Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/172

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Schluß bot uns Grund genug zum Festhalten dar. Mehreres, woraus sich diese Bemühungen und diese Furcht zu erkennen gaben, habe ich schon mitgetheilt; Anderes soll noch dargestellt werden und wird am deutlichsten aus einer einfachen Erzählung der fernern Begebenheiten ersichtlich werden.

Schon vor den Dezemberereignissen hieß es gar oft und viel, Herr Joze Vergueiro, der Chef des Hauses dieses Namens, komme in den nächsten Tagen nach Ybicaba; nach den genannten Ereignissen ließen sich solche Ankündigungen noch viel öfter und bestimmter hören. Dieser sollte, wie man hoffte, die Sache beilegen und eine Untersuchung ableiten können. Ein dem Hause Vergueiro und dem Direktor Jonas nahe stehender Deutscher versicherte mich, daß der alte Senator und sein Sohn Luiz nur noch in dem Falle auf den Fortbestand der Kolonieen etwelche Hoffnung setzen, wenn der genannte Chef noch etwas Erkleckliches zu Stande bringe. Von der Gewandtheit, Schlauheit und Durchtriebenheit dieses Mannes erzählte man uns gar Vieles und Großes, und nach dem, was ich auf meiner Reise in Santos und Rio de Janeiro vernahm, waren jene Erzählungen nicht unbegründet. Hätten wir irgend was Unrechtes vorgehabt, so hätte uns vor seiner Ankunft bangen müssen. Dieses hätte besonders da der Fall sein müssen, als es für ganz bestimmt hieß, Herr Joze Vergueiro rücke mit dem ehemaligen schweizerischen General-Konsul Perret-Gentil und mit einigen brasilianischen Herren heran, um die Kolonieen zu untersuchen; dieses sei die in Folge unsers Gesuches gewählte und beauftragte Untersuchungskommission, und eine andere haben wir nicht zu erwarten; denn was eine solche Untersuchungskommission gefunden hätte, kann sich Jeder vorstellen, besonders wenn er weiß, wie Herr Perret-Gentil die Kolonieen früher angeschaut und beurtheilt hat.

Daß solches aber nur Schreckmännchen seien, lag auf der Hand, und wir hatten uns auf den Fall, daß ein solches Manöver probirt werden wollte, verabredet, nicht nur nach den gehörigen Ausweis- und Vollmachtschriften, sondern den