Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/227

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oder andern Produkten (siehe § 6 und 7) einzubehalten und für Rechnung besagter Gemeinde, gleich nach geschehenem Verkaufe an Herrn   mit dem Auftrage auszubezahlen, die betreffende Summe an die Gemeinde   gelangen zu lassen, zu welchem Zwecke dem erwähnten Herrn   die nöthige Vollmacht auf offiziellem Wege, abseiten der erwähnten Gemeinde ertheilt werden soll.“

„4. Die unterzeichneten Auswanderer erklären, daß sie die in den vorhergehenden §§ auseinandergesetzten Bedingungen annehmen und für die Summe von   Frs.   Cts. sage mit Worten Franken   für   Personen behaftet bleiben.“

(Hier folgen die Unterschriften der Kolonisten, des Gemeinderathes, des Beauftragten in Hamburg, des brasilianischen und des schweizerischen Konsulates. Die Unterzeichnung des Beauftragten in Hamburg lautet wörtlich also: „Im Namen und Auftrag der Herren Vergueiro und Comp. in Santos unterzeichne und hafte ich vorläufig für die Ausführung des vorliegenden Kontraktes

Hamburg, den
Dr. F. Schmidt.“)

Beilage Nr. 2.

„Instruktion für Hrn. Lehrer Thomas Davatz bei seiner Uebersiedlung nach St. Paulo in Brasilien, behufs Berichterstattung über die dortigen Zustände.“


„Herr Lehrer Thomas Davatz von Fanas im schweizerischen Kanton Graubünden erhält hiemit von den unterzeichneten Gemeindevorständen Auftrag bei seiner Uebersiedlung nach Brasilien über folgende Fragen möglichst genauen, umfassenden und gewissenhaften Bericht zu erstatten und denselben auf geeignetem Wege hieher gelangen zu lassen. Bei dieser Berichterstattung wird Herr Davatz lediglich und ausschließlich