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Versendungserleichterungen für alle Gattungen von Postsendungen fortgebildet. Zu erwähnen ist besonders die ab 1. Oktober 1908 durchgeführte Herabsetzung des Briefportos im unmittelbaren Verkehr zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika auf 10 Pfennig für je 20 Gramm, ferner die Zulassung internationaler Antwortscheine zum Nennwerte von 25 Centimes, die die Möglichkeit gewähren, das Porto für die Antwort auf einen Brief nach dem Ausland im Voraus zu bezahlen.

Auch die Entwicklung des Telegraphenverkehrs führte alsbald zu internationalen Vereinbarungen, die sich allmählich zu dem 1865 in Paris gegründeten Allgemeinen Telegraphenverein ausbildeten. Der Verein, der jetzt sämtliche Staaten von Europa und eine große Anzahl von außereuropäischen Ländern umfaßt und dem die meisten Privatgesellschaften, in deren Besitz sich Unterseekabel befinden, angehören, ist im letzten Vierteljahrhundert dreimal: 1890 in Paris, 1895 in Budapest und 1908 in Lissabon zu Beratungen zusammengetreten. Durch den Vertrag und die dazu gehörende Ausführungsübereinkunft haben die Vorschriften über die Benutzung der internationalen Telegraphenanlagen und den internationalen Dienstbetrieb eine einheitliche Regelung erhalten. Der Vertragsverpflichtung, für den internationalen Dienst besondere Leitungen in genügender Zahl zu verwenden und eine rasche Telegrammübermittlung zu sichern, haben die Vereinsverwaltungen Genüge geleistet. Deutschland ist in weitestem Umfange in das internationale Telegraphennetz einbezogen. Die bis in die neueste Zeit fortgesetzten Bemühungen Deutschlands für Einführung eines europäischen Einheitstarifes haben noch nicht zum Ziele geführt. Immerhin hat die Reichstelegraphenverwaltung durch internationale Sondertarife erreicht, daß wenigstens in Mitteleuropa die Telegrammtarife in eine gewisse Übereinstimmung gebracht wurden.

Der Fernsprechverkehr Deutschlands mit seinen Nachbarländern hat in neuerer Zeit ebenfalls internationale Abmachungen über die Regelung des Gesprächaustausches notwendig gemacht.

Die Anregung zur internationalen Regelung der Funkentelegraphie ist von Deutschland ausgegangen. Am 3. November 1906 haben die Vertreter von 30 Staaten zu Berlin einen Vertrag unterzeichnet, der grundlegende Vorschriften für die internationale Funkentelegraphie trifft. Nach diesen Vorschriften ist jede Bordstation verpflichtet, mit jeder anderen Bordstation ohne Unterschied des von ihnen benutzten funkentelegraphischen Systems zu verkehren; es müssen ferner alle Stationen so eingerichtet sein, daß Störungen des Betriebes anderer Stationen möglichst fern gehalten werden; sodann ist den Stationen die Verpflichtung auferlegt, Anrufe von Schiffen in Seenot mit unbedingtem Vorrang vor jeder anderen Korrespondenz entgegenzunehmen und zu erledigen.

IV. Personalverhältnisse.

Mit der gewaltigen Steigerung der Leistungen der deutschen Postverwaltungen hat sich auch ihr Personalstand und die damit verknüpfte umfassende Verwaltungsarbeit bedeutend vermehrt. Die Gesamtzahl der Beamten und Unterbeamten und des sonst im Post- und Telegraphendienste beschäftigten Personals (einschließlich der Arbeiter)

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 919. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/482&oldid=- (Version vom 20.8.2021)