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verschiedene: Die Gartenlaube (1862)

Stadt, deren Verhältnisse ihm ganz neu sind, von so unschätzbarem Werthe sein müssen. Wie wäre er aber im Stande gewesen, während der Revolution 1860 uns Preußen irgend welchen Schutz angedeihen zu lassen, wenn die Regierung ihm nicht ein einziges ihrer Schiffe sandte?

Sollte jemals eine einheitliche Vertretung Deutschlands im Auslande möglich werden, so beginne man womöglich in der Nähe, in Europa. Man besetze wenigstens in den Hauptstädten die Consulate mit tüchtigen Leuten und gebe ihnen ein ausreichendes Einkommen, damit sie kein Gewerbe nebenbei zu treiben brauchen. Es ist aber durchaus nicht gesagt, daß es lauter pensionirte Lieutenants „von die Jarde“ sein müssen. Muß ich hinzufügen, daß es unerläßlich ist, daß hin und wieder ein Schiff unter deutscher Flagge sich in den Häfen sehen lasse?

Kurz und gut – man bringe dem Deutschen im Auslande ein wenig Vaterland hinaus in einer tüchtigen Vertretung, man mache ihm ein Bild, zu dem er beten möge, wenn er den vergeistigten unsichtbaren Vaterlandsbegriff nicht länger fassen kann, damit er nicht mehr nöthig habe, fremden Göttern nachzuhinken. Wenn Deutschland für seine Militärspielereien so viel Geld verbraucht, daß es für seine Vertretung im Auslande Nichts übrig behält (bei uns draußen hat’s ganz den Anschein): so frage man rund bei den Deutschen im Auslande, und ich bin überzeugt, sie werden ein Opfer nicht scheuen, wenn es nöthig wird.

W. Weus. 




Zur Nachahmung empfohlen. Es war im Anfang der vierziger Jahre, als in dem sogenannten Club-Locale des hannöverschen Fleckens N. a. d. O., wo allabendlich die Honoratioren des Orts, Civilisten wie Officiere, sich zum L’Hombre- und Whist-Spiel zusammen zu finden pflegten, zwischen dem Dr. med. G. und dem Dragoner-Lieutenant v. d. D. ein Wortwechsel entstand, welcher von beiden Seiten zu heftigen Aeußerungen führte, in Folge deren der Officier sich gemüßigt hielt, den Doctor auf Pistolen zu fordern. Allein Dr. G. verweigerte dies Duell, einmal aus dem Grunde, weil er Familienvater sei, seine Aeußerungen auch nicht für so beleidigend halte, daß man darauf ein Duell postuliren könne, andererseits weil er bei einem unglücklichen Ausgange gerade dieser Art von Duell, d. h. im Falle der Tödtung seines Gegners, dem Gesetz gegenüber eine zu unverhältnißmäßige Stellung habe. Nach dem hannöverschen Militärstrafgesetz erleidet nämlich ein Officier bei einem Duell, welches das Officier-Corps, als jedesmal vorher darüber entscheidendes Ehrengericht, für seine Standesehre nothwendig erkannt hat, sobald er in einem solchen seinen Gegner tödtet, nachher durchaus gar keine Strafe, wogegen der Civilist, welcher seinen Gegner im Duell tödtet, nach dem hannöverschen Civil-Strafgesetz eine Gefängnißstrafe von vier bis fünf Jahren Festungshaft zu erwarten hat. Aus diesen mehreren Gründen verweigerte G. das Pistolenduell, auch gegen einen Tags darauf nochmals zu ihm entsandten Cartellträger des Officiers. Was geschieht? Um einige Tage später tritt eines Morgens früh der Lieutenant v. d. D., begleitet von zwei seiner Dragoner, unangemeldet bei dem in seinem Studirzimmer sich allein befindenden G. ein und fragt denselben in kategorischem Tone: ob letzterer sich jetzt zu dem von ihm verlangten Pistolenduelle bereit erklären wolle? – G. verweigert auch jetzt, aus denselben Gründen, wie die früheren Male, dies Duell. – „Nun, so greift und haltet mir den Kerl,“ ruft da wüthend Lieutenant v. d. D. Es geschieht, und der Officier D. schlägt nun den dergestalt wehrlosen Arzt mit seiner Hetzpeitsche in brutalster Weise. Nachdem er so seine, wie er meinte, ihm gebührende Satisfaction sich verschafft, verläßt der Officier mit seinen Begleitern den Gemißhandelten und dessen Haus. Selbstverständlich erhob der Dr. G., nachdem er so weit von den Folgen dieses Ueberfalls sich erholt hatte, allsobald Klage bei dem zuständigen Militärgerichte. Die Familie v. d. D. ist die bedeutendste Adelsfamilie des hannöverschen Landes; die Anverwandten des Lieutenant v. d. D. erwarteten und hofften deshalb auch mit Zuversicht, daß der König ein vielleicht sehr strenges Urtheil des Militärgerichts durch Strafumwandlung mildern werde. Allein sie hatten sich sehr getäuscht. Alle ihre Intercessionen halfen nichts. König Ernst August wollte hier ein für allemal ein Exempel statuirt sehen, daß seine Officiere und Militärs sich keine Vergewaltigungen im Dünkel von Standes-Bevorrechtungen hierzu herausnehmen sollten. Der Dragoner-Lieutenant wurde wegen seiner an dem Dr. med. G. in besagter Weise verübten Mißhandlung nicht nur als Officier infam cassirt, sondern er wurde auch seines Adels verlustig erklärt. In unerbittlicher Strenge mußte dies Urtheil, nach des Königs Willen, vollzogen werden. Der Lieutenant v. d. D. ging später nach Texas und ist verschollen. – Was man auch über Ernst August denken mag, in solchen Dingen ließ er stets seinen Gerechtigkeitssinn frei walten.




