Seite:Deutschland unter Kaiser Wilhelm II Band 1.pdf/421

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zum Kriegsgebiet durch Bestimmungen über die Benutzung neutraler Häfen und über Zuführung von Kohlennachschub erschwert haben, kommt einer Verweigerung des höchsten Souveränitätsrechts der davon betroffenen Staaten, des Rechtes Krieg zu führen, nahe.

Die Flottennovelle von 1912.

Das Jahr 1911 hat allerdings wieder einen Rückschlag und in seinen Folgen die letzte deutsche Flottennovelle gebracht. Als, unserer Diplomatie unerwartet, hinter Frankreich plötzlich die Kriegsdrohung Englands wegen des Vorgehens Deutschlands in der Marokkofrage auftauchte, hat man bei uns von einem englischen „Überfall“ gesprochen. Dieser Ausdruck ist, wenn damit der Nebengedanke eines hinterlistigen Friedensbruchs verbunden sein soll, nicht ganz zutreffend. Es liegt, wie ich es schon gesagt habe, in der Natur des Seekrieges, daß er schneller zufaßt als der Landkrieg. Drum soll man der Offensive des Stärkeren, die im Augenblick der Kriegserklärung hinübergreift an unsere Küste, mit nüchternem Blick gewärtig sein und darauf rüsten. Dies hat unsere Flotten-Novelle von 1912 getan, indem sie statt zweier Geschwader deren drei mit voller Besatzung kriegsbereit halten und in sie die besten Schiffe einstellen will. Ferner hat sie uns, ebenfalls zur Verbesserung der Kriegsbereitschaft, eine Erhöhung des Mannschaftsstandes gebracht, sowie eine Vermehrung der Unterseeboote und die Einstellung einiger Luftschiffe in den Etat. Das durch Schaffung eines dritten aktiven Geschwaders erforderliche Mehr von Schiffen soll erreicht werden durch Verzicht auf die bisherige Materialreserve und durch Neubau dreier Linienschiffe und zweier kleiner Kreuzer.

Diese Novelle zum Flottengesetz verdankt Deutschland zum Teil der Stimme der öffentlichen Meinung, die den Ereignissen des Jahres 1911 gegenüber zur Vervollständigung der Rüstungen zu Wasser und zu Lande drängte, denn zum erstenmale hatten wir zur Wahrung überseeischer Interessen einer Kombination von Land- und Seekrieg gegenübergestanden, wobei noch nicht völlig feststeht, wieweit England sich damals auf letzteren beschränken oder seinem Verbündeten auch am Lande Hilfe leisten wollte.

Wir haben mit dieser Vervollständigung unserer Rüstungen den beiden Westmächten gezeigt, daß wir militärisch auf unserer Hut sind. Aber noch ein anderes ist erforderlich, wo die Möglichkeit kriegerischer Konflikte näherrückt: ein richtiges Zusammenwirken der diplomatischen und militärischen Maßnahmen in der Vorperiode solcher Konflikte. Außer der oben behandelten Eigenart des Seekrieges muß auch der Differenz in der Seekriegsrüstung Englands und Deutschlands Rechnung getragen werden, denn eine absolute Waffe ist unsere Flotte gegenüber England nicht und soll sie nicht werden, sondern nur eine präventive und bedingte. Rückt die Möglichkeit eines Krieges näher, so genügt also nicht wie im deutsch-französischen Kriege von 1870 eine politische Fürsorge, die dem Feinde Bundesgenossen fernhält, sondern wenn ein Krieg für uns Erfolg versprechen soll, so muß Aussicht dazu vorhanden sein, daß England durch den Kraftverlust, den das Niederringen der deutschen Flotte zur Folge hat, anderswo in der Welt in schweren Nachteil versetzt wird. Ob dies zutrifft, kann aber die Flottenleitung allein nicht übersehen. Ein Zusammengehen mit einer die Verhältnisse des Seekrieges richtig einschätzenden Politik ist notwendig, ehe eine politische Aktion begonnen wird und bei

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 405. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/421&oldid=- (Version vom 12.12.2020)