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Verschiedene: Die Gartenlaube (1872)

Blätter und Blüthen.


Auf Vorposten vor Metz. (Mit Abbildung S. 753.) Einer der interessantesten Beobachtungspunkte vor Metz war eine so ziemlich gleichweit von zwei wichtigen Forts, dem St. Quentin und Queulen, südwestlich und in der Nähe der Nancyer Eisenbahn zwischen Tournebride und Frescaty gelegene Anhöhe. Hier lag gerade vor uns die große, durch ihre zahlreichen Thürme so malerische Stadt, deren mächtiger Dom sich so prachtvoll über die Häusermasse emporhob. Im schönsten Wechsel durchziehen die Pappelreihen der Chausseen und die Windungen der Mosel das Thal, das ebenso viel Segen der Fruchtbarkeit wie Anmuth landschaftlicher Natur zeigt. Deshalb wurde diese Stätte auch nicht leer theils von harmlosen Beschauern, theils von dienstlichen Beobachtern, denn hier verzeichnen unsere Kriegskarten einen der äußersten „Beobachtungsposten“.

Für die Vorposten war hier eine besonders beschwerliche Stelle: der Doppelposten Nr. 1 auf der Höhe eines Vorhügels, auf welchem man den feindlichen Vorposten auf etwa vierhundert Schritt nahe stand und den freiesten Ausblick nach Metz hinab hatte. Hier war ein kleiner Wall aufgeworfen und in denselben ein paar Schutzbretter gesteckt. Die Vorposten lagen, die Gewehre auf den Wall gelegt, ausgestreckt dahinter auf dem Boden und mußten jede von außen bemerkbare Bewegung vermeiden, wenn sie nicht sofort die feindlichen Kugeln herbeilocken wollten. Bei der Ablösung kroch erst der eine Mann zurück, und nachdem dessen Platz der Nachfolger eingenommen hatte, geschah der Wechsel auf dem andern Platz. Trotz der außerordentlichen Vorsicht bei dieser Art Ablösung versäumten die Franzosen nie die Gelegenheit, ein paar Dutzend ihrer blauen Bohnen zu verpuffen. – Auf diesem schweren Posten hatte der Mann zwei Stunden auszuhalten, und zwar mit dem Gefühl, daß er nicht blos vom Feinde von vorn, sondern auch von seinen Officieren von hinten mit gleicher Aufmerksamkeit beobachtet werde. Unser Bild zeigt uns im Hintergrund die liegenden Vorposten im Augenblick, wo die Ablösung hinzuschleicht.

Von den beiden auf unserem Bilde sichtbaren Forts ist das zur Linken St. Quentin, das zur Rechten Queulen. Ersteres spielte hier die Rolle des Pariser „Bullrian“, indem es am häufigsten seine Geschütze brummen ließ. – Die sehr ursprüngliche Hütte zur Linken stellt das Wachtlocal der Mannschaft vor. Die Gruppen von Officieren und Soldaten sind aus dem Griffel unseres Künstlers so lebendig hervorgegangen, daß sie sich selbst erklären.




Gesetzlich, aber grausam! In einer Provinz Preußens lebt ein „Rendant“, der, in einem siebenundvierzigjährigen Dienste ergraut, im siebenundsechszigsten Lebensjahre steht und zur Zahl derjenigen Staatsbeamten gehört, welche seit dem ersten Januar wegen unzureichenden Gehaltes Zulage erhielten. Die dieses „Rendanten“ beträgt zweihundert Thaler. Es ist aber mit ihrer Gewährung die Bedingung verknüpft, die Amtscaution, die bisher dreizehnhundert Thaler betrug, auf dreitausend Thaler zu erhöhen, entsprechend einer Cabinetsordre vom 11. Februar 1832, obwohl die bisherige Caution zur Sicherung der in ihrem Umfange oder in ihrer Bedeutung durch jene Gehaltszulage nicht im Mindesten veränderten Casse seit ihrem Bestehen für ausreichend befunden ward. Da der „Rendant“ kein eigenes Vermögen besitzt und bei seiner selbst von der Regierung als „unzulänglich“ anerkannten Besoldung sich auch keines erringen, ja sogar nur sich kümmerlich durchbringen konnte – so ist verfügt worden, daß die Zulage vollständig zur Cautionserhöhung verwendet werde. Der „Rendant“ kann also erst nach acht und einem halben Jahre zum Genuß derselben kommen; der Mann würde darüber also sechsundsiebenzig Jahre alt werden. Bis dahin ist er aber sicherlich entweder pensionirt oder gestorben, ohne von der Zulage etwas gespürt zu haben.

