Seite:Die Afterärztin Reuterin, aus Gerichtsacten gezogen.pdf/3

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nur, was man ihr freywillig gebe, habe auch erst 2 fl. 5 kr. damit verdient.“ Auf die Frage: ob sie nicht bekennen müsse, eine Betrügerin zu seyn? antwortete sie: „Mein Gewissen beschwere ich nicht, das kann ich mich auf Gott verlassen, der kennt mein Herz.“

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 Das Amt forderte derselben eine wiederhohlte schriftliche Vernehmlassung ab, und sie brachte solche verändert also zu Papier: „Sie sey Abkömmling eines Cavaliers, bey welchem ihre Mutter Haushälterin gewesen wäre, sey auf einem ihr unbekannten Dorfe zur Welt gebracht, nachher zu einer Rätherin in die Kost gegeben worden. Im 17 Jahre sey sie mit ihrem Mann, der als Candidat von der Universität zurück gekommen, bekannt worden, und habe sich von ihm bereden lassen, in einer Nacht mit ihm fortzuziehen, sodann auf einem Dorf in einer Mühle sich mit ihm trauen lassen; er habe sich auf einem andern Dörfchen als Feldscherers-Gesell engagiren lassen und sey dann nach Böhmen transportirt worden. Nach drey Jahren sey er Regiments-Feldscherer worden, habe nach der Einnahme von Belgrad dorthin marschiren müssen, und sey erst lange nach dem Krieg von einem