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genötigt ist, einen Satz „wörtlich“ anzuführen. – Auch in der jetzigen Auflage sind eine große Anzahl älterer deutscher Rechtsausdrücke, auch solche, die gegenwärtig nicht unmittelbar als Deckwörter für fremdsprachliche Bezeichnungen verwendbar sind, an passender Stelle zur geschichtlichen Erinnerung mit eingestreut und mit „[ält. W.]“[1] als solche gekennzeichnet. Als Fundgrube haben hierfür namentlich folgende Bücher gedient: „Teutscher Flavius“ von Karl Ferdinand Hommel, 3. Ausgabe, Bayreuth, 1775, der in seinem „Antibarbarischen Wort-Verzeichnis“ von 60 Druckseiten schon eine Art Verdeutschungsbuch mitgeliefert hat (Ztschr. 1889 Sp. 134, 1896 Sp. 17) – dieses Buch war schon bei der 7. Auflage benutzt – und das weit umfangreichere, bei der jetzigen 8. Auflage berücksichtigte Werk, „Juristisches Wörterbuch zur Verbesserung des Aktenstils und Einführung einer reinen deutschen Schreibart in gerichtlichen und aussergerichtlichen Geschäften, mit praktischen Beyspielen erläutert“ von Heinrich Kuppermann, Chursächß. Sachwaltern und kais. öffentl. Notar in Leipzig – Leipzig, 1792. – Die Hommelschen Wörter habe ich mit „[H.]“, die Kuppermannschen mit „[K.]“ kenntlich gemacht.

Von neueren zur Ergänzung des vorliegenden Werkes dienlichen Büchern führe ich an: 1. Dr. L. Günther: „Recht und Sprache“ (mit vielen geschichtlichen Belehrungen und Nachweisen), 1898.[2] – 2. F. W. Gitzen: „Fremdwörter der Handelssprache“, 1894. – 3. A. Hausding (Mitglied des Kais. deutschen Patentamts): „Verdeutschungswörterbuch der Fach-, Handels- und Verwaltungssprache“, 2. Aufl., 1903 (ein ungemein reichhaltiges Hilfsmittel für die Sprache des Gewerbewesens). – 4. Dr.-Ing. Otto Sarrazin (Vorsitzer des Gesamtvorstands des Allg. D. Spr.-V.): Verdeutschungs-Wörterbuch, 3. Aufl., 1906.[3] – 5. Dr. Günther A. Saalfeld: Fremd- und Verdeutschungs-Wörterbuch, 1898.

Die Notwendigkeit der Raumersparnis hat es mit sich gebracht, daß vielfach von einer Fremdwörter-Gruppe nur das eine oder das andere der zugehörigen Wörter – – aufgenommen worden ist. – – Im übrigen ist allerdings eine gewisse Reichhaltigkeit erstrebt worden, und es sind im allgemeinen zwar nicht die technischen Dinge des Post-, Forst-, Bau- und Eisenbahnwesens und des Heeres, auch nicht das eigentliche Kirchenleben (Gottesdienst) berücksichtigt, wohl aber


  1. In der 9. Aufl.: [ä. W.]
  2. Nachtrag. Dazu: Dr. L. Günther: „Deutsche Rechtsaltertümer in unsrer heutigen deutschen Sprache“, 1903
  3. Nachtrag. Jetzt schon in 4. Auflage (1912) erschienen.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite VI. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/6&oldid=- (Version vom 24.6.2017)