Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/49

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Kontrakts auf sich genommene Verpflichtung, wonach es die an die fragliche Gemeinde jährlich auszukehrende Summe vom halben Ertrage der gewonnenen Kaffee-Ernte und anderer Produkte der betreffenden Kolonisten auszubezahlen hat, dadurch, daß es sich sogleich zum Schuldner der Gemeinde und zum Gläubiger der Kolonisten macht. Das Haus Vergueiro zahlt, wenn die vertragsmäßigen Ratazahlungen an die Gemeinden erfolgen, und es darf aus diesen Zahlungen nicht der so nahe liegende Schluß gemacht werden, daß die Kolonisten in glücklichen Umständen seien und ihre Schuld selbst abtragen. Es ist möglich, daß die Schuld eines Kolonisten in Europa getilgt ist, während er in Brasilien sogar mehr schuldet, als anfänglich.

Die mit Vorschuß ausgewanderten Kolonisten sind also schon Anfangs gleich einer Handlungswaare Eigenthum des Hauses Vergueiro, und bei dem, zum mindesten gesagt, wucherischen Sinne, welcher viele Sklavenhalter beseelt, so wie auch bei der ziemlich gewöhnlichen Rechtslosigkeit der Kolonisten in der Provinz St. Paulo müssen sie sich auch in Bezug auf manchen wichtigen Punkt fast eben so willenlos behandeln lassen, wie gewöhnliche Kaufmannswaare, oder wie Sklaven. Das zeigt sich einigermaßen schon bei der Reduktion der europäischen Münzen in die brasilianische. Während ich es in Brasilien nie gesehen habe, daß der Franken, wenn Jemand in französischen Fünf- oder Zwanzigfrankenstücken ausbezahlte oder ein Anlehen an das Haus Vergueiro machte (kleinere Münzsorten werden meines Wissens nicht angenommen), höher als zu 320 Reis angenommen wurde, berechnete man ihn als Schuld doch gar oft zu 377 und noch mehr Reis; in einer Rechnung eines Kolonisten nahe bei Campinas, die mir gezeigt wurde, ist er zu ziemlich mehr denn 400 Reis berechnet worden. Auf diese Weise wird schon der erste Schuldposten des Kolonisten größer, als es, wie mich dünkt, recht ist.

Zu diesem ersten Schuldposten kömmt dann gleich ein zweiter ziemlich großer hinzu. Es ist dies das sogenannte