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- evident augenfällig, offensichtlich, offenbar, ganz klar, zweifellos, gewiß.
- Evidenz Augenfälligkeit, (vollste) Klarheit, Zweifellosigkeit, Gewißheit; Sicht, zur Evidenz s. auch evident. in Evidenz halten (danach Evidenzhaltung) [öst.] auf dem Laufenden (er)halten, bei der Gegenwart (er)halten, bei der Wirklichkeit (er)halten [z. B. eine Liste]; übersichtlich halten, nachführen. Evidenzbureau [öst.] Nachrichtenstelle.
- Eviktion Entwehrung [SO. 195] – besser als Entwährung [BLR. 1626] – s. Z. 05, 364 – Entziehung; Gewähr, Währschaft. Eviktion leisten [a.] schadlos halten.
- ex aequo et bono nach billigem Ermessen, nach Lindigkeit [Luther].
- exakt genau, sorgfältig, gewissenhaft; streng [Beweisführung].
- Examen Prüfung; Verhör. Großes Staatsexamen – vgl. Assessor-Examen [zuw.] Richterprüfung. Examinand Prüfling, zu Prüfender. Examinations-Kommission Prüfungsamt, Prüfungsausschuß, Prüfungsbehörde; Prüfungsrat. Examinator Prüfer, Prüfender. Examinatorium [als Buchname] „Frageschatz“.
- exceptio Ausnahme, Einrede, Einwand, Einwendung, [ä. W.] Ausflucht.
- exceptio compensationis Einrede der Aufrechnung usw. s. Kompensation. Einrede der Gegenschuld.
- exceptio de jure tertii Einrede aus dem Recht eines Dritten.
- exceptio divisionis Einrede der Teilung.
- exceptio doli Einrede der Arglist, Einrede des Betrugs. Vgl. Dolus.
- exceptio excussionis Einrede der Vorausklage, der Pfandverwertung.
- exceptio fori Einrede der (Gerichts)unzuständigkeit, Einrede des Gerichtsstandes.
- exceptio litis pendentis Einrede der Rechtshängigkeit.
- exceptio metus Einrede der Einschüchterung – Furcht – Furchterregung [SO. 29].
- exceptio non numeratae pecuniae Einrede nicht erhaltenen Geldes.
- exceptio ordinis s. exceptio excussionis.
- exceptio plurium Einrede der mehreren Zuhalter.
- exceptio rei judicatae Einrede der Rechtskraft.
- exceptio retentionis Einrede aus dem Zurückbehaltungsrecht, Rückbehaltungs-E.
- excipiendo einrede-, einwand-, ausfluchtweise.
- excitetur (zu) erinnern, (zu) mahnen, Erinnerung (an). excit. z. erinn., zu mahn., Erinn., Mahn., z. e.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/52&oldid=- (Version vom 24.6.2017)
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/52&oldid=- (Version vom 24.6.2017)