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durch den Internationalismus und Pazifismus beeinflußt und beherrscht waren. Aus den Verhandlungen der beiden Konferenzen und der auf denselben festgestellten Abkommen ließen sich hierfür zahlreiche Beispiele beibringen. Es soll aber hier lediglich auf das höchst bedenkliche auf der zweiten Friedenskonferenz festgestellte Abkommen über die Errichtung eines internationalen Prisenhofes hingewiesen werden, der über Rekurse gegen die Entscheidungen der nationalen Prisengerichte entscheiden soll. Es ist nämlich zweifellos, daß in der Errichtung eines solchen internationalen Prisenhofes eine viel weitergehende Beschränkung der staatlichen Souveränität liegen würde, als in der Anerkennung des Grundsatzes der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit, da sich ein solcher Prisenhof als ein wirklicher, über den einzelstaatlichen Prisengerichten stehender Gerichtshof darstellen würde, gegen dessen Zuständigkeit nicht wie im obligatorischen Schiedsverfahren die Einrede erhoben werden kann, daß es sich im gegebenen Falle um die Ehre und Lebensinteressen der Streitsteile handle[1].

Die sich daraus ergebenden Bedenken haben auch bewirkt, daß das Abkommen über die Errichtung eines internationalen Prisenhofs von keinem der auf der Friedenskonferenz vom Jahre 1907 vertretenen Staaten ratifiziert worden ist, nicht einmal von England und Deutschland, die die Anregung zu dem Abkommen gegeben haben[2].

Derartige Konferenzbeschlüsse, wie die erwähnten, lassen sich nur dadurch erklären, daß die Regierungen der an der Konferenz beteiligten Staaten und deren Vertreter unter einem so starken Einflusse der die internationale Meinung machenden Pazifisten standen[3], daß sie demselben schwer Widerstand leisten konnten, wie ja auch in den einzelnen Staaten nicht selten unter dem Einflusse der sog. öffentlichen Meinung Gesetze erlassen und Verwaltungsmaßregeln ergriffen werden, die innerlich keine Berechtigung haben.

Wenn ein Staat sich gegen die herrschende Strömung zu stemmen sucht, so gilt er als rückständig und wird von allen Seiten angegriffen, wie dies Deutschland geschah, weil es sich zunächst wenigstens gegen die Anerkennung der obligatorischen Schiedssprechung wehrte und sich auf den Weltschiedsvertrag nicht einließ. Gilt ja doch auch Deutschland in den Augen gar vieler als rückständig und reaktionär, weil es in der Demokratisierung


  1. Vgl. darüber Zorn, Zeitschrift f. Politik, Bd. II, S. 362, und Pohl, Zur Ratifikation des Prisenhofabkommens, Marine-Rundschau, Mai 1912, S. 620ff.
  2. In England ist bisher die Ratifikation am Widerstande des Oberhauses gescheitert. Vgl. über die Haltung Englands die Schrift: „Baty, Britain an the sea law“, 1911. – Die übrigen Staaten warten offenbar ab, ob England, die am meisten bei dem Abkommen interessierte Macht, dasselbe ratifiziert. Nicht recht verständlich ist, daß die deutschen Delegierten, nachdem sie mit Recht gegen den Abschluß eines Weltschiedsvertrags Einspruch erhoben hatten, zu dem viel bedenklicheren Abkommen über den Prisenhof gemeinschaftlich mit den englischen Delegierten sogar die Anregung gaben.
  3. Sehr interessant ist, was Zorn, „Das völkerrechtliche Werk der beiden Friedenskonferenzen“ (Zeitschrift f. Politik, Bd. II, S. 328) ausführt. Er weist darauf hin, daß auf der zweiten Friedenskonferenz die Pazifisten vollständig hoffähig geworden waren und einen sehr selbstbewußten Bestandteil der Konferenz bildeten. Auch gibt Zorn den Einfluß der Pazifisten auf die Einberufung und die Verhandlungen der beiden Friedenskonferenzen zu, indem er sagt: „Die Pazifisten erklärten bei jedem Anlaß: alle Beratungen über Kriegsrecht seien nur leeres Stroh; nur Abrüstung und Schiedsgerichte seien der Konferenz würdige Beratungsgegenstände. Diesem starken inoffiziellen Drucke nachgebend, hatte Rußland auf der ersten Konferenz die Abrüstung als Beratungsgegenstand aufgenommen.“
Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 339. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/355&oldid=- (Version vom 4.8.2020)