Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/154

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hilfsbedürftig seien, als wir, gerne den Anschluß, und sie unterzeichneten das Abkommniß.

Am frühen Morgen des 24. Dezembers wurde ich durch Herrn Heinrich Schmid zum Direktor Jonas gerufen. Dieser frug mich alsbald, ob ich das Abkommniß abgeschrieben habe. Ich mußte eine verneinende Antwort geben und entschuldigte mich mit dem so eben erzählten Vorfalle mit den Thüringern, welche es mir in Verbindung mit noch andern Kolonisten unmöglich gemacht haben, die Abschrift auszufertigen; jetzt aber, fügte ich hinzu, wolle ich dieselbe besorgen. Nach dieser von mir gegebenen Erklärung verlangte der Direktor, der sich sehr freundlich stellte, wieder eine Explikation dessen, was die Kolonisten wollen. Ich sagte, daß sie vor der Hand gar nichts Anderes wollen, als eine unparteiische, gerechte Untersuchung der hiesigen (Kolonisations-)Zustände, damit es sich zeige, ob sie zu ihren Klagen Ursache haben oder aber schweigen müssen. Weiterfahrend sagte ich, daß es auf den Kolonieen lange nicht so gut sei, wie man es in Europa durch Briefe und Berichte schildere, so daß man sich hier wirklich sehr betrogen finde. Herr Direktor gab zu, daß bisher mehr lügenhafte, als wahre Berichte von hier nach Europa gelangt seien, gab, an das Gespräch vom vorherigen Abend anknüpfend, auch zu, daß das Haus Vergueiro kein Recht habe, den Kolonisten den Zins für das ihnen von den Gemeinden vorgeschossene Reisegeld anzurechnen; was hingegen, fuhr er fort, das Verhältniß von 3 Alq. zu 1 Arroba anbetreffe, so sei das ein Punkt, den wir schon in Europa unterzeichnet haben, in Bezug auf welchen also das Haus im vollkommenen Rechte stehe. Ich bestritt dieses und behauptete, daß der diesen Punkt beschlagende Artikel unsers Kontraktes (Art. 5, litt. 4) nur auf ein Verhältniß Bezug habe, das lediglich zwischen Kolonisten, nicht aber zwischen dem Herrn der Pflanzung und den Kolonisten stattfinde, das mithin bei der Bezahlung des Kaffees in gar keinen Betracht genommen werden dürfe. Denn es sei, sagte ich, laut diesem Artikel Pflicht der Kolonisten, daß jeder seinen gelieferten