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verschiedene: Die Gartenlaube (1857)

Herzog Friedrich III. den Orden „der lustigen Eremiten“ (l’ordre des Hermites de bonne humeur) der in den Jahren 1739–1742 florirte und endlich in dem Getöse des siebenjährigen Krieges unterging. Diese lustigen Eremiten waren Lebemänner von der feinsten Sorte, an ihrer Spitze befand sich jener berühmte und berüchtigte Graf Gotter, einer der beliebtesten Tischgenossen und literarischen Freunde des großen Friedrich und der Meister der Epikuräer und Genußzöglinge jener Zeit. Er hatte sein Schloß Molsdorf ganz in der Nähe von Friedrichswerth. Die Idee von der Gründung eines solchen Ordens, der eigentlich bestimmt war, den Kern der feinen Gesellschaftsbildung in sich einzuschließen und vor rohen Angriffen und Elementen zu wahren, ging von zwei Frauen aus, zunächst von einer Frau von Buchwald, die wir als schönen Geist und als Correspondentin Voltaires öfters in den Denkwürdigkeiten jener Tage genannt sehen, und dann von der Gemahlin des Herzogs, von der geistvollen Louise Dorothea von Sachsen-Meiningen. Der Herzog wurde veranlaßt, die poetischen Gebilde und Träume dieser beiden Damen zu realisiren. Auch er für seine Person hatte bereits ähnliche Regungen empfunden, auch ihm dünkte der Gedanke ein glücklicher, fern von dem Treiben der Welt und ihren Eitelkeiten philosophische Freuden in einer Klausnerhütte zu genießen. Man ging demnach sogleich daran, den Plan auszuführen. In dem Parke zu Friedrichswerth entstanden eine Anzahl von Einsiedlerklausen, eine zierlicher wie die andere im Innern ausgestattet, während das Aeußere die strenge Einfachheit anachoretischer Baukunst zeigte. Jede Klause war anscheinend roh aus Brettern zusammengefügt, mit einer Strohmatte an der Thüre und einer Glocke in einem Thürmchen. Lichte Baumgruppen und blühende Gesträuche, durch die ein kleiner sorgsam gepflegter Pfad sich schlängelte, hier und da auch klare Seen mit ländlichen Brücken, die auf Inseln führten, verbanden diese kleine Einsiedlerstadt. Oeffnete man die grobgearbeiteten Thüren dieser Zellen, so erblickte man zwei bis drei zierlich eingerichtete Zimmer, im feinsten Geschmack decorirt, oft mit Spiegelwänden und Atlasruhebetten versehen und mit Wachskerzen erleuchtet, die ihren Schimmer auf die vor dem Fenster wehenden Gebüsche warfen, wenn es der Eigenthümer der Klause nicht vorzog die Laden seiner Fenster zu schließen, um die neugierig herumwandelnden Eremiten nicht unnützer Weise mit den Eigenthümlichkeiten seiner Privat-Andacht bekannt zu machen.

In diesen anmuthig gelegenen und bequem ausgestatteten Cabineten versammelte sich nun die zum philosophischen Lebensgenuß aufgelegte Gesellschaft nach bestimmten Regeln und Statuten. Bis zehn Uhr war Conversationsfreiheit, nach zehn Uhr schlossen sich die Klausen, und nur Eremiten des ersten und zweiten Grades, – und diese auch nur in Gesellschaft zu Dreien, hatten die Berechtigung, wenn sie Einladungen zu kleinen Soupers erhalten sollten, die Klausen der Einsiedlerinnen zu besuchen. Die ersten drei Nächte nach eingetretenem Vollmond war diese Stunde des Schlusses der Klausen bis auf die elfte Stunde verlängert, weil man annahm, daß der zärtliche Einfluß, den der milde Strahl des Mondlichtes auf gefühlvolle Gemüther ausübt, ganz besonders dazu geeignet ist, der Geselligkeit jenen sanften Charakter bescheidener und anmuthiger Heiterkeit geben, die die Quelle tausend reiner und edler Herzens- und Geistesbündnisse sei. Da die Gesellschaft nur aus Personen bestand, die, was den männlichen Theil betraf, dem Herzog, den weiblichen, der Herzogin durch Handgelöbniß die Zusicherung eines streng sittlichen Wandels gegeben hatten, so war nichts zu befürchten. Die Statuten wurden dem zufolge ziemlich nachlässig eingehalten, eben so wenig kam es dazu, daß die Strafen in Anwendung gebracht wurden, die auf einzelne Fälle von Widersetzlichkeit gesetzt waren.

Alles, was Trübsinn, Traurigkeit, schwerfälliges Nachdenken, unheilbare Pedanterie und geistmörderische Langweiligkeit hieß, war auf das Strengste verbannt. Die Gabe, nur das zu sagen, was gefällt, und das auf eine Weise zu sagen, die gefällt, wurde hier ausgebildet. In Versen war es erlaubt, sich lange Bekenntnisse zu machen, und den Gott der Liebe und Freundschaft mit in’s Spiel zu ziehen, nie aber durfte Liebe und Freundschaft bis auf einen Punkt hin getrieben werden, wo sie anfangen, Pflichten zu werden, und in die Reihe der Sorgen des bürgerlichen Lebens zu treten. Zwei Liebende, als alle Regel der gemeinschaftlichen Mittheilung und Freude geradezu vernichtende egoistische und nur sich selbst lebende Wesen, wurden als Feinde des Ganzen betrachtet. Thränen, Seufzer wären ein Entsetzen gewesen für die lustige Gesellschaft der Eremiten. Deshalb durfte die Liebe wie die Freundschaft nur ihre heitere Seite zeigen, und sie durften es nicht übel nehmen, wenn ihnen bei Gelegenheit tausend Possen gespielt wurden.

