren Selbstverwaltung vorliebnehmen müßten. Gerade die Zulassung zu selbständiger Betätigung führt zu sozialem Verständnis, zur Eingliederung in den staatlichen Organismus und hindert jene radikalen, umstürzlerischen Gedanken, die denselben Boden, auf dem sie stehen und der ihnen Nahrung gibt, unheilvoll aufwühlen wollen. Das unerfreuliche Vorbild für die Landkrankenkassen gab die Gemeindekrankenversicherung, die eine Einrichtung der Gemeinde und nicht eine selbständige Kassenform war und mit dem 1. Januar 1914 aufgehoben wird. Hier fehlte es nicht nur an der Selbstverwaltung, es waren auch die Leistungen höchst bescheiden und die Gemeinden selbst vielfach gezwungen, Zuschüsse beizusteuern. Immerhin betrug die Zahl der Mitglieder der Gemeindekrankenversicherung im Jahre 1911 1 700 696 Personen; an Krankheitskosten sind in demselben Jahr aufgebracht worden 24,6 Mill. Mark.

Die Ortskrankenkassen.

Den Haupttypus der Krankenkassen stellte bisher dar und wird auch in Zukunft darstellen die Ortskrankenkasse. Die Zahl der in dieser Form versicherten Mitglieder betrug 1911 7 217 908; die Krankheitskosten erreichten den Betrag von 185,8 Mill. Mark. Auf dem Boden dieser Organisationsform hat sich die Krankenversicherung am meisten entwickelt. Hier, wo der Selbstverwaltung nur ganz geringe Schranken auferlegt sind, wo das natürliche Übergewicht der Versicherten auch mitbestimmend wirkt auf die Art und den Umfang der Verwaltung, auf die Erweiterung der Leistungen, spielte sich aber auch ein erheblicher politischer Kampf, seltener an die Öffentlichkeit gelangend, aber nach innen doch um so bemerkenswerter, ab. Es ist nicht zu leugnen, daß es der politisch organisierten Sozialdemokratie vielfach gelungen ist, in die Kassenvorstände und das Kassenbeamtentum ihre eigenen Parteigenossen hineinzubringen. Hier setzt der Vorwurf eines parteipolitischen Mißbrauchs der versicherungsrechtlichen Einrichtungen ein. Wie weit er berechtigt ist, läßt sich sehr schwer sagen. Nach meiner Überzeugung handelt es sich um

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/247&oldid=- (Version vom 31.7.2018)