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verschiedene: Die Gartenlaube (1854)

werden, so muß man ohne Weiteres überzeugt sein, daß jedes Verfahren, welches Geheimhaltung fordert, hier durchaus unmöglich ist. Diesen Voraussetzungen entsprach das Resultat der Untersuchung durchaus. Aus einer beträchtlichen Anzahl von Lagerkellern, die das Londoner Publikum mit Allsopp’s Pale-Ale versorgen, wurden ohne Auswahl sechsundzwanzig Proben genommen. Durch Documente war bewiesen, daß die Fässer, aus denen die Proben stammten, mit Ausnahme von fünf, bereits vor dem Tage, an welchem die Zeitschrift die beunruhigende Nachricht verbreitet hatte, in London angekommen waren. In allen aber war mit der größten Sorgfalt nicht die geringste Spur des angedeuteten Giftes zu finden.

Wenn nun auch ein Bier, selbst nach einem sehr mäßigen Genuß Unbehagen und Uebelbefinden verursacht, so haben wir dies durchaus nicht auf Rechnung absichtlicher Verfälschungen zu setzen, sondern es steht fest, daß ein Bier, zu dessen Erzeugung keine anderen als die üblichen und erlaubten Materialien – also Malz und Hopfen – verwendet worden sind, gleichfalls sehr oft diese übeln Eigenschaften besitzen kann. Die Beschaffenheit der zur Bereitung des Bieres gesetzlich zu verwendenden Materialien und ihre Verarbeitung beim Malzen, Meischen und Brauen, so wie ferner der Verlauf der Gährung der daraus bereiteten Flüssigkeit und endlich die Aufbewahrungsart des letztlich erhaltenen Produktes üben darauf einen so mannigfaltigen und entschiedenen Einfluß aus, daß selbst bei ursprünglich gleicher Beschaffenheit und Menge der Materialien dennoch die an Farbe, Geruch, Geschmack und eben so auch in ihrer Wirkung verschiedenartigsten Biere entstehen können. Haben nicht unreifes oder faules Obst, schlecht ausgebackenes, schimmeligtes oder sonst verdorbenes Brot ein ganz anderes Aussehen, einen ganz andern Geruch und Geschmack und nach ihrem Genusse eine sehr verschiedene Wirkung auf den Organismus, als reifes Obst und untadelhaftes Brot? Ebenso können auch Biere, aus denselben Materialien erzeugt, eine ähnliche Verschiedenheit an sich und in der Wirkung zeigen. Dergleichen Fälle kommen nur zu häufig vor, da die Nichtbeachtung von dem Anschein nach unwesentlichen Umständen nicht verfehlt ihre nachtheilige Wirkung zu äußern, die nun, da das Publikum sich darüber keinen genügenden Aufschluß zu geben vermag, böswilligen Verfälschungen zugeschrieben wird. Um nur einen bestimmten Fall hier anzuführen, kann der zu große Gehalt an Kleber – Folge einer unvollkommenen Gährung – dem Biere sehr unangenehme Eigenschaften verleihen, die auf den Biertrinker eine sehr empfindliche Wirkung ausüben, so daß dieser sehr leicht auf den Gedanken einer absichtlichen Vergiftung kommen kann.

Wir wollen nun aber keineswegs sagen, daß der Brauer nie dem Biere fremdartige Substanzen zusetzt. Doch sind diese meist unschädlich und sie haben größtentheils den Zweck, dem Getränk ein erhöhtes Aroma zu geben. Fragen wir aber den Brauer nach der Ursache seines Thuns, so schiebt er den größten Theil der Schuld auf das Publikum. Man fordert hier Eigenschaften von dem Bier, die Hopfen und Malz allein nicht ertheilen können. Also auch hier eine Bestätigung des alten Spruches: „wer betrogen wird, will betrogen sein.“

Bei dieser Gelegenheit wollen wir noch einem andern, ebenso verbreiteten Vorurtheile entgegentreten, dem nämlich, daß der Chemiker nicht im Stande sei, dergleichen Verfälschungen – namentlich sobald diese in Pflanzenstoffen bestehen, zu erkennen und daher Untersuchungen dieser Art gern aus dem Wege gehe. Wie ungereimt diese Behauptung ist, das zeigt uns Baiern, das Bierland in der vollsten Bedeutung des Wortes, in dem chemische Untersuchungen der Biere an der Tagesordnung sind. Graham und Hoffmann überzeugten sich durch Versuche, daß ein halber Gran Strychnin in einer halben Gallone Bier mit unzweifelhafter Gewißheit nachzuweisen sei.

In den meisten Fällen reicht schon die Prüfung eines Bieres auf den Gehalt an Weingeist und Extract – die Summe aller bei der Kochhitze des Wassers nicht flüchtigen Bestandtheile des Malzes und Hopfens, als Malzgummi, unzersetzter Malzzucker, Hopfenbitter, Kleber, Salze u. s. w. – hin, um darüber Aufschluß zu geben, ob eine Verfälschung vorhanden oder nicht. Der Gehalt beider Bestandtheile des Bieres ist nämlich entweder durch Gesetz oder Herkommen bestimmt und darf bei einem normalen Biere nur innerhalb sehr enger Grenzen schwanken. Metalle lassen sich mit der größten Leichtigkeit, selbst in den kleinsten Mengen nachweisen. Versetzt man eingekochtes Bier mit Kochsalz, so tritt der eigenthümliche Geruch des Hopfens so bestimmt hervor, daß man nicht nur die Gegenwart anderer Bitterstoffe aus seiner Beeinträchtigung erkennen kann, sondern auch die gute oder schlechte Beschaffenheit des in Arbeit genommenen Hopfens.

