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von Jahr zu Jahr gesteigert. Dementsprechend haben die Reichsbeihilfen im Laufe der Jahre sich beträchtlich erhöht; der Gesamtbetrag dieser Beihilfen beläuft sich zurzeit auf rund 7½ Millionen Mark. Außer den Reichspostdampfern werden zahlreiche Dampferlinien, die von deutschen Gesellschaften unterhalten werden, für den überseeischen Postverkehr benutzt. Einen bedeutsamen Fortschritt in der Entwicklung des Seepostdienstes brachte die 1891 getroffene Einrichtung besonderer Seeposten auf deutschen Schnelldampfern im Verkehr mit Nordamerika. Durch diesen Seepostdienst werden während der Seefahrt die Postsendungen vollständig postmäßig bearbeitet, so daß sie sofort nach der Ankunft den Ortspostanstalten der Hafenstadt, bzw. soweit es sich um weitergehende Postsachen handelt, den Bahnposten zugeführt werden können. Die auf diese Weise erreichte wesentliche Beschleunigung wirkte in hohem Maße belebend auf die Entfaltung des Postverkehrs zwischen Deutschland und Nordamerika.

Überseeischer Telegraphenverkehr.

Die Vermittlung der überseeischen telegraphischen Korrespondenz Deutschlands lag lange Zeit fast ausschließlich in den Händen ausländischer, namentlich englischer und amerikanischer Kabelgesellschaften. Im letzten Vierteljahrhundert waren die Bestrebungen der Reichstelegraphenverwaltung andauernd darauf gerichtet, den überseeischen Telegraphenverkehr Deutschlands von den fremden Telegraphenlinien unabhängig zu machen. Dank dieser zielbewußten Tätigkeit konnte sich Deutschland einen wachsenden Anteil am Weltkabelnetz sichern. Noch vor anderthalb Jahrzehnten verfügte Deutschland nur über 6186 km, d. i. kaum 2% der Gesamtlänge des Weltkabelnetzes von damals 318 026 km. Im Jahre 1911 hatte sich dieser Anteil bereits auf 8,1%, nämlich auf 40 661 von 499 570 km erhöht. Von diesem Kabelbesitz Deutschlands entfielen 5533,5 km auf das Reich, 35 127,5 km auf deutsche Privatgesellschaften. Der selbständige Besitz an Unterseekabeln, über den Deutschland verfügt, ist unseren überseeischen Handelsbeziehungen, der Entwicklung unserer Kolonien, dem Preßwesen, der Schiffahrt, der weit sich verzweigenden Kabelindustrie und nicht zuletzt der politischen Machtstellung der Nation in reichstem Maße zugute gekommen. Auch die Telephonie hat die unterseeischen Leitungen ihren Zwecken dienstbar gemacht. Derartige Leitungen vermitteln den Fernsprechverkehr zwischen den deutschen Ost- und Nordseeinseln, Helgoland und dem festländischen Fernsprechnetz, sowie zwischen Deutschland, Dänemark und Schweden.

III. Verkehrspolitische Maßnahmen.

Die Gesetzgebung.

In die Gestaltung des Post- und Telegraphenwesens hat während der verflossenen 25 Jahre die Gesetzgebung nach verschiedenen Richtungen hin bedeutsam eingegriffen.

Neben dem Reichsgesetze vom 13. Mai 1891, welches strafrechtlichen Schutz brachte gegen die Beschädigung der Telegraphen- und Rohrpostanlagen, gegen den Vertrieb und die Wiederbenutzung schon einmal verwendeter Post- und Telegraphenwertzeichen,

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 914. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/477&oldid=- (Version vom 20.8.2021)