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verschiedene: Die Gartenlaube (1857)

bepflanzt würden, um damit den Hunger und so die Thränen armer Lebender zu stillen. Wie mancher im Leben nichtsnutzige Patron könnte so im Tode nutzbringend werden.

Ehe nun aber der Körper eines Gestorbenen mit Hülfe der Fäulniß, Verwesung oder Vermoderung (s. Gartenl. 1854. Nr. 30.) zerstört und in Luft, Wasser und Asche aufgelöst wird, stellen sich in ihm eigenthümliche Erscheinungen ein, welche gewissermaßen den Uebergang vom Sein zum Nichtsein bilden und die man Leichenerscheinungen nennt. Sie zeigen sich in Etwas verschieden nach dem Alter, der Krankheit, der Todesart, der Blutbeschaffenheit und der Umgebung des Verstorbenen, sowie nach der Zeit, welche seit dem Tode verstrichen ist. Man findet sie ebenso im Innern, wie am Aeußern des Todten; nur die letzteren sollen hier etwas weiter besprochen werden.

Bald nach dem Tode, bei noch warmer Leiche, tritt zuerst der eigenthümliche Leichengeruch mit der Leichenblässe der Haut auf; jener verschwindet mit dem Eintritt der Todtenkälte, diese, welche nach den verschiedenen vorausgegangenen Krankheiten verschiedene Nüancirungen von Weiß und Gelb zeigt und auf der Gänsehaut Erfrorener und Ertrunkener am ausgeprägtesten ist, hat ihren Grund in der Entleerung der feinern Blutgefäße der Haut von Blut, welches theils in Folge der letzten Zusammenziehungen der Pulsadern und Haargefäße in die Blutadern getrieben wird, theils sich innerhalb der Aederchen nach den abhängigsten Theilen des Leichnams senkt. Durch diesen letzteren Umstand, durch die Senkung des Blutes, sowie durch den Austritt von blutigem Wasser aus den Aederchen, entstehen auch sehr bald (sechs bis zwölf Stunden) nach dem Tode an jenen tieferen Stellen (also besonders am Rücken, wenn nämlich die Leiche auf dem Rücken liegt), nach der Menge, der Farbe und der Dick- oder Dünnflüssigkeit des Blutes, hellere oder dunklere, blaurothe oder blaßviolette, unregelmäßige, mehr oder weniger ausgebreitete Flecke, die man Todtenflecke nennt und die vom Laien, zumal wenn sie sehr dunkelblau und ausgebreitet sind, mit Unrecht einem Schlagflusse zugeschrieben werden. – Beim Erkalten der Leiche, welches etwa drei bis vier Stunden und früher nach dem Tode beginnt, aber erst nach fünfzehn bis zwanzig Stunden und sogar noch später vollständig eingetreten ist, werden die bis dahin schlaffen Muskeln mehr oder weniger fest und starr und zwar findet dieses Starrwerden, die Todtenstarre genannt, von oben nach unten statt. Denn zuerst wird der Unterkiefer, welcher vorher herunterhing, straff angezogen und dadurch der Mund fest geschlossen; sodann beugt sich der Vorderarm etwas und der Daumen schlägt sich ein; schließlich entsteht eine mäßige Beugung im Knie und der Fuß dreht sich etwas einwärts. In derselben Folge, wie sie begann und sich ausbreitete, verschwindet die Todtenstarre auch wieder und zwar, in Folge der beginnenden Fäulniß, nachdem sie um so länger angedauert hatte, je später sie eintrat. In der Regel stellt sich diese Starre, welche nicht wieder erscheint, sobald der zusammengezogene harte Muskel gewaltsam ausgedehnt wurde, in den ersten achtzehn Stunden nach dem Tode ein und hält 26 bis 48 Stunden an; sie bleibt nie ganz aus und ist vorzüglich bei schnellem Tode und robusten Personen stark. Mit dem Ende der Todtenstarre wird die Fäulniß bemerkbar. – Wegen des durch den Tod herbeigeführten Verlustes der Spannkraft in dem Fleische und der Haut plattet sich die Leiche da, wo sie aufliegt, ab und das Gesicht, besonders aber die Augen, deren Hornhaut sich runzelt und Bindehaut vertrocknet, fallen ein. – Daß nach dem Tode Haare und Nägel noch fortwachsen sollen, ist Unsinn; etwas länger können allerdings beide erscheinen, weil der weiche Boden, auf dem sie stehen, erstarrt und einsinkt.

Der Scheintod (Asphyxie d. h. Pulslosigkeit) ist der höchste Grad der Ohnmacht, bei welchem fast alle Lebenserscheinungen, trotzdem daß der Lebensproceß selbst (der Stoffwechsel) noch nicht aufgehört hat, verschwunden zu sein scheinen. Denn das Bewußtsein und die Empfänglichkeit der Sinne ist erloschen, Herz- und Pulsschlag nicht mehr fühlbar, alle Bewegungen sind aufgehoben und das Athmen ist nicht wahrzunehmen. Uebrigens gleicht das Aussehen des Scheintodten fast ganz dem eines Todten: die Haut ist bleich und kalt, das Gesicht und die starren Augen mit unbeweglicher Pupille eingefallen; es könnten selbst bläuliche, den Todtenflecken nicht unähnliche Flecken auf der Haut sichtbar und sogar eine Muskel-Starre vorhanden sein. Alles dies kann nun zwar den Laien und unwissenden Heilkünstler veranlassen, den Scheintodten für einen wirklichen Todten anzusehen, niemals aber den wissenschaftlich gebildeten und gewissenhaft untersuchenden Arzt. Denn dieser wird sehr bald bei einem Scheintodten finden: daß im Herzen entweder beide Töne zu hören sind oder doch wenigstens der eine von beiden hörbar ist, wenn auch nur sehr schwach und in weiten Zwischenraumen von einander. Wo diese Töne (die nicht etwa mit dem Herzschlage zu verwechseln sind) beim Behorchen der Herzgegend (durch das Stethoskop) länger als fünf Minuten auf sich warten lassen, da ist sicherlich der Blutumlauf und mit diesem der Stoffwechsel, also das Leben, aufgehoben.

