Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/239

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„Art. 5. Die Gesellschaft Vergueiro läßt in Europa durch ihren Agenten oder durch die Ueberfahrtsverträge sagen, daß bei der Ankunft in Amerika kein Kopfgeld bezahlt werden müsse, und bemerkt Nichts von einem zu entrichtenden Kommissionsgelde, belastet aber hier jede Person über 8–10 Jahren, und je zwei Kinder unter diesem Alter bis hinunter auf 1 Jahr mit 10 Milreis, die sie Kommissionsgeld nennt.“

„Art. 6. Die Gesellschaft Vergueiro rechnet den Kolonisten für die Reise von Santos nach der Kolonie meistens zu hohes Reisegeld an, was besonders dann als ein Unrecht sich qualifizieren würde, wenn, wie wir hörten, die Kolonisten von Santos nach der Kolonie unentgeltlich transportiert werden sollten. Von einem solchen Reisegeld steht in unserm Kontrakte nichts.“

„Art. 7. Die Gesellschaft Vergueiro nimmt jährlich für ein schlechtes Haus, an dem der Bewohner gar oft und viel ohne Bezahlung bessern und flicken muß, wenn es nicht größtentheils zusammenfallen soll, und in dem bei starkem Regen gar keine trockene Stelle zu finden ist, 12 Milreis Zins ab. Diesen Zins rechnet sie auch solchen an, denen im Kontrakt freie Wohnung versprochen ist. Die neuen Kolonisten müssen oft lange auf eine Wohnung warten und unterdessen bei ältern Kolonisten, besonders im Schullokal neben 3, 6 bis 10 Familien eingepfercht sein und sich dabei Krankheiten und Seuchen aussetzen. An solchen Wohnungen, für welche der obige Hauszins bezahlt werden muß, hat der Kolonist Alles zu machen, was über die 4 Wände, das Dach, 2 Thüren und 2 Fenster hinausgeht. Dahin gehört die Wegräumung des Grases und der Gesträuche aus dem Hause, die Ausebnung des Bodens, die Aufrichtung von Zwischenwänden, eines Herdes u. s. w. Stall und Zaun sind auch nicht vorhanden, und wo sie sind, muß sie der Betreffende theuer bezahlen.“

„Art. 8. Die Gesellschaft Vergueiro verspricht, den Kolonisten auf einem dazu tauglichen Boden und an dem dazu bestimmten Orte den Anbau der zu ihrem Lebensunterhalt