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- Parochiane Eingepfarrter, Pfarreingesessener, Pfarrkind. Parochialabgaben geistliche Abgaben, Kirchspielabgaben, Kirchen- (und Schul-)Abgaben. Parochus Pfarrer, Pfarr [Bayern], Pfarrherr.
- Parömie (Rechts)sprichwort.
- Partezettel [öst.] Familienanzeige, Todesanzeige usw.
- Partial-, partial Teil-, teilweise, verhältnismäßig. Partial(e) [öst.], Partialobligation Teil(schuld)verschreibung. Partialremission Teilerlaß [von Pacht u. dgl.].
- Partie [so Code civil u. BLR. 1351] Partei, Streitteil, Streiter. Vgl. Quantität.
- Partiererei Hehlerei.
- Partikulare Gebührenliste, Reisekostenrechnung, -ausweis.
- Partikularismus Sondergeist, Sondersucht, Sondertümelei, Kantönligeist. Partikularist Sondertümler, Sonderrechtler, Eigenbrötler, „Einspänner“, Kleinstaatler. Partikularrecht Sonderrecht, Landesgesetz, Stadtrecht usw., Landesausführungsvorschriften. Partikularzahlung Abschlagzahlung.
- Partikülier Rentner, Eigentümer [elsäss.].
- partizipieren teilnehmen, beteiligt sein, Anteil haben.
- Parzelle Teilstück, Trennstück, Teil, Stück, (Flächen)abschnitt, Grundstück, Landung [ä. W. – vgl. Immobilien], Flurstück [sächs.]. Kleinstelle. Bauparzelle [a.] Bauplatz. parzellieren teilen, zerteilen, zerlegen, zerstückeln, zerschlagen, zertrümmern [bayr.], aufteilen, ausschlachten. Parzellierungs-Gesetz Grundteilungs-Gesetz.
- Pasquill Schmähschrift, Spottschrift, Schandblatt.
- die Passage freihalten den (freien) Verkehr aufrechterhalten.
- Passagier Fahrgast, Reisender.
- Passepartout Freikarte, Dauerkarte, Freipaß, Hauptschlüssel, Dietrich.
- Passeport Geleitschein, Geleitbrief, Paß. Militärpaß [in Österreich a.] Widmungskarte.
- passieren lassen durchgehen – hingehen – gelten – lassen; vorbei lassen, durchlassen. Passierschein Freischein, Durchlaßschein, Freipaß. Passiergewicht zulässiges Gewicht, Mindestschwere. Vgl. Toleranz.
- passiv s. d. folg. Ausdrücke und testamenti factio passiva.
- Passiva Schulden, Verbindlichkeiten, Belastung, Lastposten, Lastschriften; Schuldenmasse, Erbschulden [BLR. 1020]; Soll.
- Passiv-Assistenz s. assistentia passiva.
- Passivbenachrichtigung [sächs.] Nachricht an den, der ein Recht aufgegeben hat, z. B. an den Verkäufer, den Abtreter einer Hypothek. Statt der Anwendung d. FW. dürfte „Nachricht an mich – uns“ – usw. genügen. Vgl. Notifikatorium. passive, Passiv-Bestechung Bestechungs-Annahme. passive Resistenz [öst.], passiver Widerstand untätiger
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/127&oldid=- (Version vom 24.6.2017)
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/127&oldid=- (Version vom 24.6.2017)