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ergangen und im Jahre 1912 ergänzt worden. Einen unerschöpflichen Born von politischen Erfahrungen und rechtlichen Gesichtspunkten bieten Jahr für Jahr die vom Auslande her zu uns zurückströmenden versicherungsrechtlichen Gesetze. Es gilt aber für uns, nicht nur auf dem stolzen Bewußtsein der Priorität in bezug auf die Sozialversicherung zu verharren, sondern durch rechtsvergleichende ununterbrochene Studien die Entwicklung zu verfolgen, das Gute und Bessere, woher es auch kommen mag, uns anzueignen und für eine spätere Gesetzgebung zu verwerten. Einige Zeit schien es sogar, daß das Ausland, besonders Österreich, auf den Schultern unserer eigenen gesetzgeberischen Werte etwas über unsere eigene Leistung Hinausgehendes schaffen könnte. Durch die Reichsversicherungsordnung sind aber eine große Anzahl von Bedenken, die durch die alles überholende Zeit entstanden waren, ausgeräumt worden. Einen Stillstand gibt es aber auch auf diesem Gebiete nicht. Freuen wir uns des Errungenen, seien wir jedoch stets auf der Wacht. Gilt es doch das Wohl und Wehe vieler Millionen Deutscher und damit unzertrennbar das Wohl und Wehe der ganzen Nation.

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 234. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/250&oldid=- (Version vom 31.7.2018)