Seite:Die Behandlung der Kolonisten in der Provinz St. Paulo in Brasilien und deren Erhebung gegen ihre Bedrucker.pdf/96

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zusammen ein Guthaben von 10080 Mlr. 490 Reis, dagegen eine Schuld von 16765 Mlr. 145 Reis, nach Abzug des Guthabens mithin 6684 Mlr. 655 Reis, als Schuld. Bei der Rechnung von 1856 soll die ganze Kolonie, zirka 185 Familien, nach Abzug der Guthaben mindestens 100500 Milreis, (Einige verstanden 105000 Milreis) dem Hause Vergueiro geschuldet haben. Anno 1853 war also die Durchschnittschuld 66 Mlr. 184 Reis, anno 1856 aber 543 Mlr. 243 Reis; sie hat sich mithin in 3 Jahren mehr als verachtfacht. Allerdings hatten die Kolonisten bei der Rechnung 1856 schon vielen unverrechneten Kaffee gepflückt und noch viel zu pflücken; das war aber 1853 auch der Fall, und dann ist nicht zu vergessen, daß auf das reiche Kaffeejahr 1856 das magere von 1857 folgte; bei der Rechnung 1858 gibt es also einen sehr kleinen Verdienst zu verrechnen; möglichen falls kann ein guter dann erst anno 1859 die Schuld etwas verkleinern. Wie sehr muß diese aber bis dahin durch die Kapital- und Hauszinse, durch die Fassung der theuern Lebensmittel, Werkzeuge, Kleidungsstoffe u. s. w. zunehmen! ein wie großer Theil des Verdienstes von 1856 wurde auf diese Weise nur bis zu seiner Verrechnung, bis Ende Juli 1857, verzehrt! Man bedenke dieses!

Wir wollen es nun mit der Rechnung von Ybicaba bewendet sein lassen. Wie steht es aber in Betreff dieses Punktes auf den andern Kolonieen? Ich kann keine genaue Auskunft darüber geben; nur so viel weiß ich, daß es Kolonieen gibt, wo gar nicht alljährlich gerechnet wird, wo die Leute beim Fassen verschiedener Waaren, z. B. Kleidungsstoffe, Werkzeuge, gar nicht wissen, was sie kosten, sondern dann bei der Hauptrechnung die ihnen angeschriebene Summe anerkennen müssen. Wieder gibt es eine Kolonie, wo die ganze Schuld, auch der Gemeindevorschuß, zu 12 Prozent verzinst werden muß. Dieses abgerechnet haben es übrigens die Kolonisten an diesem Orte fast am besten.

Es ist wohl kaum nöthig zu sagen, daß solche Schulden für die ordentlichen Kolonisten, deren es immerhin eine große