Seite:Die Anfänge des musikalischen Journalismus Seite 15.jpg

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Zeugnis ausstellt, näher einzugehen, müssen wir uns versagen.

Der VII. Teil: „Die Orchester-Kanzeley oder Gutachten, Briefe, Aussprüche, Untersuchungen etc. der ehemaligen Scheidesmänner beym Orchester-Process“ (Stück 18-20) ist die Veröffentlichung der Korrespondenz Matthesons mit mehreren der bedeutendsten Musiker seiner Zeit in betreff der durch seine drei „Orchester“ in Anregung gebrachten Neuerungen und bildet den formellen Schluss des seit fast zwölf Jahren geführten Kampfes gegen Solmisation und Modi. Von den 13 Schiedsrichtern, unter denen auch Fux, Händel, Heinichen, Joh. Phil. Krieger, Kuhnau und Telemann waren, sprachen sich zehn in Matthesons Sinne aus. Unter den mitgeteilten Briefen ist der von Fux, in welchem er sich für Beibehaltung der Guidonischen Solmisation erklärt, von stilistischem Interesse. Er lässt uns nicht daran zweifeln, dass dem Verfasser des „Gradus ad Parnassum“ Lateinisch geläufiger war als Deutsch.

Auf die ebenfalls in dieser Korrespondenz enthaltenen Bitten Matthesons, für seine „Ehrenpforte“ von Fux biographische Mitteilungen zu bekommen, erfolgten abschlägige Antworten. L. v. Köchels gut fundierte Fux-Biographie hat freilich das Wissenswerte aus den späteren Lebensjahren festgelegt, jedoch die Entwicklungsperiode 1660-96 des eigensinnigen und selbstbewussten „Oberkapellmeisters dreier Kaiser“ wird wohl in ein geheimnisvolles Dunkel gehüllt bleiben.

VIII. Teil: „Der melodische Vorhof, d. i.: Herrn Heinrich Bokemeyers, Cantoris der Fürstl. Schule in Wolfenbüttel Versuch von der Melodica.“

Angeregt durch die im IV. Teil mitgeteilten „canonischen Anatomie-Schnitte“ hatte Bokemeyer es unternommen, eine kleine Abhandlung über Melodie zu schreiben, um dadurch einen aktiven Beweis seiner Bekehrung zu liefern. Mattheson bespricht die einzelnen Sätze dieses Traktats in freundschaftlicher Weise ohne Bitterkeit, aber auch ohne Schmeichelei, mit kritischer Schärfe und mit Aufwand vieler Gelehrsamkeit.