 Ludwig Uhland.
Ein Nachruf von Julius Mosen.

Was war das für ein Singen
Und Klingen die ganze Nacht,
Als hätten bei einem Todtkranken
Viel tröstende Engel gewacht?

Bald ging es wie ein Flüstern
Von einem Bergesquell,
Dann wieder wie Glockenklingen
Von ferner Bergkapell’,

Dann wieder, als hörte man singen
Das schlachtenmuthige Lied,
Das der junge Siegfried gesungen
Beim Amboß in der Schmied’.

Zuweilen wollt’ es tönen
Von fern her wie ein Horn,
Und wie das Wort, das gesprochen
Zum König Bertram de Born. –

Als weihete der Priester
Die Jünglinge zum Tod
Für Vaterland und Freiheit
Im Frühlingsmorgenroth.

Ein scharfer Luftzug streifte
Die Harfe an der Wand:
Sie klang wie Todtenklage
Gerührt von Geisterhand.

Uhland ist von uns geschieden!“
So rief ich weinend aus,
Und junge Soldaten zogen
Singend vorüber am Haus:

„Ich hatt’ einen Cameraden,
Einen bessern findst Du nit.
Die Trommel schlug zum Streite,
Er ging an meiner Seite
In gleichem Schritt und Tritt.
– – – – – – – – – – – – – – –
– – – – – – – – – – – – – – –
Kann Dir die Hand nicht geben,
Bleib Du im ew’gen Leben
Mein treuer Camerad!“

Und weiter rollen die Wogen
Der heißen, drängenden Zeit –
Sie tragen Uhland’s Namen
Hin zur Unsterblichkeit.


Für W. Bauer’s „Deutsches Taucherwerk“.

