Seite:Deutschland unter Kaiser Wilhelm II Band 2.pdf/621

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

auf weite Kreise übertragen wird und seine einstige Bedeutung als Merkmal wissenschaftlicher Betätigung verliert und damit an Wert einbüßt.

Literarische Tätigkeit erste Pflicht der Dozenten.

Noch immer aber bleibt die literarische Tätigkeit die erste Pflicht des akademischen Dozenten, durch sie hat er sein Amt, durch sie sichert er das allgemeine, über lokale Wirksamkeit hinausreichende Ansehen der Universität. Es wäre eine Schädigung und ein Merkmal des Niederganges unserer Hochschulen, wenn ein anderer Gesichtspunkt als die wissenschaftliche Leistung (wofür sich auch einzelne Stimmen geltend machen) jemals über die Berufung zum akademischen Lehrer entschiede. Jakob Grimm und Leopold von Ranke waren keine fortreißenden Dozenten. Dennoch strahlt ihr Name noch heut mit unvermindertem Glanz über Berlin, ja über allen Universitäten, Kants unsterblicher Ruhm ist mit Königsberg für alle Zeiten verbunden. Der Professor ist nicht nur um der Studenten willen, sondern ebensosehr um der wissenschaftlichen Arbeiten willen da. Er wäre sonst ein Oberlehrer. Und wir danken es der Regierung unseres erhabenen Herrschers, daß diese Pflicht nicht nur jederzeit anerkannt worden ist, sondern stete Unterstützung und Förderung erfahren, und damit den Hochschullehrern die Möglichkeit gegeben hat, den Universitäten ihre Stellung zu bewahren. Innerhalb ihrer Mauern bringt die Neuzeit mancherlei Bestrebungen zur Geltung, die ihre bisherigen Ordnungen umgestalten. Die außerordentlichen Professoren, vielfach Männer von großer Erfahrung und wissenschaftlichem Verdienste, oft an der Spitze großer Institute oder wichtiger Abteilungen derselben oder Führer neu emporblühender Wissenschaften, haben längst eine Änderung ihrer Stellung erstrebt und wünschen ihren Rat in der akademischen Verwaltung zu betätigen. Manches haben sie erreicht, manches bleibt zu erreichen, mancher Wunsch aber wird in der Praxis, wenn nicht der Unterschied zwischen außerordentlichen und ordentlichen Professoren überhaupt schwinden soll – und das wäre ein sehr fraglicher Fortschritt – unerreichbar bleiben.

Studenten.

Mit uneingeschränkter Genugtuung darf man von dem Geiste sprechen, der unsere Studierenden beseelt. National im vollsten Sinne des Wortes wird die akademische Jugend unserer Zukunft eine sichere Stütze sein und unsere heiligsten Güter wahren. Die große Zeit der Reichsgründung hat für sie die Vorbilder geschaffen, an denen ihre Vaterlandsliebe erstarkt und sich bereichert; die Gegenwart leiht ihr den frohen Optimismus und den Blick in die Ferne. Wie die Ehrentafeln in unseren Hallen die Treue derer bezeugen, die 1813 und 1870 für König und Vaterland fielen, so wird die heutige Jugend in der Stunde der Gefahr sich ihrer Väter würdig zeigen. Die Gerechtigkeit gebietet anzuerkennen, daß die höheren Schulen, die unsere Studierenden vorbereiten, ihres Amtes hierin mit Gewissenhaftigkeit walten und die Möglichkeit nie versäumen, die ihnen anvertraute Jugend in den eindrucksvollsten Jahren auf den Weg der Vaterlandsliebe zu leiten. Die Volksschule muß ihre Zöglinge mit dem 14. Lebensjahre entlassen,

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 1058. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/621&oldid=- (Version vom 9.3.2019)