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die äußere Verwaltung dieser Kreise, ferner die Polizei mit ihren weitgreifenden Verordnungen, die Geschäftsführung der Volksvertretungskörper und Vereine, die Hofverwaltung, die auswärtigen Angelegenheiten und die vielverschlungenen Pfade des politischen Zeitungschriftstellers. Unser gesamtes öffentliches Wesen ist also ausgiebig herangezogen.

Zur Entgegennahme von Zuschriften über den Inhalt dieses Buches bin ich bereit.

Torgau, im Januar 1910.
Karl Bruns,
Landgerichtsrat.
Vorwort zur 9. Auflage.

Bei der gegenwärtigen Neuauflage sind neben andern Verbesserungen viele eigentümliche Ausdrücke des durch Sprachreinheit ausgezeichneten Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 und des neugefaßten Schweizerischen Obligationenrechts vom 30. März 1911 aufgenommen worden. Weiter erschien es zweckmäßig, die in Österreich gebrauchten Sonderwörter noch mehr als bisher zu berücksichtigen. Endlich galt dies auch von vielen Wörtern des von Johann Nikolaus Friedrich Brauer bearbeiteten Badischen Landrechts von 1809, über dessen besondere Bedeutung für die Sprachreinigung man den Bericht von Walter Merk in der Vereins-Zeitschrift 1912 Sp. 341 nachlesen wolle. Gerade dieses Gesetzbuch – in der Hauptsache die Übertragung des Code civil von 1804 (sonst auch Code Napoléon genannt) – gewährt dem Freunde der deutschen Sprache bei Vergleichung der französischen und der Übersetzungs-Wörter große Belehrung, wie ja auch die im Vorworte zur 8. Auflage erwähnten sonstigen Altwörter, namentlich die bei Hommel und Kuppermann zu findenden, eine sie vor dem Vergessenwerden bewahrende Aufzeichnung in einem Buche der vorliegenden Art wohl verdienen. Das erst im Jahre 1863 erlassene Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch hat keinen Anlaß zur Hervorhebung von Besonderheiten geboten, da es im wesentlichen dem jetzt herrschenden Sprachgebrauche nahe stand. Mitbenutzt habe ich die vom Zweigvereine Konstanz herausgegebene „Verdeutschungskarte zum Gebrauche in den Kanzleien“ und die neuesten Auflagen einiger andern Verdeutschungsbücher des Sprachvereins.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Bruns: Verdeutschungsbücher des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins – Die Amtssprache. Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, Berlin 1915, Seite VII. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Amtssprache.pdf/7&oldid=- (Version vom 24.6.2017)