Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/202

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gehen lassen, sondern ihren Tit. Regierungen treulich durch Darreichung von milden Gaben und auf jede mögliche Weise beistehen, wenn Hochdieselben die fragliche Angelegenheit kräftigst an die Hand nehmen und ein Werk der unabweisbaren Menschenpflicht und Barmherzigkeit vollführen wollen.

Als Schweizer richte ich auch das dringende besondere Gesuch
3) An den Hohen Bundesrath der schweizerischen Eidgenossenschaft,

Hochderselbe wolle zum Behufe einer gemeinschaftlichen Hilfe für alle betreffenden Kolonisten sich mit den Tit. Regierungen derjenigen Länder, welchen die nichtschweizerischen Kolonisten angehörten, in amtliche Verbindung setzen und dieses dringende Gesuch Hochdenselben zur kräftigen Anhandnahme der betreffenden Angelegenheit unterbreiten.

4) An alle Menschenfreunde aller betreffenden Länder, insbesondere an Beamtete, Pfarrer, Lehrer, Zeitungsredaktoren, Buchhändler u. s. w., richte ich endlich das dringende Gesuch,

Daß Dieselben ihr Möglichstes zur recht vielseitigen Verbreitung dieses Büchleins beitragen möchten, damit seine Hauptzwecke, nämlich die Hilfe für die Kolonisten und die Beschwichtigung und Dämpfung des Auswanderungsfiebers, um so sicherer erreicht werden können.

Die Gewährung dieses letzten Gesuches wird den Gesuchsteller um so mehr zu innigem Danke verpflichten, als dadurch sein dritter Zweck, eine für seine Umstände nothwendige Einnahme, erzielt wird.[1]


  1. Daß ich meinem Schriftchen auch diesen dritten Zweck gegeben habe, wolle man mir nicht verargen. Ich kann versichern, daß es mir sehr