Seite:Die Gartenlaube (1862) 364.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
verschiedene: Die Gartenlaube (1862)

zu Eisenach und auf der Universität zu Jena, hat ebenfalls dem Major Serre als allezeit bereiter administrations- und schriftgewandter Mann treu zur Seite gestanden, insbesondere die Anlegung des oben erwähnten riesenhaften Gewinn-Gegenstands-Verzeichnisses persönlich geleitet und in Correspondenz- und Preßangelegenheiten vielfache Dienste geleistet. Ziegler ist in der literarischen Welt durch seine Reisewerke über Amerika, Spanien, den Orient, den hohen Norden etc., sowie durch seine geographischen und historischen Arbeiten, z  B. über Martin Behaim aus Nürnberg, über Pytheas von Massilien, über den Rennsteig des Thüringerwaldes etc., längst bekannt; durch die Herausgabe seiner gegenwärtig in sechster Auflage vorliegenden Schrift über die Schillerlotterie und eine andere über die Erforschungs-Expeditionen nach Inner-Afrika, deren ganzer Reinertrag von ihm für die letztgenannten deutschen Expeditionen bestimmt ist, hat er sich auch als tüchtiger Historiograph bewährt, der mit Wahrheitsliebe, Ruhe, Sachkenntniß und Hingebung, sowie mit einer wohlthuenden, echt deutsch nationalen Gesinnung über diese deutschen Unternehmungen, Berichte ausgearbeitet, welche hinfort der Geschichte angehören.

Major Serre.

Was nun die künftige Verwaltung der ohne jegliche Mitwirkung der Schillerstiftungen gewonnenen großen Capitalien betrifft, so ist dieser wichtige Punkt schon seit langer Zeit von Seiten des Hauptvereins der reiflichsten Ueberlegung unterworfen worden. Seltsamer Weise – aber an eine bekannte Fabel erinnernd – hat die in Nr. 17 dieser Blätter enthaltene kurze und keineswegs officielle Notizüber die mutmaßliche Verwendung der Erträgnisse der Schillerlotterie den Verwaltungsrath der deutschen Schillerstiftung zu einer öffentlichen entschiedenen Wahrung seiner und zu einer nicht minder entschiedenen Bekämpfung fremder Rechte veranlaßt. Major Serre stellte dem mit richtigem Takte die kurze Bitte entgegen, doch erst ruhig die Abwickelung der Schlußrechnung und das, was sich etwa mit Vorlage derselben weiter finden werde, abzuwarten. Aus den jetzt veröffentlichten Vorlagen geht allerdings klar hervor, daß die Befürchtungen des Verwaltungsrathes ungegründet waren.

Es kann wohl nicht bezweifelt werden, daß die Leiter der Schillerlotterie die Einnahme der letzteren auch vorzugsweise zu Gunsten ihres Gründungszweckes, also der Schiller- und Tiedgestiftung, verwenden werden. Dafür bürgt ihre allbekannte Uneigennützigkeit, Parteilosigkeit und Gewissenhaftigkeit, ebenso wie das vollständige Bewußtsein der hohen Verantwortlichkeit, welche ihnen das außerordentliche allgemeine Vertrauen auferlegt hat. Eben darum wird man denselben nicht verdenken, man wird es vielmehr für heilige Pflicht der Gründer und Leiter der Lotterie halten, wenn sie Anträge stellen, um einem Vermögen volle Sicherheit zu verschaffen, welches durch ihre ununterbrochene jahrelange Arbeit mit Hintansetzung aller Privatinteressen unter vielen Kämpfen und Hindernissen und ohne des Verwaltungsrathes Hinzuthun gesammelt worden ist.

