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Völkerrecht
Von Dr. Karl Freiherr v. Stengel,
Geh.-Rat und Professor der Rechte an der Universität München


Vorbemerkung

Die nachfolgende Darstellung verfolgt nicht den Zweck, einen Überblick über den gesamten Inhalt des Völkerrechts zu geben, wie ein solcher aus jedem Lehrbuch des Völkerrechts gewonnen werden kann.

Vielmehr will dieselbe nach einer kurzen, die Begriffe des Völkerrechts und der völkerrechtlichen Gemeinschaft erörternden Einleitung eine knappe Übersicht über die Entwicklung des Völkerrechts und der Völkerrechtsgemeinschaft während der letzten hundert Jahre bringen, mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung in den letzten Jahrzehnten, in welche die Regierung Sr. Maj. des Kaisers Wilhelm II. fällt und in welchen das Deutsche Reich an allen für die Entwicklung des Völkerrechts wichtigen Ereignissen teilgenommen und eine maßgebende Rolle in der Weltpolitik gespielt hat.

Im Zusammenhange mit den beiden Friedenskonferenzen vom Jahre 1899 und 1907, deren Verlauf und Ergebnis ausführlicher besprochen werden mußte, ist gegenwärtig eine gewisse Krisis in der Entwicklung des Völkerrechts eingetreten in der Weise, daß die ziemlich einflußreich gewordene pazifistische Strömung nicht bloß die Beseitigung des Krieges, sondern auch in letzter Linie eine straffere Organisation der völkerrechtlichen Gemeinschaft in einer Weltföderation mit staatenbundlicher oder bundesstaatlicher Verfassung anstrebt.

Zu dieser Strömung mußte Stellung genommen und dargetan werden, daß es sich dabei um Ziele handelt, die nach menschlicher Voraussicht niemals verwirklicht werden können und um Bestrebungen, deren Verfolgung die Grundlage des gegenwärtig geltenden Völkerrechts, nämlich die Souveränität der Staaten und damit deren Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit in der bedenklichsten Weise zu untergraben geeignet ist, selbst wenn es sich bei einzelnen dieser Bestrebungen, wie bei dem Verlangen nach Abschluß eines auf der Grundlage des obligatorischen Schiedsverfahrens beruhenden Weltschiedsvertrags, nur um vorbereitende Maßregeln für die Erreichung der letzten Ziele handelt.

Deutschland hat aber um so weniger Anlaß, auf eine Minderung seiner so schwer errungenen Unabhängigkeit und Selbständigkeit einzugehen, als die Verwirklichung dieser Bestrebungen weder für die völkerrechtliche Gemeinschaft im ganzen, noch für deren einzelne Mitglieder von Vorteil sein würde und überdies jede Begünstigung ungesunder

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 317. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/333&oldid=- (Version vom 31.7.2018)