Seite:Deutschland unter Kaiser Wilhelm II Band 2.pdf/596

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

eine andere Frage gelöst, zu welcher das seit Jahrhunderten geübte Protektoratsrecht Frankreichs über kirchliche Institutionen des nahen und fernen Orients den Anlaß gab. Nunmehr wollte das Reich selbst diesen Schutz über seine Angehörigen im Auslande üben. Schon im Jahre 1890 hatte der Missionsbischof Anzer in Schantung seine sämtlichen Missionen unter den Schutz des deutschen Gesandten in Peking gestellt, und demzufolge hatte Wilhelm II. nach der Niedermetzelung christlicher Missionare (1897) Genugtuung gefordert und erhalten. Auch sonst wandte der Kaiser den Missionen seine Gunst und Sorgfalt zu. Geistliche, die sich um die deutschen Interessen im fernen Osten verdient gemacht, wurden ausgezeichnet; so P. Scherer, der sich in Schanghai um die Seelsorge der katholischen Soldaten bemüht hatte, und der Jesuit Froc von der meteorologischen Station in Zikawei, der durch seine Taifunwarnungen die deutsche Marine vor manchen Gefahren bewahrt hatte. Daß dem Kaiser die Missionen in den deutschen Kolonien besonders am Herzen liegen, ist begreiflich. Mit Nachdruck wies er bei gegebener Gelegenheit darauf hin, wie wichtig es sei, die wilden Stämme nicht nur zur Religion, sondern auch zur Arbeit zu erziehen. Die Bedeutung des deutschen Protektorats über die Missionen auch in nicht deutschen Gebieten leuchtet ohne weiteres ein; die deutschen Missionäre erfreuen sich einer viel größeren Sicherheit, können mit ganz anderer Zuversicht und darum auch mit weit besserem Erfolge arbeiten, wenn sie unter dem Schutz des deutschen Namens stehen, als wenn sie Stiefkinder einer fremden Macht sind, und die Achtung vor dem Deutschtum wird den Belehrten mit der Religion beigebracht. So haben denn auch die Missionen in letzter Zeit einen gewaltigen Aufschwung genommen.

Preuß. Gesandtschaft beim Vatikan.

In der Kontroverse über das Protektorat der Katholiken im Orient (1898) war infolge der stark zu Frankreich neigenden Haltung von Leos XIII. Staatssekretär Rampolla eine vorübergehende Verstimmung zwischen Berlin und Rom entstanden. Dies gab Anlaß zu der Frage, ob man die preußische Gesandtschaft beim Vatikan nach der Abberufung des Herrn v. Bülow nicht ganz eingehen lassen solle. Die Behandlung dieser Frage ließ erkennen, wer aus der Geschichte etwas gelernt hatte, wer nicht. Erfreulicherweise gehörte die Regierung zur ersteren Klasse und hielt am Fortbestande der Gesandtschaft fest trotz vielen Stimmen, welche energisch deren Auflassung forderten. Mit Recht; denn daß es unklug wäre, bei einer geistigen Macht, wie es das Papsttum ist, andere Mächte ihren Einfluß üben zu lassen und auf den eigenen zu verzichten, kann nur konfessionelle Voreingenommenheit verkennen. Wie wirksam sich auch moralische Mächte erweisen können, hatte gerade der Kulturkampf jedem gezeigt, der Augen hat zu sehen. Auch durfte schon um deswillen die römische Gesandtschaft nicht aufgehoben werden, weil die damals noch sehr rege Empfindlichkeit der Katholiken dadurch als durch eine Beleidigung ihres Oberhauptes sich hätte verletzt fühlen müssen. Es war die Überzeugung weiter katholischer Kreise, daß nicht zuletzt der Widerstand des Kaisers eine so schädliche Maßregel verhindert habe. Die Dankbarkeit und das Vertrauen, zu denen der Monarch schon soviel Ursache gegeben, wurde dadurch noch gesteigert.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 1033. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/596&oldid=- (Version vom 14.2.2021)