Durch dieses neue Capital steigt das Vermögen der ganzen Schillerstiftung von 70,000 auf mindestens 370,000 Thaler. Der Verwaltungsrath ist nach den Satzungen lediglich das Organ der Zweigstiftungen, deren Händen allein das Stiftungsvermögen und deren Verwaltung überlassen bleibt, und er ist folgerecht weder zur Erwerbung noch zu Verwaltung von Capital-Vermögen ermächtigt. Man bedenke ferner, daß der Verwaltungsrath kein bleibendes Domicil, sondern einen alle fünf Jahre wechselnden Vorort hat, daß die deutsche Schillerstiftung selbst aber in manchen Staaten, z. B. in Preußen, noch nicht als juristische Person anerkannt ist, mithin keinen Gerichtsstand besitzt, keine Processe führen, keine Legate einziehen kann. Man bedenke, daß weder eine deutsche Schillerstiftung, noch ein formeller Verband der verschiedenen Stiftungen noch ein Verwaltungsrath bestand (welcher letztere erst im October 1859 seine Begründung fand), als der Dresdner Hauptverein bereits in voller Thätigkeit war; daß auf den Loosen von einer deutschen Schillerstiftung daher keine Rede sein konnte, daß demnach auch das Anrecht des Ersteren auf das Gesammtergebniß des von Letzterem selbstständig unternommenen und ausgeführten Werkes ein über allen Zweifel erhabenes nicht sein dürdte, während nicht bestritten werden mag, daß der deutschen Schillerstiftung zwei Drittel der jährlichen Nutzungen statutenmäßig zukommen. Dagegen ist ebenso statutarisch die Verwendung des dritten Dritttheiles der Jahreseinnahmen, sowie die Verwaltung und Vermehrung der von den Zweigvereinen angesammelten Capitalien letzteren selbst vorbehalten.

Um allen hier angedeuteten Bedenken uns Anstanden zu begegnen, hat der Hauptverein der Schillerlotterie auf Grund der Satzungen beschlossen, sich als eine Zweigschillerstiftung zu constituiren und zu gleicher Zeit der hier bestehenden Dresdner Zweigstiftung, mit welcher das Lotterieunternehmen durchzuführen gleich Anfangs beabsichtigt wurde, eine Vereinigung angetragen, um in gemeinsamer Wirksamkeit mit vergrößerten Mitteln die edlen Aufgaben der Stiftung erfolgreicher zu erfüllen. Der Vorstand derselben hat dazu seine Zustimmung bereits ausgesprochen, und nach Erfolg einiger deshalb nöthigen Statuten-Aenderungen wird daher auch künftig wieder nur eine Zweigstiftung in Dresden bestehen. Im Uebrigen wird das der Zweigstiftung zukommende eine Drittheil unter Fernhaltung jeder particularistischen Rücksicht, wie sich nach Maßgabe der Satzungen §. 1 von selbst versteht, zu Unterstützungen verwendet werden.

Auf diese Weise glaubt der Hauptverein der Schillerlotterie nach bestem Gewissen seiner Pflicht zu genügen. Der gewonnene Reinertrag von 454,740 Thaler wird daher, mit einstweiliger Innebehaltung von 4,740 Thaler zur Deckung späterer Ausgaben, laut §. 10 des Lotterieplanes zu zwei Drittel, d. h. 300,000 Thlr. der Schillerstiftung und zu ein Drittel, d. h. 150,000 Thlr. der Tiedgestiftung übereignet werden und zwar der Art, daß obige 300,000 Thaler als neuer Zweigstiftungsfond in die deutsche Schillerstiftung eintreten, indem der Hauptverein in Gemäßheit der Satzungen der deutschen Schillerstiftung als Zweig-Schillerstiftung vorbehältlich zweier Anträge sich anschließt.

Ist mit gutem Grunde wohl vorauszusetzen – heißt es in den vorliegenden Mittheilungen des Hauptvereins an den Verwaltungsrath – daß die Zahl derer, deren Unterstützung die Aufgabe der Schillerstiftung ist, weder jetzt noch in naher Zukunft so groß

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Die Gartenlaube (1862). Ernst Keil’s Nachfolger, Leipzig 1862, Seite 364. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1862)_364.jpg&oldid=- (Version vom 11.7.2022)