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verschiedene: Die Gartenlaube (1856)

Land und Leuten nützen kann. Das Parlament hat während seiner vielhundertjährigen Gesetzfabrikation so viel Schaden gethan, daß es nur verhältnißmäßig Gutes durch Abschaffung thun kann. Die ganze parlamentarische Thätigkeit ist nämlich im Wesentlichen nichts, als Einschwindelung von Interessen der bevorzugten Klassen in das alte anglo-sächsische Rechts- und Freiheitsleben.

Was wir in England Freiheit nennen, sind Ueberbleibsel des alten, germanischen Gemeindelebens, die aus dem wuchernden Unkraut parlamentarischer Gesetzfabrikation noch hervorragen und die Kraft dazu tief aus den Wurzeln anglo-sächsischer Rechtsgewohnheiten ziehen. Diese alten niedersächsischen Rechtsgewohnheiten und Selbstverwaltungssitten, die in dem Freiheitssinne der alten Germanen wurzelnd aus dem Volke zu Rechten und Gesetzen hervorwuchsen, wie Naturgesetze aus chemischen Prozessen, boten sich den alten Königen und Beamten grade so als Gesetze, wie der Naturforscher in den Bewegungen und Gestaltungen der Materie Gesetze entdeckt. Sie erforschten und sammelten die zu Rechtsgewohnheiten ausgeprägten Verwaltungs- und Selbstregierungssitten der Gemeinden, besonders unter Alfred dem Großen (870 bis 901) und sagten: das sind die Gesetze, durch welche sich die gemeinen Massen und Gemeinden regieren, das ist das gemeine Recht (common law) von Land und Leuten.

Es war der Stolz der alten anglo-sächsischen Könige und ihrer Beamten, über die Regeln und Bedingungen, unter welchen dieses Herzblut des Volks quoll und floß, zu wachen, nicht, ihm ihre Einfälle dafür octroyiren zu wollen. Zu diesem Amt waren König und Beamte gewählt und bestellt. So kamen sie oft in den Fall, Ausübung der Freiheit, Gebrauch des Jedem inwohnenden Rechts zu befehlen, nicht zu unterdrücken. Die lebendige, wirkliche Freiheit ist keine gebratene Taube, die dem Menschen in den Mund fliegt, sie will stets geübt, kultivirt, erwirklicht sein und legt daher in demselben Maße Pflichten auf, als sie Rechte und Genüsse gewährt.

Der alte germanische Staat der anglo-sächsischen Königreiche in England bestand aus Gruppen wirthschaftlicher Gemeinden („shires“), die nach alter niedersächsischer Art (wie noch heute, im Gegensatz zu den geschlossen liegenden slavischen Dörfern Deutschlands) frei umherlagen, da sich Jeder auf seinem Grundstück erbaute. Das Band, was, diese frei umher zerstreuten Grundbesitzer einigte, war ein staatliches im Kleinen, die Verwaltung und Rechtspflege innerhalb bestimmter Grenzen solcher Grundstücke. Es gab keinen Adel. Jeder konnte großer Grundbesitzer werden und beliebig von seinem Lande verpachten. Diese Grundbesitzer bildeten später mit ihren Pächtern oder Hintersassen, Stadtschaften, townships mit je einem erwählten Vorsteher für Gemeindeangelegenheiten, dem Reeve. Der Vorsteher weiterer Gemeinden, shires (Grafschaften) oder ganzer Bodengruppen, war Shire-Reeve, woraus das spatere Sheriff zusammenschnurrte. Kleine Ortsgemeinde-Versammlungen, größere unter dem Reeve, weitere unter dem Shire-Reeve u. s. w. gliederten sich empor zu einem Haupte oder der großen Rathsversammlung des Landes für alle Volks- und Landesangelegenheiten nicht localer Art, an deren Spitze der gewählte Landes-Reeve oder König stand. Aus dieser Rathsversammlung des Landes wuchs später polypenartig das Parlament zu einer Gesetze gebenden, machenden Körperschaft gegen common law und König heraus. Die vom Parlamente gemachten Gesetze nennt man im Gegensatz zum naturwüchsigen Rechte des Volks, dem common law, statute law, Statuten-Gesetz, das im Laufe der Jahrhunderte die anglo-sächsische Freiheit, wurzelnd im common law, so durch Masse, Confusionen und Sonderinteressen der Gesetzfabrikanten überwucherte, daß sie darunter erstickte und eben so zerfressen ward, wie das alte deutsche Recht durch importirtes und aufgezwungenes Gesetzemachwerk Roms, das kanonische und Justinianische Recht.