Wäre es nun nur dies, so könnte man es schon schlimm genug nennen; aber immerhin würde es der Gedanke erträglicher machen, daß es einst den Hinterlassenen des Rendanten zu Gute kommen werde. Dagegen wird diese Staatswohlthat geradezu zur Grausamkeit dadurch, daß die Einschätzungscommission für classificirte Einkommensteuer diese und der Magistrat die Communalabgabe im Verhältniß der Zulage erhöhen! Das geschieht trotz der obrigkeitlich anerkannten bisherigen Gehaltsunzulänglichkeit!

So kann eine Zulage zum bittersten Schaden, eine beabsichtigte Wohlthat zur schweren Strafe werden.

Wäre es, wenn einmal die Caution erhöht werden muß, nicht ebenso gesetzlich und dabei doch auch menschlich, wenigstens die halbe Zulage dem alten Manne zu gönnen und die andere Hälfte zum Cautionsanwachs zu verwenden?




Marlitt’sHaideprinzeßchen“, diese sinnige und sonnige Schöpfung unserer Mitarbeiterin, ist nunmehr auch in Buchform erschienen, nachdem in Amerika bereits eine englische Uebersetzung, in Paris eine französische, in Leipzig bei Tauchnitz noch eine zweite englische und in Pesth zwei ungarische Uebersetzungen auf den literarischen Markt gekommen waren. Gleichzeitig mit der deutschen Buchausgabe des „Haideprinzeßchen“ wurden die achte Auflage der „Gold-Else“ und die sechste Auflage des „Geheimniß der alten Mamsell“ ausgegeben und zwar in Auflagen, welche die dreifache Höhe gewöhnlicher Romanauflagen weit übersteigen. – Auf die vielfachen Anfragen nach einer neuen Erzählung können wir heute noch die Versicherung geben, daß der kommende Jahrgang unserer Zeitschrift mit einer größeren Novelle der Dichterin geschmückt sein wird, wenngleich wir im Hinblick auf den leidenden Zustand Marlitt’s nicht den Monat genau bestimmen können, wann dieselbe beginnen wird.




Erklärung. Vom Minister Herrn Dr. A. Schäffle in Cannstadt geht uns die nachstehende Berichtigung zur Veröffentlichung zu:

In einem Nekrologe über den verstorbenen Redacteur der „Neuen Freien Presse“, Max Friedländer (Gartenlaube Nr. 29, S. 467), werden über mich Behauptungen ausgestreut, welche aller und jeder thatsächlichen Begründung entbehren. Auf’s Bestimmteste erkläre ich:

1) Es ist unwahr, daß ich Friedländer jemals in das Ministerhôtel gebeten habe – ich konnte daher auch keine „kurz angebundene Ablehnung“ von ihm erhalten und habe eine solche nicht erhalten; – 2) es ist unwahr, daß ich bei Herrn Friedländer habe anfragen lassen, „ob er mich in der Redaction empfangen wolle“ – ich konnte daher nicht erhalten und habe nicht erhalten das angebliche „Nein!“ mit dem Zusatze: „falls Schäffle vorsprechen sollte, würde ich mich verleugnen lassen“; – 3) es ist Wort für Wort unwahr, wenn weiter behauptet wird, ich hätte Friedländer endlich gebeten, mir, „nicht dem Minister, sondern dem Professor eine Unterredung in Friedländer’s Privatwohnung zu gestatten“ – ich habe überhaupt keine Unterredung in der Privatwohnung erbeten, geschweige in so haltloser, meine Person an Herrn Friedländer wegwerfender Motivirung; – 4) es ist Wort für Wort unwahr, daß, nachdem Herr Friedländer „zugesagt“, ich mich „nach dem in Döbling gelegenen Landhause des Publicisten in zwei Sommernächten zwischen halb elf und zwölf Uhr eingeschlichen habe“ – ich war niemals bei Herrn Friedländer in Döbling, weder vor, noch nach der Geisterstunde.