Außer durch das Fehlen der Herztöne zeichnet sich der Todte vom Scheintodten aber auch noch durch die echte Todtenstarre aus, welche sehr leicht dadurch zu erkennen und von einer krampfhaften Starre zu unterscheiden ist, daß sie, wo sie durch gewaltsames Strecken der Glieder aufgehoben wurde, niemals wiederkehrt. Ueberdies läßt sich auch noch durch das Verhalten des Auges der wahre Tod erkennen, denn bei diesem ist die Binde- und die Hornhaut eingetrocknet und gerunzelt. – Will man zum Ueberfluß noch Proben auf den wahren Tod machen, so reibe man die Haut mittels eines in kaustischen Salmiakgeist getauchten Lappens so lange, bis die Oberhaut abgerieben ist; bei der echten Leiche trocknet die entblößte Stelle pergamentartig aus, beim Scheintodten wird sie feucht und roth. – Das allersicherste Mittel, um Zweifel zu heben, ist: die Fäulniß, deren Beginn sich durch üblen Geruch und grüne Flecke auf der Haut sofort zu erkennen gibt, dadurch zu fördern, daß man den Gestorbenen im warmen Bette und Zimmer liegen läßt, bis die Fäulnißzeichen eintreten. – Die Versuche mit elektrischen und galvanischen Apparaten, um den Scheintod vom wahren Tod zu unterscheiden, sind theils trügerisch, weil noch Reizbarkeit der Muskeln gegen Elektricität vorhanden sein kann ohne Lebensfähigkeit, theils gefährlich, weil starke und unzweckmäßig geleitete Einwirkungen der Elektricität leicht den schwach noch glimmenden Lebensfunken ganz auslöschen können.

Die Zeichen des Wiederaufwachens aus dem Scheintode sind: eine Spur von vermehrter Wärme in der Magengrube, Anlaufen eines vor den Mund gehaltenen Spiegels, Zittern einer vor den Mund gehaltenen Flaumfeder, Empfindlichkeit (Zusammenziehen) der Pupille gegen ein in die Nähe gebrachtes Licht, Rothwerden der frottirten Hautstellen, leichte Zuckungen der Gesichtsmuskeln und Augenlider, ein allmählich sich verstärkender Puls- und Herzschlag, geringe Hebung und Senkung der Brust, die am ersten durch ein auf die Brust gesetztes Glas Wasser erkannt wird. – Bei der Behandlung des Scheintodes muß darauf hingewirkt werden: theils das Nervensystem wieder zu beleben: durch Hautreize, Reibungen, Riechmittel, Wärme, Elektricität u. s. f.; theils das Athmen wieder herzustellen: durch Lufteinblasen, künstliche Athmung, Luftzufächeln, kalte Anspritzungen, Niesmittel; theils den Blutlauf wieder in Gang zu bringen: durch Aderlaß und Reizmittel. Hierbei kommt es jedoch darauf an, die richtigen für den besondern Fall passenden Mittel in passender Weise anzuwenden. (Davon später.)

Die Dauer des Scheintodes ist sehr verschieden und kann nur aus solchen Fällen gefolgert werden, wo die Lebensäußerungen wiederkehrten, während die Anzahl der Fälle, wo der Scheintod in wirklichen Tod unmerklich überging, sich gar nicht bestimmen läßt. Beispiele, wo Menschen mehrere Tage für todt gehalten werden konnten, ohne es zu sein, gibt es, und lassen sich glauben, während solche Fälle, wo dieser Anschein über acht Tage gedauert haben soll, zu bezweifeln sind. Daß in einzelnen Fällen trotz des todähnlichen Zustandes das Bewußtsein und die Sinnesthätigkeiten, namentlich das Gehör, sich erhielten und der Scheintodte Alles, was um ihn herum vorging, bemerkt, so aber das Peinliche seines Zustandes im vollen Maße gefühlt haben soll, ohne im Stande zu sein, durch irgend ein Merkmal zu zeigen, daß er noch lebe, – das glaube ich erst dann, wenn ich selbst auf solche Art einmal gescheintodet habe. – Zur Verhütung des Lebendigbegrabenwerdens scheintodter Personen dient besonders das Verbot des allzufrühen Beerdigens der Leichen (Beerdigung erst nach Eintritt der Fäulniß) oder eine gewissenhafte Todtenschau durch ärztlich gebildete Personen.

Bock.



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verschiedene: Die Gartenlaube (1857). Ernst Keil’s Nachfolger, Leipzig 1857, Seite 530. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1857)_530.jpg&oldid=- (Version vom 11.10.2022)