Seite:Deutschland unter Kaiser Wilhelm II Band 2.pdf/650

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

entgegengearbeitet werden. Und schon war auch Sorge getragen, die Ausbildung derer, die sich diesem Berufe widmeten, zu fördern. Die im Jahre 1887 erlassene Prüfungsordnung suchte gegenüber dem früheren Reglement eine sachgemäßere Abgrenzung der Forderungen, immer noch in drei Stufen der Lehrbefähigung, durchzuführen. An sie schloß sich 1890, noch vor Zusammentritt der Dezemberkonferenz, eine wichtige Neuerung: die Zeit der praktischen Ausbildung – bisher nur das „Probejahr“ – wurde verdoppelt. In einer größeren, nach Bedarf zu vermehrenden Zahl pädagogischer Seminare sollten alle angehenden Lehrer eine gründliche und sorgsame Anleitung erhalten, so daß sie dann schon einigermaßen gerüstet in das Probejahr einträten, um sich an selbständigeren Aufgaben zu versuchen. Die Einrichtung dieser pädagogischen Seminare, zunächst mit manchen Mängeln behaftet und immer wieder der Vervollkommnung fähig, hat sich doch, aus der ursprünglichen Absicht heraus, vortrefflich entwickelt, indem sie den Jüngeren einen festen Anhalt zur Einarbeitung gab, den Älteren vielfache Anregung zu bewußterem Tun und vertiefter Berufsauffassung. – Daß den erhöhten Anforderungen, die an den Lehrer gestellt wurden, auch ein besserer materieller Lohn seiner Arbeit und ein etwas sichtbarerer Anteil an den Ehren, die der Staat zu verteilen hat, entsprechen solle, hatte Seine Majestät ausdrücklich erklärt. Der Allerhöchsten Initiative verdankte so der höhere Lehrerstand neben einer Umgestaltung seiner Titel- und Rangverhältnisse den Normaletat von 1892, der ganz neue Grundsätze der Besoldung und Beförderung aufstellte und für die Gesamtheit eine wesentliche Verbesserung der Lage, vielen einzelnen einen lang entbehrten Aufstieg in der Lebenshaltung brachte.

Die Mädchenschulen in früherer Zeit.

II. Die feste Einordnung des höheren Schulwesens in den Zusammenhang staatlicher Ansprüche und Wirkungen, die für die männliche Jugend seit der Zeit der Freiheitskriege erfolgt war, wurde für die weibliche sehr viel später erreicht, auch viel später begehrt. Während der beiden ersten Drittel des Jahrhunderts führten die höheren Mädchenschulen eine Art von Stilleben; die Erziehung der künftigen Frauen und Mütter blieb, soweit sie nicht ohnehin Sache des Hauses war, auch in der Schule fast ganz der privaten Tätigkeit, meist unter weiblicher Leitung, überlassen. Die erste entschiedene Kundgebung für straffere Organisation ging von einer Versammlung aus, die im September 1872 in Weimar tagte. Hier wünschte man: deutliche Sonderung von den Zwischenformen, die zur Bürgerschule hinüberführten, Zuweisung der anerkannten höheren Mädchenschulen an dieselben Aufsichtsbehörden, denen die Gymnasien und Realschulen unterstünden, Einführung eines für alle Schulen verbindlichen Lehrplanes. Im Auftrage der Versammlung wurde eine Denkschrift verfaßt, um die Richtung anzugeben, die man bei Auswahl und Abgrenzung des Lehrstoffes einzuhalten dachte. Die weibliche Bildung sollte der Geistesbildung des Mannes ebenbürtig werden, hauptsächlich doch zu dem Zwecke, daß die Frau mit Verständnis und lebendigem Gefühl die höheren Interessen des Mannes begleiten könne. Diese Denkschrift wurde den deutschen Staatsregierungen überreicht und fand vielfache Beachtung. Was in Preußen von Amts wegen geschah, bewegte sich zwar zuerst (1873) auf der vorgezeichneten Bahn, führte aber nicht weiter

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 2. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 1087. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_2.pdf/650&oldid=- (Version vom 31.7.2018)