Seite:Deutschland unter Kaiser Wilhelm II Band 2.pdf/501

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

aufgebracht werden. Außerdem werden aus den durch das Gesetz vom 1. April 1905 für den Großschiffahrtsweg bewilligten Mitteln noch 2,1 Mill. Mark dazu verwendet, um den der Vorflut des Oderbruches dienenden Wasserlauf von Hohensaathen bis Schwedt in großen Abmessungen – zugleich als Schiffahrtsstraße – auszubauen.

Nach Vollendung dieser Bauten werden in der breiten Niederung des unteren Odertales von Hohensaathen bis Stettin der Schiffahrt zwei Verkehrswege zur Verfügung stehen, von denen der eine, die mit dem Vorflutkanal des Oderbruchs identische Westoder stets für 600 t-Schiffe, der andere, die Ostoder, stets für 400 t-Schiffe fahrbar sein wird.

Die überwiegend der Seeschiffahrt dienende Wasserstraße von Stettin nach Swinemünde wurde mit einem Kostenaufwande von 6,1 Mill. Mark von 6 auf 7 m vertieft, eine weitere Vertiefung auf 8 m ist jetzt geplant.

Auch bei einigen kleineren Nebenwasserstraßen der Oder, insbesondere der Lausitzer Neiße, wurden Schiffahrtsverbesserungen ausgeführt.

Häfen.

Von größeren Hafenbauten ist zunächst der vom Staate am oberen Endpunkte der kanalisierten Oder angelegte, 1896 in Betrieb genommene und seitdem in großem Maßstabe weiter ausgebaute Umschlagshafen in Kosel zu erwähnen, für den bisher 9 Mill. Mark aufgewendet wurden. In Oppeln wird der staatliche Sicherheitshafen von einer Aktiengesellschaft, deren auf etwa 1,3 Mill. Mark bemessenes Kapital im wesentlichen von dem Staate, der Stadt und Handelskammer Oppeln und dem Oberschlesischen Berg- und Hüttenmännischen Verein aufgebracht ist, für Verkehrszwecke eingerichtet und vergrößert. In Breslau hat die Stadt einen Verkehrshafen für 6,2 Mill. Mark erbaut und in Stettin sind 24,5 Mill. Mark für Erweiterung der städtischen Hafenanlagen aufgewendet worden.

Wasserstraßen zwischen Oder und Weichsel.

In den Jahren 1891 bis 1898 wurde die Netze von der Dragemündung aufwärts bis zu der damals untersten Schleuse durch Vertiefung und Begradigung sowie durch Einbau von 4 Staustufen mit einem Aufwande von 8,3 Mill. Mark für die Schiffahrt mit Fahrzeugen von 400 t Tragfähigkeit verbessert. Durch das Wasserstraßengesetz vom 1. April 1905 wurden dann die Mittel zur Verfügung gestellt, um die aus der unteren Warthe, der unteren Netze, dem Bromberger Kanal und der Brahe zusammengesetzte Kette von Schiffahrtswegen für den Durchgangsverkehr mit 400 t-Schiffen zwischen Oder und Weichsel zugänglich zu machen. Zu diesem Zwecke wird die Netze zwischen der Mündung in die Warthe und dem Einflusse der Drage reguliert und oberhalb dieses Punktes durch Einbau von 7 weiteren Staustufen bis zur Küddowmündung vollständig kanalisiert, während an den beiden – vor 1891 schon vorhandenen – Netzestauwerken neue Schleusen von größeren Abmessungen neben den älteren, kleineren Schleusen erbaut wurden. Außerdem wurde der Bromberger Kanal mit seinen Schleusen für 400 t-Schiffe umgebaut. Die Warthe unterhalb der Netzemündung, die Schleusen der 1891 bis 1898 erbauten Netzestauwerke und der Brahe waren schon vorher für solche Fahrzeuge zugänglich.

Die Gesamtkosten dieser Bauten werden etwa 21,6 Mill. Mark betragen.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 938. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/501&oldid=- (Version vom 20.8.2021)