Müssen wir nun auch zugeben, daß nicht in allen Fällen die Pflanzentheile, welche zur Verfälschung des Bieres dienen sollen, bei der Untersuchung in Substanz ausgeschieden und so sichtbar vor Augen gelegt werden können, so stellt sich doch mit unzweifelhafter Gewißheit heraus, wenn eine Verfälschung vorliegt, ob die Zusätze einen nachtheiligen Einfluß auf den menschlichen Körper ausüben. Ist die Menge des Giftes auch so klein, daß ihre Gegenwart durch chemische Mittel nickt nachgewiesen werden kann, so läßt sich dasselbe doch isoliren und concentriren. Man bringt nun bei kleinen Thieren – Fröschen, Kaninchen – einige Tropfen oder mehr auf solche Stellen des Körpers – in’s Auge, auf die Schleimhaut der Lungen, des Mastdarms, auf die bloßgelegte Nervenmasse des Rückenmarkes –, von denen aus die Pflanzengifte am Raschesten und Intensivsten, selbst bei den kleinsten Mengen wirken. Sind sie zugegen, so äußern sich sogleich in die Augen fallende Vergiftungserscheinungen.

Im Allgemeinen haben die Untersuchungsmethoden in der organischen Chemie noch nicht die Ausbildung und Sicherheit erlangt, wie wir sie im vorigen Briefe bei unorganischen Körpern kennen gelernt haben, aber auch hier vermag die Wissenschaft aus der tiefsten Verborgenheit der menschlichen Organe den Beweis für das Verbrechen heraufzuholen, wenn auch der gebildete und verschmitzte Verbrecher wähnt, seine Schandthat vor der Entdeckung sichern zu können, indem er sehr heftig wirkende Gifte anwendet, die nicht allgemein bekannt sind und von denen er glaubt, daß sie nicht nachzuweisen seien. Diese Beruhigung gewährt uns der berüchtigte Proceß Bocarmé! Dem bewährten Chemiker Staè in Brüssel, der mit der Untersuchung beauftragt war, gelang es nicht allein das Nicotin aus den Organen – Zunge, Magen, Leber und Lunge – des unglücklichen Opfers darzustellen, sondern auch aus dem Fußboden des Speisesaales, in welchem die Vergiftung stattgefunden hatte, obgleich jener sorgfältig mit warmem Wasser und Seife gewaschen worden war, um die Spuren des Verbrechens zu tilgen.

Wohl war die im Verläumden geschäftige Welt sorgsam bemüht, das Verdienst dieser Untersuchung zu verringern. Obgleich Niemand den Gang der Arbeiten kannte, den der belgische Gelehrte eingeschlagen, so glaubte sich doch Jedermann zu einer Kritik darüber berechtigt. Man sprengte die Nachricht aus, der Chemiker sei erst durch die Mittheilung des Untersuchungsrichters: der Angeklagte habe viel mit Tabak experimentirt, auf den richtigen Weg geleitet worden. Aber die Wahrheit ist, daß Staè schon lange vorher durch seine eigenen Arbeiten zu der Ansicht gekommen war, daß das Gift nicht Schwefelsäure sei, wie man zuerst vermuthete, sondern entweder Coniin – aus dem Schierling – oder Nicotin sein müsse.

Der Weg, den der belgische Gelehrte bei dieser Arbeit eingeschlagen hat, verdient um so mehr Anerkennung, wenn wir bedenken, wie leicht sich die organischen Substanzen durch geringfügige Umstände verändern. Er ist der Art, daß er bei allen gerichtlichen Untersuchungen, wenn es sich um Pflanzengifte handelt, als Muster aufgestellt werden kann. Die letzten Tage haben die Wahrheit dieser Behauptung wiederum bestätigt.

Dem Leser ist bekannt, daß Tabackkauen eine Lieblingsbeschäftigung der Seefahrer ist. Bei der Bereitung desselben liegen die Tabaksblätter acht Tage hindurch in einer an und für sich unschädlichen Sauce, die der Hauptsache nach aus einer Lösung von Pflaumenmus in Wasser mit sehr geringen Mengen von Salpeter, Salmiak, Alaun und Eisenvitriol besteht. Dann wird der Tabak stark gepreßt und die hier abtropfende, tiefbraune und widerlich riechende Flüssigkeit ist wegen ihres Gehaltes an Nicotin ein starkes Gift. In Folge einer kindischen Wette trank ein in einer solchen Fabrik beschäftigter fünfzehnjähriger Knabe davon ein gutes Schnapsglas voll – und nach Verlauf einer Stunde fiel er als ein Opfer seines Uebermuthes. Die Unwissenheit des Publikums schrieb diesen Tod der ganz unschädlichen Sauce zu. Man verbreitete die nachtheiligsten Gerüchte über die Fabrik, so daß sich die Obrigkeit veranlaßt sah, den Magen und das Herz des Verstorbenen dem Apotheker Lehmann in Rendsburg zur Untersuchung

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