Seite:Deutschland unter Kaiser Wilhelm II Band 2.pdf/497

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der Seeschiffahrt entsprechend auszubauen. Einstweilen wird dort eine Fahrtiefe von 10 m unter mittlerem Niedrigwasser hergestellt; die hamburgischen Aufwendungen für den Ausbau des Fahrwassers unterhalb der Elbbrücken beliefen sich in den letzten 25 Jahren auf 37,8 Millionen M. Die durch den Köhlbrand und die Süderelbe gebildete Zufahrt zu dem preußischen Hafen Harburg wurde auf Grund eines preußisch-hamburgischen Vertrages vom 19. Dezember 1896 mit einem Kostenaufwande von 690 000 M. um einen Meter vertieft, und gegenwärtig wird auf dieser Zufahrtstraße die in einem neuen Vertrage vom 14. November 1908 festgesetzte Fahrtiefe von 10 m unter mittlerer Fluthöhe ausgebaut. Die Kosten hierfür sind auf 6,5 Mill. M. veranschlagt.

Der Bau einer Wasserstraße von Leipzig nach der Elbe wird seit Jahrzehnten von beteiligter Seite erstrebt; sie ist auch Gegenstand von Verhandlungen der preußischen und sächsischen Regierung gewesen. Es sind technische und wirtschaftliche Untersuchungen über mehrere Anschlußmöglichkeiten, teils unmittelbar zur Elbe, teils zur Saale, angestellt worden. In dem Bauprogramm des Reichswasserstraßengesetzes von 1911 ist der Anschluß durch einen in die obere Saale mündenden, für 400 t-Schiffe fahrbaren Kanal in der Weise berücksichtigt worden, daß der Ausbau der Saale oberhalb Halle bis zur Kanaleinmündung für solche Fahrzeuge unter diejenigen Schiffahrtsverbesserungen aufgenommen ist, deren Kosten aus der Elbstromkasse, also durch die Elb- und Saaleschiffahrtsabgaben zu decken sind.

Häfen.

An der Elbe und Saale wurde eine Anzahl von Verkehrs- und Schutzhäfen neu gebaut und erweitert; auch hier zeigte sich die Erscheinung, daß staatliche Schutzhäfen von Beteiligten zugleich für Verkehrszwecke eingerichtet wurden. Die bedeutendsten Hafenbauten im Binnenlande wurden von der Stadt Magdeburg ausgeführt, die zuerst einen Handels- und dann einen Industriehafen für zusammen 13,7 Mill. M. ausführte. In Aken wurde von einer Aktiengesellschaft ein Umschlagshafen mit fast 2 Mill. M. Baukapital hergestellt. Die nichtstaatlichen Hafenbauten wurden mehrfach, namentlich in Magdeburg und Aken, durch staatliche Beteiligung gefördert.

Sehr bedeutende Hafenanlagen wurden ferner an der Grenze der See- und Binnenschiffahrt, bei Harburg, Altona und Hamburg geschaffen; in Harburg durch das Zusammenwirken von Staat, Stadt- und Privatkapital, in Hamburg durch den Staat, dem durch den preußisch-hamburgischen Vertrag von 1908, den sogenannten Köhlbrandvertrag, die Möglichkeit zur Erweiterung der älteren Anlagen in großem Maßstabe eröffnet wurde. In Altona trat die Stadt als Bauherrin des Hafens auf, wurde aber vom Staate durch bedeutende Mittel unterstützt. Für den Ausbau dieser drei öffentlichen Häfen sind im letzten Vierteljahrhundert fast 200 Millionen verwendet, von welchen, etwa 16,5 auf Altona, 13 auf Harburg und 169 auf Hamburg entfallen. In der letzteren Zahl sind die Zollanschlußbauten und die Bauten in Cuxhaven nicht enthalten. Außerdem sind noch mehrere Millionen für Privathäfen in Wilhelmsburg und Neuhof zwischen Harburg und Hamburg aufgewendet worden.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 934. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/497&oldid=- (Version vom 20.8.2021)