Uebrigens gibt es eine Liebe, die nie Herzenssache wird, die sich nur mit der Oberfläche des Lebens beschäftigt, und die ganz dazu gemacht ist, als Gesellschaftselement jede Zusammenkunft der Geschlechter anmuthig und belebt zu machen. Mit dieser Art Liebe war den lustigen Eremiten vollkommen gedient. Die Briefe, die man sich schrieb, wurden von einer besondern Post umhergetragen, und Nachts in die offen stehenden Fenster geworfen. Mit den Briefen flogen Blumen, oft auch Ringe und Pretiosen herein.

Es gab Zellen von Einsiedlerinnen, in denen man nur Bücher und Manuscripte fand, andere, in welchen dem Auge nur musikalische Instrumente sichtbar wurden, wieder andere zeigten die Feinheiten der Toilette und des weiblichen Putzes, und Einsiedlerinnen dieser Sorte saßen oft noch um Mittag vor ihrem Spiegel, und empfingen Besuche, indem sie sich das Haar frisiren und pudern ließen. Die Klausen des Herzogs und der Herzogin waren von denen der Andern in nichts unterschieden.

Die Hauptregeln des Ordens waren folgende:

1) Wer in den Orden der lustigen Eremiten tritt, muß zuvörderst bekunden, daß er Seiner Hoheit dem Herzog, so wie dessen Gemahlin, mit Eifer und Liebe ergeben ist.

2) Er muß Alles, was in seinen Kräften steht, thun, um zur Förderung der Zwecke der Verbindung beizutragen.

3) Er verscheucht aus seinem Geiste Alles, was wie Kummer und Sorge aussieht, vor allen Dingen die üble Laune, das Gift aller gesellschaftlichen Zusammenkünfte.[1]

4) Wenn man einer anständigen Freiheit genießt, so muß man dabei bedenken, daß es der Zweck dieser Freiheit ist, eine vernünftige Freude, eine stets gleiche, gleich reine und von keiner Leidenschaft getrübte einzuführen.

5) Der Hauptzweck der Verbrüderung ist, eine dauernde und feste Freundschaft, die für das ganze Leben ausreicht, unter den Mitgliedern zu begründen.

6) Die Zusammenkünfte müssen vollständig sein, nur sehr triftige Gründe können das Nichterscheinen entschuldigen.

7) Wird man verhindert, zu kommen, so muß man einen Entschuldigungsbrief, aber einen scherzhaften, der in der Versammlung vorgelesen werden kann, einschicken.

8) Nur in der Ordenskleidung darf man erscheinen.

9) Die eigentlichen Ordensinsignien werden nur an den Ordensfesttagen angelegt. Andere Ordenszeichen und Costüme dürfen nicht angelegt werden.

10) Stets müssen die Ordensregeln und die Liste der Ordensmitglieder bei jedem einzelnen Mitgliede vorgefunden werden. Wird man gefragt in Ordensangelegenheiten, so gibt man bescheiden und heiter seinen Rath, ungefragt, schweigt man.

12) Niemand darf von Dingen sprechen, die er in engen Ordensconferenzen gehört. Unverbrüchliches Schweigen wird gelobt.

13) Bei Tafel wird gesungen, besonders, wenn der Wein und die Confitüren aufgetragen werden. Französische Chansons werden zu diesem Zwecke vorgeschlagen.

14) Begrüßt man sich unter einander, so sagt man nichts als die Worte: Es lebe die Freude! worauf geantwortet wird: Die Freude lebe!

Außer diesen 14 Hauptregeln, die in französischer Sprache aufgesetzt waren, gab es noch eine Anzahl kleiner sogenannter Haushaltungsbefehle, unter denen jene bereits angeführten Gesetze über das Schließen der Klausen und die späten Besuche bei den Einsiedlerinnen sich befanden. Die Ordenstracht war eine Mönchskutte, doch in modischer Form zugeschnitten. Man hatte Mönchskutten, die mit rosenrothem Tasset gefüttert waren, vorn auseinander flatterten, und das schöne Bein der Cavaliere zeigten, das in einer Atlashose und in seidenen Strümpfen steckte. Die Damen machten sogenannte halbe Hoftoilette, und warfen über diese das Ordenskleid, das heißt, an den Feststagen des Ordens. Das Ordenszeichen war ein kleiner, in Silber gefaßter Jocusstab, an welchem bei der Dame la Prieure (die Herzogin) Diamanten glänzten.

Wir wollen nun aus der Liste der Mitglieder, wie sie zwischen den Jahren 1739–1742 aufgezeichnet sind, einige Namen

  1. Diese Regel kann auch der guten Gesellschaft heut zu Tage nicht scharf genug eingeprägt werden.
Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Die Gartenlaube (1857). Ernst Keil’s Nachfolger, Leipzig 1857, Seite 509. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1857)_509.jpg&oldid=- (Version vom 18.9.2022)