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Verschiedene: Die Gartenlaube (1859)

Die Indianer lieben ihre Heimath, das Land, auf dem sie geboren. Gleichwohl zeigen sie wenig Lust, sich deswegen unter die Herrschaft der blassen Gesichter zu begeben. Sie betrachten das von ihnen bewohnte Land als ein Geschenk des „großen Geistes“ und empfinden das Eindringen der Einwanderer in ihren Herzen ebenso bitter, wie ein civilisirtes Volk, wenn es eine andere Nation ohne seine Erlaubniß durch sein Land hindurchziehen sieht. Sie glauben, daß der Büffel ein ihnen angeerbtes Gut sei, nicht weil er zum Wild gehöre, sondern weil sie meinen, die Vorsehung habe ihnen denselben zu ihrem Lebensunterhalte gegeben. Wenn daher ein Einwanderer einen Büffel schießt, so sieht der Indianer dies als eine von dem Fremdling begangene Zerstörung seines Privateigenthums an. Erlegt er eine den Weißen gehörige Kuh oder stiehlt er ein Pferd, so betrachtet er dies daher als bloße Wiedervergeltung für erduldete Unbill und als eine thatsächliche Schadloshaltung für erlittenen Verlust.

Das Fischspeeren der Indianer.

Die Regierung zu Washington hat in neuerer Zeit mit einer großen Anzahl von Indianerstämmen Verträge abgeschlossen, so mit den Stämmen der Comanchen, Kiowas, Apaches, den Cow-Creeks, den Rogue-River-Indianern, den Omahas, den Ottawas, den Tschippewäern, den Sacs und Foxes, den Sioux, den Cherokees, den Seminolen und vielen andern. Dadurch erhielten die Vereinigten Staaten das Recht, in ihren Gebieten Wege zu bauen, Militairposten anzulegen und Verordnungen für den Schutz von Personen und Eigenthum zu erlassen. Die Indianerstämme machten sich verbindlich, für künftig vorkommende Verletzungen und Raub an Personen oder Eigenthum der Weißen Genugthuung zu geben, wogegen die Regierung der Vereinigten Staaten sich zur Zahlung von Entschädigungssummen anheischig machte und sie vor den Angriffen der weißen Bewohner der Vereinigten Staaten zu schützen versprach. Kommen die Stämme ihren Verpflichtungen nicht nach, so bleiben die stipulirten Jahrgelder ganz oder nach Umständen wenigstens zum Theil ihnen vorenthalten, bis die Differenz ausgeglichen ist.

Speer zum Fischfang.

Zu den Stämmen, welche mit besonderer Vorliebe an ihren von Alters her überkommenen Stammessitten hängen, gehören die Sacs und die Foxes. Sie bewohnten früher während eines Zeitraumes von 180 Jahren den jetzigen Staat Iowa und den nördlichen Theil von Missouri oberhalb des Flusses gleiches Namens. Während jener Zeit waren sie sechszehn Mal bald ostwärts, bald westwärts gezogen, wahrscheinlich um größere Jagdbeute zu machen. Seitdem sie mit der Regierung zu Washington Verträge abgeschlossen hatten, wurden sie in ihre jetzigen Wohnplätze gewiesen,

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1859). Leipzig: Ernst Keil, 1859, Seite 601. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1859)_601.jpg&oldid=- (Version vom 11.5.2019)