Und der Rest der anglo-sächsischen Freiheit? Er wäre längst todt und alles Recht unter Gesetzen begraben, wenn sich die Interessen der Gesetzgeber nicht fast immer gegenseitig neutralisirten und das Rechtsleben im Volke die meisten fabrizirten Gesetze von sich stieße. Die Parteien, d. h. die gruppirten Interessen im Parlamente, ruiniren zum großen Theile die Interessen anderer Gruppen, die sich ein Gesetz erschwindeln wollen, obgleich durch listige Ränke und Betrügereien Manches durchgeschmuggelt wird. Die alten beiden Hauptparteien von Tories und Whigs sind zerfallen. Whig ist jetzt Jeder, der hinter Lord John Russel herläuft, Tory jeder mit dem Abenteurer D’Israeli Stimmende. Vom Parteileben im deutschen Sinne hat man keine Ahnung. In Deutschland hat man eine Theorie, ein Prinzip für Rechts, Links und Centrum, hier blos ganz bestimmte Klassen-Interessen. Diese treten parlamentarisch als Manchestermänner, Peeliten, Irländer und Radikale auf. Ihnen gegenüber sind Tories und Whigs keine Parteien mehr, sondern Beide Vertreter aristokratischer Interessen. Die Manchestermänner sind personificirter Kattun, ganz ehr- und gesinnungslose Apostel des Profits, wo er auch herkomme, ähnlich den Peeliten, die aus der Baumwollenlordschaft Robert Peel’s hervorgegangen, die steifleinene Lehre der Manchesterschule etwas vornehmer, etwas gelehrter, etwas ausgedehnter vertreten, Jesuiten des Capitals mit dem Grundsatze: „der Mensch sei unter seinem Vorgesetzten, der Zahl, dem Geldstück, wie ein Leichnam,“ centralistisch, bureaukratisch, polizeilich, theologisch, heuchlerisch, namentlich voll grimmigen Hasses gegen das denkende Deutschland, 40 bis 50 an der Zahl mit dem Haupthelden Gladstone, der als Minister jeden befreundeten Wechselfälscher zu seiner Anstellung als Obersteuerbeamten in einer Kolonie kirchlich einsalbte. Die Hauptpartei und die größte Verlegenheit des Parlaments sind die Irländer, die „Brigade,“ Vertreter einer ganz andern, durch Glauben, Geschichte und Mißhandlung im grimmigsten Hasse gegen England einigen eigenen Race, 4 Bischöfe und 28 Pairs im Ober-, 100 Mitglieder im Unterhause, mit Auflösung des irländischen Parlaments im Jahre 1800 zum Theil für immer theuer gekauft, aber in der Mehrheit geschickt von Rom aus dirigirt, so daß sie, obgleich zu schwach, etwas selbst durchzusetzen, doch bei allen Abstimmungen im Dienste ihrer Interessen und im Hasse gegen England den Ausschlag geben.

Außerdem spricht man noch von Radikalen, d. h. solchen, die es mit keiner der genannten Parteien halten, selbst aber auch kein bestimmtes Programm, kein Prinzip haben und deshalb auch mit ihren Angriffen im Parlamente und vor dem Volke durchfielen.

Wie kann aber eine so zerfahrene Masse unsittlicher, egoistischer Klasseninteressen doch so unendliche Massen von Gesetzen fabriziren? Sie schachern und handeln sich gegenseitig Stimmen für ihre Interessen ein, etwa so: Hilf mir diese Bill für unsere Interessen durchbringen und ich helfe Dir bei der nächsten Fabrikation eines Gesetzes für Dich. Auf diese Weise müssen gerade sehr viele Gesetze gegeben werden, weil Jeder etwas haben und Jeder etwas thun will, um die nicht vertretenen Interessen, das Volk, zu beschwindeln und durch Taschenspielerei zu täuschen. Eine sehr beliebte Manipulation zur Ausgleichung der verschiedenen Interessen im Parlamente ist das Paaren, d. h. ein Kontrakt zwischen zwei Vertretern verschiedener Interessen, sich der Abstimmung bei gewissen Anträgen oder auf eine bestimmte Zeit zu enthalten, damit durch das Fehlen des Einen die andere Partei kein Uebergewicht erhalte. Die entgegengesetzte Praxis ist das Einpeitschen der ministeriellen Einpeitscher, welche die Verstecke, Kneipen und Meinungen jedes Mitgliedes kennen und daher für Abstimmungen die beiden Telegraphen im Parlamentsgebäude und lebendige Boten nach jedem Klub, nach der Oper und jedem Theile des Königreichs spielen lassen, um die nöthigen Stimmen herbeizuzaubern. Durch solche Manipulationen wußte sich Palmerston bei den gefährlichsten Abstimmungen Majoritäten einzupeitschen. Die Mitglieder des hohen Parlaments haben nämlich die schöne Gewohnheit, sehr oft außer dem Parlament umherzubummeln in den Restaurationszimmern, in den Klubbs, ja sogar fern in ihre Heimath. Braucht nun der Herr Minister die Stimmen, so werden durch Telegraphen, Boten, laufende und wasserfahrende, die bummelnden Gesetzgeber des Landes herbeigeholt und eilen nun eiligst herbei, um der Regierung oder irgend einer Partei beizustehen. Zuweilen gelang es lästigen, listigen Irländern die Herangepeitschten auf ihrem Fluge aufzuhalten, so daß sie erst nach Thorschluß, welcher jeder Abstimmung vorangeht, athemlos ankamen und just so komische Genrebilder darstellten, wie wir eins aus dem Leben hier in der heutigen Abbildung angefügt haben.

Eine andere Schwindelei gegen Parlamentsmitglieder, die gegen ein Interesse sind, das eine „Bill“ für sich durchbringen will, besteht in Maskirung derselben unter einem harmlosen, falschen Titel, dessen Inhalt man erst kennen lernt, wenn die Bill Gesetzeskraft erhalten. Darüber und über andere Gesetzfabrikationsgeheimnisse, z. B. nachherige Fälschung, wie sie Robert Peel und Palmerston öfter vornahmen, ließe sich noch Vieles sagen. Wir aber wollen diese wenigen Fakta reden lassen, die z. B. ein ganz

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