Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/61

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oder in einem größern Gebäude mit nur einem Zimmer, welches früher eine Zeitlang als Schullokal benutzt wurde, untergebracht. 4 der größten Familien traf es in dieses eine Zimmer, das ihnen als Wohn- und Schlafzimmer, als Küche und Keller, als Alles dienen mußte (später hat es Fälle gegeben, daß 10–12 Familien in dieses Lokal eingepfercht wurden, und nie, so lange ich in Ybicaba war, ist es ganz leer von solchen Kolonisten geworden, für welche die Wohnungen nicht hergestellt waren). Wie lange wir auf die Herstellung der uns durchs Loos zu Theil gewordenen Häuser hätten warten müssen, kann ich nicht sagen; nach und nach ereignete es sich aber, daß ältere Kolonisten wegzogen, und wir ihre Häuser beziehen konnten. Für ein solches Haus, das gewöhnlich durch die frühern Besitzer etwas besser eingerichtet, mit einer Art von Stall,[1] mit Hof- und Gartenzaun versehen und mit Bananenbäumen bepflanzt wurde, mußte damals dem Vorgänger vom Nachfolger 20–50 Milreis (Fr. 56–140) bezahlt werden; in späterer Zeit sind die Preise solcher Häuser auf mehr, denn 70 Milreis (Fr. 196.) gestiegen. Auf solche Weise kömmt der Kolonist in Ybicaba zu einer Wohnung. Wie viel er an einer solchen, wenn sie neu ist, unentgeltlich herstellen und einrichten, wie er, sei sie alt oder neu, oft an den Wänden derselben flicken muß, wie er bei starkem Regen sich, natürlich auch seine Betten, Kleider u. s. w. in seinem Hause nicht vor dem Naßwerden schützen kann, ja zuweilen gar in ein Nachbarhaus fliehen oder aus seinem Hause hinaus einen Abzugsgraben für das gar viele Wasser machen muß: das Alles habe ich oben schon gesagt; hier bleibt noch das zu sagen übrig, daß Herr Vergueiro den Kolonisten für ein solches Haus mit einem jährlichen Hauszins von 12 Milreis (Fr. 33.60 Rp.) belastet. Dieses hat er auch gegen die im Jahre 1852 Eingewanderten gethan, obschon ihr Kontrakt ihnen


  1. Die Wände eines Stalles sind gute, durchsichtige Zäune; ein Dach von Reisstroh oder sogenanntem Schneidgras soll das Durchdringen des Regenwassers verhindern.