(Fortsetzung der Quittung aus Nr. 49.) 30 Thlr. –, „Sturz der Spielcasse zwischen Julius Lemmé, H. Kornstein, H. Pfahler und C. Lange in Odessa,“ durch W. Ph. Clausius in Frankfurt a. M.; – 8 Thlr. von einer Whistpartie, arrangirt im Interesse des deutschen Taucherwerks, aus Grünberg in Schlesien; 4 Thlr. von den Unterprimanern des Friedrich-Wilhelms-Gymnasiums zu Posen („Vor allen Andern glaubten wir vornehmlich verpflichtet zu sein, der allgemeinen Sammlung für Bauer’s Taucherapparat beitreten zu müssen, weil wir an den fernsten Grenzen Deutschlands zeigen müssen, daß namentlich die deutsche Jugend es nicht an sich fehlen lassen darf, wenn es gilt, einen zum allgemeinen Besten erfindenden Denker zu unterstützen.“); –5 Thlr. 6 Ngr. 8 Pf. gesammelt auf der Silber-Hochzeit des Försters Hrn. Hahn zu Dürsfort, durch C. B. in Wesel; – 1 Thlr. von einer Maisdorfer Damengesellschaft; – 6 Thlr. 10 Ngr., ges. von dem Turnverein zu Langenbielau, durch G. Langer; – 4 Thlr. 25 Ngr. (5 Rubel S.) von Pet-Beck zu St. Petersburg, durch G. Haeßel; 6 Thlr. zweite Sendung von G. Müller und 5 fl. rhn. erste Sendung von H. Reimann zu Oberleutersdorf; 1 Thlr. von M. R–l in Leipzig; 5 Thlr. Scatgeld von mehreren Handlungsgehülfen in Mannheim: „Beharrlichkeit führt zum Ziel!“; 3 Thlr. erster monatlicher Beitrag eines Vereins Frankfurter Gymnasiasten, durch Johannes W… e: „Nichtswürdig ist die Nation, die nicht ihr Alles freudig setzt an ihre Ehre.“; – 1 Thlr. vom Rechtsanw. Erdmann in Leipzig; 10 Thlr. 5 Ngr. von den Primanern des Gymnasiums von Kloster U. l. Fr. zu Magdeburg; 1 Thlr. von Gottlieb Köppel in Bodenneukirchen; 7 Ngr. „für einen verauctionirten Pfennig“; – 20 Ngr. von E. H. R. und A. Sch. in Heilbronn; 3 Thlr. 15 Ngr. 7 Pf. gesammelt bei einem gemüthlichen Beisammensein des Männerturngesangvereins zu Crimmitschau, durch B. Zill; 1 Thlr. gesammelt von einigen Handwerkern bei der Kindtaufe des Handschuhm. H. Hötzel in Waldenburg in Schlesien; 4 Thlr. (7 fl. rhn.) gesammelt auf der Kirchweihe in Harxheim im Zellerthal, Pfalz, durch G. Herr; 3 Thlr. von den Mitgliedern des Rettungsvereins und 5 Sgr. von einem Nichtmitglied zu Greußen (Schwarzburg-Sondershausen); 4 Thlr. gesammelt von einigen Mitgliedern des landwirthschaftlichen Zweigvereins für das Amt Rickhausen in Ostfriesland, durch J. Strenge in Halte b. Leen; 6 Thlr. gesammelt unter Turnern in Königsberg in Pr., durch H. Corsepius; 13 Thlr. 18 Ngr. gesammelt in Groß- und Neu-Schönau, durch C. H. Haebler; 10 fl. rhn. von dem Gewerbeverein zu Nagow, durch Herm Reichert: „Ohne Kampf kein Sieg!“; – 3 Thlr. 12 Ngr. gesammelt auf Veranlassung einer fröhlichen Abendunterhaltung von Mitgliedern des Vereins „Vorwärts“, durch F. Hartwig und C. Alicke in Leipzig; 3 Thlr. von 6 Lesern der Gartenlaube in Harzburg, Herzogthum Braunschweig; – 4 Thlr. 20 Ngr. von dem Gesangvereine „Concordia“ zu Sarstedt.

(Fortsetzung dieser Quittung in den folgenden Nummern); im voraus wollen wir unsere Leser mit der Notiz erfreuen, daß die Gesammtsumme dieser (23.) Quittung nahe an 1200 Thaler beträgt.

Im Auftrag des Central-Comités: Ernst Keil. 

Nicht zu übersehen!

Mit Nummer 52 schließt das vierte Quartal, und ersuchen wir die geehrten Abonnenten, ihre Bestellungen auf das erste Quartal des neuen Jahrgangs schleunigst aufgeben zu wollen.

Die Verlagshandlung. 
Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Die Gartenlaube (1862). Ernst Keil’s Nachfolger, Leipzig 1862, Seite 816. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1862)_816.jpg&oldid=- (Version vom 26.12.2022)