5) Es ist dagegen wahr, daß Herr Friedländer zuerst mich besucht hat, und zwar Abends zwischen sieben und acht Uhr in meiner Privatwohnung; – 6) wahr ist ferner, daß bei dieser Gelegenheit Herr Friedländer mich höflich eingeladen hat, mit ihm nach Döbling zu fahren; – 7) wahr ist, daß ich dieser Einladung nicht folgte; – 8) wahr ist aber, daß ich einige Tage nachher Herrn Friedländer den Besuch in dessen Wohnung erwidert habe und von ihm in vollkommen anständiger Weise aufgenommen wurde.

Den Inhalt unserer zweimaligen Unterredung glaube ich nicht veröffentlichen zu sollen, da Friedländer inzwischen gestorben ist. Ich habe jedoch die öffentliche Behandlung in keiner Weise zu scheuen und beschränke mich daher vorläufig auf die Bemerkung, daß ich mit keinem Worte um die Gunst des Verstorbenen weder für die Regierung, noch für meine Person gebuhlt habe.

Dr. A. Schäffle, k. k. Minister a. D.

Eine Erwiderung auf diese Erklärung des Herrn Dr. Schäffle müssen wir dem Verfasser des oben erwähnten Artikels überlassen.

D. Red.




Den Spangenberg’schen Ordenshandel betreffend, liegen uns ebenfalls zwei Erklärungen vor, die wir hiermit zum Abdruck bringen:

„Nachdem in Nr. 42 dieses Blattes, Jahrgang 1872, Seite 699 ff., bei Gelegenheit des daselbst referirten Ordenshandels in verschiedenen Beziehungen meiner Person Erwähnung gethan worden ist, erkläre ich zur Richtigstellung der Sache, daß der in der daselbst abgedruckten Correspondenz des Herrn F. G. Spangenberg allhier dem betreffenden Adressaten gemachte Vorschlag, die Gesammtkosten für die desfallsige Verleihung des fraglichen Ordens bei dem Unterzeichneten zu deponiren, vollständig eigenmächtig und ohne mein Vorwissen von Demselben gemacht worden ist und daß, soviel die von Herrn Spangenberg auf mich provocirte Auskunftsertheilung über seine Persönlichkeit anlangt, ich diese in Mangel einer näheren Bekanntschaft mit Demselben ablehnen muß.

Dresden, den 22. October 1872.

Dr. Stein II.ächs. Notar.
Rechtsanwalt und Königl. Sächs. Notar.
(Seestraße 9.)“ächs. Notar.

„Unter Bezugnahme auf vorstehende Erklärung des Herrn Advocat Dr. Stein II. allhier bestätige ich, daß die in Nr. 42 der Gartenlaube, Seite 699 ff., erwähnte, in einer meiner daselbst abgedruckten Correspondenzen näher bezeichnete Deposition der Gesammtkosten bei Demselben ohne dessen Vorwissen und Genehmigung von mir vorgeschlagen worden ist und daß der genannte Sachwalter in keiner Beziehung zu der ebendaselbst gedachten Geschäftsangelegenheit jemals gestanden hat.

Dresden, den 22. October 1872.

Dir. F. G. Spangenberg.




Kleiner Briefkasten.

Den Herren Jägern, welche sich in Folge des Aufsatzes „Das deutsche Damaskus“ mit Anfragen an uns gewandt haben, zur Nachricht, daß mehrere uns nahestehende Herren verschiedene, theilweise eigenartige Jagdwaffen zum Gebrauch im In- und Ausland, bei Herrn Immanuel Meffert in Suhl haben bauen lassen und uns wiederholt die Vortrefflichkeit derselben gerühmt haben. Uebrigens erfreuen sich, wie schon im betreffenden Aufsatz hervorgehoben, sowohl hinsichtlich ihrer Güte als auch ihrer Billigkeit, die Leistungen aller Gewehrfabriken in Suhl eines ausgezeichneten Rufes.




Für den Jahrgang 1872 habe ich nach einer neuen geschmackvollen Zeichnung eine

reicher vergoldete Einbanddecke zur Gartenlaube

anfertigen lassen, welche für den Preis von 13 Ngr. durch alle Buchhandlungen zu beziehen ist. Bei Bestellungen bitte genau anzugeben, ob die frühere oder die neue Decke gewünscht wird.

Leipzig, im November 1872.

Ernst Keil.


Verantwortlicher Redacteur Ernst Keil in Leipzig. – Verlag von Ernst Keil in Leipzig. – Druck von Alexander Wiede in Leipzig.
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Verschiedene: Die Gartenlaube (1872). Leipzig: Ernst Keil, 1872, Seite 764. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1872)_764.jpg&oldid=- (Version vom 7.1.2019)