Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/189

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auf einen falschen Standpunkt gestellt hat (ich komme darauf zurück).

Auf solche Weise kam die Satisfaktion vom 4. und das Abkommniß vom 9. März 1857 zu Stande.

Die sehr erheblichen Verbesserungen, die Herr Joze Vergueiro am 9. März durch die Herren Dr. Heußer und Kanzler Diethelm den versammelten Kolonisten antragen ließ, bestanden in folgenden Punkten:

  1. Die Reduktion der europäischen Schulden der Kolonisten in die brasilianische Währung wird durch eine Kommission von schweizerischen Kaufleuten in Rio de Janeiro nach den jeweiligen Geldkursen geprüft und nöthigenfalls berichtigt.
  2. Das Kommissionsgeld wird denjenigen Kolonisten, welche in ihrem Ueberfahrtsvertrag von Entrichtung des Kopfgeldes freigesprochen sind, gutgeschrieben.[1]
  3. Der bezogene Zins für die von den Heimathgemeinden unverzinslich vorgeschossenen Gelder wird den Kolonisten gutgeschrieben.
  4. Denjenigen Kolonisten, welche nach dem Kontrakte freie Wohnung hätten haben sollen, werden die unterdessen berechneten Hauszinse gutgeschrieben, und alle Häuser werden künftighin in besserm Stande erhalten.
  5. Dasjenige, was die Kolonisten für den bisher auf der Fazenda gefaßten Kaffee zu viel, d. h. mehr bezahlen mußten, als wie ihn die Direktion zu geben versprach, wird ihnen abgerechnet.
  6. Das über den bekannt gemachten Ansatz von den Kolonisten bezogene Arztwartgeld wird zurückerstattet.
  7. Alle Familien erhalten künftighin genug Pflanzland, und zwar nach einem durch Herrn Kanzler Diethelm auszumittelnden Ansatze für jedes Familienglied.
  1. Ueberall, wo Gutschreibungen oder Rückzahlungen nothwendig wurden, sollten nach gegebenem Versprechen auch die unterdessen aus den betreffenden Summen entstandenen Zinse gutgeschrieben werden.