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Kosten 17,3 Mill. Mark betragen, während ein städtischer Westhafen bei Plötzensee – hauptsächlich für den Verkehr des neuen Großschiffahrtsweges Berlin-Stettin berechnet – im Plane ist. Ferner sind von Charlottenburg am Landwehrkanal, von Spandau und Tegel an der Havel, von südlichen Vorortgemeinden und Privaten am Teltowkanal Häfen oder Lösch- und Ladestellen ausgeführt worden. Der Spandauer Hafen hat etwa 4,25 und der Tegeler etwa 3 Mill. Mark gekostet.

C. Ostseegebiet.

Oder.

Um der oberschlesischen Industrie, insbesondere den Kohlengruben und Eisenhütten, die Vorteile der billigen Wasserfracht zuzuwenden, wurde zunächst auf Grund des mehrfach erwähnten Wasserstraßengesetzes vom 6. Juni 1888 die obere Oder von Kosel bis zur Neißemündung mit 1,50 m Mindesttiefe in 12 Staustufen kanalisiert, unterhalb der Neiße bei Brieg und Ohlau je eine neue Schleuse erbaut und ein Umgehungskanal in Breslau hergestellt. Durch das Wasserstraßengesetz vom 1. April 1905 und durch Etatsbewilligungen sind weiter die Mittel flüssig gemacht, um auch die Strecke von der Neißemündung bis Breslau vollständig zu kanalisieren, einen zweiten Umgehungskanal in größerem Bogen um Breslau herum zu erbauen, unterhalb Breslau – in unmittelbarer Nähe der Stadt – eine neue Staustufe bei Ransern herzustellen und alle Staustufen der Wasserstraße Kosel-Ransern, deren Gesamtzahl 22 betragen wird, mit Schleppzugschleusen zu versehen, die bei den älteren Anlagen neben den einschiffigen Schleusen liegen. Die Baukosten dieser für 400 t-Schiffe eingerichteten Wasserstraße werden nach Vollendung der noch im Gange befindlichen Arbeiten im ganzen etwa 62,5 Mill. Mark betragen. Darüber hinaus werden aber voraussichtlich noch einige Millionen an die Besitzer derjenigen Ländereien zu zahlen sein, welche infolge der Erbauung von Staustufen durch Erhöhung des Grundwasserstandes und Erschwerung der Vorflut geschädigt worden sind.

Um die in der kanalisierten Oderstrecke gesicherte Fahrtiefe auch in dem regulierten Stromlaufe unterhalb Ransern in annähernd gleichem Maße herzustellen, ist durch ein Gesetz vom 30. Juni 1913 der Betrag von 36,7 Mill. Mark bereitgestellt worden, um einerseits durch sorgfältigen Ausbau des Niedrigwasserbettes, anderseits durch Erbauung einer Talsperre an der Neiße bei Ottmachau das Fahrwasser zu verbessern. Unter Zuhilfenahme des aus der Talsperre abzugebenden Wassers soll unterhalb Ransern eine Fahrtiefe von mindestens 1,40 m erzielt werden, die nur in ganz besonders trockenen Jahren vorübergehend nicht gehalten werden könnte.

An der unteren Oder werden auf der Strecke von Küstrin bis Raduhn auf Grund des Gesetzes vom 12. August 1905 zur Verbesserung der Vorflut und im Schiffahrtsinteresse Baggerungen und sonstige Strombauten ausgeführt, für welche ein Kostenaufwand von 14 Mill. Mark vorgesehen ist.

Der Ausbau der Oderstrecke von Raduhn bis zum Damm’schen See bei Stettin erfolgt auf Grund des Kreditgesetzes vom 4. August 1904 mit einem veranschlagten Kostenaufwande von rund 47 Mill. Mark, wovon rund 41,7 Mill. Mark vom Staate

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 937. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/500&oldid=- (Version vom 20.8.2021)