Seite:Die Gartenlaube (1857) 149.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
verschiedene: Die Gartenlaube (1857)


Ein Stoff für Dichter.

Die bewachte Rose.




Bern, Basel, Solothurn, Colmar, Schlettstadt, Freiburg, Kitzingen und Neuenburg. Sechzehn darunter waren Ritter, also Standesgenossen von dem Angeklagten. Vorsitzender des Gerichts war Schultheiß Thomas Schütz aus Ensisheim, Anwalt des Erzherzogs und des Landes Herr Heinrich Iselin aus Basel, Vertheidiger des Angeklagten der Rechtsgelehrte Herr Hans Irmi aus Basel. Als der Angeklagte, der noch vor Kurzem[WS 1] so gefürchtete Landvogt, vor den Richtern erschien, bleich, aber gefaßt und mit unerschrockener Miene um sich schauend, trat eine Todtenstille in der summenden Menge ein und Aller Augen richteten sich auf den Mann, der, so schwerer Verbrechen angeklagt, barhäuptig vor die Richter trat.

Nachdem der Vorsitzende das Volk zur Ruhe vermahnt und die Richter an ihren Eid erinnert: Recht zu sprechen, nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Person, ohne Groll und ohne Haß, erhob sich der öffentliche Ankläger, Herr Heinrich Iselin, und schilderte in lebendiger, ergreifender Rede des Landvogts Gewaltthaten, die Hinrichtungen vieler unschuldiger Männer zu Tann und Freiburg, die Vernichtung der städtischen Rechte in den Städten des Landes, die grausame Bestrafung der Freiburger Verschworenen und endlich die rohe, brutale Gewalt, die er zu Breisach und anderer Orten an Ehefrauen, Jungfrauen und Nonnen geübt. Der Eindruck war ein außerordentlicher, überwältigender, als Herr Heinrich Iselin mit den Worten schloß:

„Solcher schweren Missethat klage ich Dich, Peter von Hagenbach, als verordneter Fürsprech dieser Länder vor Gott und den Menschen öffentlich an. Ihr aber, Richter und Schöppen, die Ihr meine Worte gehöret und in deren Hand ruht das Schwert der Gerechtigkeit, bestimmt zu richten die Bösen und Missethäter, zeiget durch Euren Spruch, daß in diesen Landen einem Jeden, Hoch und Niedrig, mit gleichem Maße gemessen wird und vor Euch weder Rang noch Ansehen der Person gilt, sondern nur jenes Wort des großen Königs und Kaisers des heiligen, römischen Reiches, Friedericus II.: Fiat justitia, si pereat mundus.

Nachdem der Fürsprech geendet, erhob sich Hagenbach und

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: von Kurzem
Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Die Gartenlaube (1857). Ernst Keil’s Nachfolger, Leipzig 1857, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1857)_149.jpg&oldid=- (Version vom 6.7.2019)