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Verhältnisse ist durch Anregung und Mitwirkung hervorragender Ärzte ins Leben gerufen. Zu nennen sind vor allem der Deutsche Verein für öffentliche Gesundheitspflege, der deutsche Verein für Schulgesundheitspflege, der deutsche Verein zur Bekämpfung des Kurpfuschertums, der niederrheinische Verein für öffentliche Gesundheitspflege und ähnliche Vereine in den verschiedensten Provinzen und Bundesstaaten. Unter der Regierung Wilhelms II. sind besonders der Verein für Volkshygiene, die Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, zum Säuglingsschutz, gegen den Mißbrauch alkoholischer Getränke, der deutsche Samariterbund in Tätigkeit getreten. Eine Zentralstelle für Wohlfahrtseinrichtungen ist 1891 von einzelnen Vereinen, welche auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege tätig sind, unter Beteiligung preußischer Ministerien gegründet worden. Sie wurde 1906 auf Antrag des Grafen Douglas als Zentralstelle für Volkswohlfahrt mit öffentlich rechtlichem Charakter umgestaltet. Auch die später zu besprechende Tuberkulosebekämpfung, die Bestrebungen für Mutterberatung, zum Säuglingsschutz, zur Versorgung der Kinder mit guter Milch haben von Ärzten und ärztlichen Erfahrungen zum großen Teil ihre Anregung erhalten und sind unter ihrer wesentlichen Mitwirkung ein Segen für viele geworden. Ebenso verdienen die Bestrebungen für Epileptische, Krüppel, für Ausbildung von Krankenpflegern und Krankenpflegerinnen dankbare Anerkennung.

Ärztekammern.

Durch Gesetz vom 25. Mai 1887 betreffend die Errichtung einer ärztlichen Standesvertretung waren im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege und des ärztlichen Standes in allen deutschen Staaten – vom Staate als beratende Korporation anerkannte – Ärztekammern in jeder Provinz errichtet werden. Auch diese haben sich bemüht, die verschiedensten Fragen der Hygiene und weiterhin der ärztlichen Interessen zu fördern. So haben die Ausführung des Reichsseuchengesetzes und die Desinfektionsmaßnahmen, der Unterricht der Krankenpfleger und Pflegerinnen, die Gutachten für Organe der Versicherungsmedizin, die Wöchnerinnenpflege und das Hebammenwesen, die Bekämpfung des Alkoholismus die Ärztekammer neben anderen spezielleren Gegenständen beschäftigt.

Ein Ärztekammerausschuß, als Zentralinstanz aus Mitgliedern der Kammern bestehend, vermittelt die Beziehungen dieser untereinander und zum Minister der Medizinalangelegenheiten.

Ehrengerichte.

Die Schwierigkeiten, welche dem ärztlichen Beruf aus der Aufhebung des Kurpfuschereiverbots, aus der Entwicklung der sozialen Gesetzgebung und aus der Umgestaltung der alten Lebensbedingungen erwachsen waren, hatten außerdem schon lange das Bestreben erweckt, die ärztliche Tätigkeit durch die Schaffung von Ehrengerichten unter gewisse rechtliche Normen zu stellen. Diesen Wünschen wurde durch Gesetz vom 25. November 1899 Rechnung getragen.

Die wesentlichste Bestimmung (§ 3) dieses Gesetzes lautet: Der Arzt ist verpflichtet, seine Berufstätigkeit gewissenhaft auszuüben und durch sein Verhalten in Ausübung des

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Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 3. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 1407. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_3.pdf/278&oldid=- (Version vom 20.8.2021)