Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/93

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Reis ausmachen, um welch Letztere der Kaffeepreis von der in Aussicht gestellten Bezahlung heruntersank. – Doch ich gehe zum Verlauf der Rechnung zurück.

Jedem Kolonisten wurde sein Saldo, meistens in einer großen Schuld bestehend, laut vorgelesen; dann mußte er im Hauptbuche die Richtigkeit seiner Rechnung unterzeichnen[1], und darauf erhielt er sein Büchlein, worin Herr Direktor im Namen von Vergueiro und Comp. schon unterzeichnet hatte.[2] Es wurde aber zum Voraus gesagt, wenn Jemand zu Haus in seiner Rechnung Fehler finde, so könne er kommen und dieselben nachträglich verbessern lassen. Allein es hielt sehr schwer, den Herrn Direktor eines Fehlers zu überzeugen, und Protestationen wegen dem Arzt-Wartgeld wurden auf die uns schon bekannte Weise abgewiesen. Eine genaue Prüfung der Rechnung war oft auch deßhalb nicht wohl möglich, weil sie nur in portugiesischer Sprache geführt wurde, deren Wörter wir, wenn es etwas ungewöhnliche waren, nicht verstanden. Folgendes war aber klar: Zu dem letztjährigen Saldo des verschuldeten Kolonisten, zu der Hauptschuld, worin der meistens unverzinsliche Gemeindevorschuß ebenso gut als Anderes enthalten war, wurden die Beträge aller im Jahr durch gemachten Fassungen hinzugefügt, dann ein Ungefähres vom Ganzen als zu 6 Prozent verzinslich betrachet, wobei es, wie ich später von Herrn Dr. Heußer erfuhr, vorgekommen ist, daß etwelchen Kolonisten nicht so


  1. Ein portugiesischer Kolonist weigerte sich, seine Rechnung vor ihrer Prüfung zu unterzeichnen, und kam deßwegen mit dem Direktor in heftigen Wortwechsel, in welchem er dann den Befehl erhielt, sich zu packen.
  2. Nach den Nachtragsartikeln 2 und 3 des Kontrakts meint man schließen zu dürfen, daß die Kolonisten die Hälfte ihres Verdienstes bei der Rechnung in baar erhalten. Davon ist aber keine Rede. Auch als ich später Lehrer war und einen Lehrergehalt zu beziehen hatte, bekam ich gewöhnlich nur meine monatlichen 5 Milreis. Dieser Fall war auch bei einem Handwerker, der einen großen Lohn hatte, vorhanden, obwohl er nach seinem Kontrakt nur einen Viertheil seines Lohnes auf die Tilgung seiner Schuld zu verwenden pflichtig war und drei Viertheile hätte beziehen sollen. Der Kolonist soll sich eben nicht frei regen und rühren können, sondern in Allem an seinen Herrn gebunden sein.