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und industrielle Unternehmungen; letztere namentlich bei Gelsenkirchen, Bottrop, Karnap und Hannover.

Die Inbetriebnahme des Kanals ist auf der Strecke westlich der Weser im Jahre 1914, auf der östlichen Strecke ein Jahr später zu erwarten.

Eine zweite Verbindung zwischen dem Rhein und der Weser würde durch den von Bremen und Oldenburg geplanten Bau eines Kanals von Dörpen an der Unterems über Kampe und Oldenburg nach der Hunte und durch diese nach der Unterweser bei Elsfleth hergestellt werden. Auch diese Schiffahrtsstraße, deren Kosten auf etwa 29 Millionen ermittelt sind, würde für 600 t-Schiffe eingerichtet werden; ihre wirtschaftliche Bedeutung würde für Bremen darin liegen, daß diesem Seehafen ein billiger Wasserweg nach dem rheinisch-westfälischen Industriebezirk und weiter durch den Kanal von Herne nach Duisburg bis zum Rhein erschlossen und der Wettbewerb mit den niederländisch-belgischen Seehäfen erleichtert werden würde. Andrerseits ist dem Plane in beteiligten Kreisen eine Gegnerschaft insofern erwachsen, als man vom Standpunkt der Interessen des Emder Hafens von dem Anschluß Bremens an die Unterems und den Dortmund-Emskanal einen nachteiligen Wettbewerb im gemeinsamen Hinterlande und eine Verkümmerung der Weiterentwickelung des ersteren Hafens befürchtet. Dazu kommt noch die Besorgnis, daß der südlichen Ems-Weserverbindung über Minden durch den nördlichen Kanal Verkehr entzogen werden könnte. Die über den letzteren Wasserweg zwischen Preußen, Oldenburg und Bremen geführten Verhandlungen haben infolge dieser Bedenken bisher zu einem Ergebnisse nicht geführt.

Elbe und Saale.

Die Elbe oberhalb Hamburg-Harburg und die Saale unterhalb der Elstermündung wurden durch fortgesetzte Regulierungsbrücken so verbessert, daß die erstrebte Fahrtiefe von 0,93 m bei dem früher zugrunde gelegten Niedrigwasserstande überall erreicht ist; die auf Preußen entfallenden weiteren Strombaukosten beliefen sich auf 6–7 Millionen. Die so erzielten Ergebnisse entsprachen aber doch den steigenden Anforderungen der Schiffahrt insofern noch nicht, als bei niedrigen Wasserständen der Betrieb nicht aufrechterhalten und der Verkehr vorübergehend ganz oder beinahe ganz eingestellt werden mußte. In den wasserarmen Jahren 1904 und 1911 trat dieser Fall wiederholt für monatelange Zeiträume ein. Hieraus ergab sich die Veranlassung zu technischen und wirtschaftlichen Untersuchungen für einen weiteren Ausbau des Fahrwassers im Wege der Niedrigwasserregulierung, und in dem Reichswasserstraßengesetze vom 24. Dezember 1911 wurden neue Regulierungsziele aufgestellt, die für die Elbe 1,10 m oberhalb, 1,25 m unterhalb der Saalemündung betragen. Diese Fahrtiefen sind auf einen niedrigeren als den bisher zugrunde gelegten Wasserstand, nämlich auf den niedrigsten Wasserstand des Jahres 1904, bezogen. Die Baukosten sind zu 88,6 Millionen überschläglich ermittelt.

Auf dem überwiegend der Seeschiffahrt dienenden Unterlaufe der Elbe von Hamburg und Harburg abwärts werden die Strombauten in der Hauptsache von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeführt. Durch einen 1908 mit Preußen geschlossenen Staatsvertrag ist ihr die Möglichkeit gegeben, diese Elbstrecke den fortschreitenden Bedürfnissen

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 933. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/496&oldid=- (Version vom 20.8.2021)