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Verschiedene: Die Gartenlaube (1877)

Liebhaber auftreten. Kurz, sie kommen oft in die Lage, dieselben Mittel und Verkleidungen anzuwenden, sich ebenso undurchdringlich zu maskiren, wie die von ihnen in’s Auge Gefaßten.

Die Verfolgung von Verbrechern und die Erforschung der Umstände, unter denen ein Verbrechen begangen worden, bilden eine Art Wissenschaft mit unumstößlichen Regeln, und die Leser haben durch Temme’s Erzählungen wohl einen Einblick in dieselbe erhalten. Aber mit dieser Kunst ist es, wie mit jeder andern: Regeln genügen nicht; es muß auch Naturgenie vorhanden sein, oder wenigstens ein specielles Talent. Schreiber dieses erfreut sich der Bekanntschaft einer Anzahl von nützlichen Mitgliedern der hauptstädischen Polizei-Armee. Jeder von ihnen ist eigenartig begabt. Der Eine besitzt ein wunderbares Gedächtniß für Personen und Daten. Der Zweite ist ein sehr scharfer Physiognomiker. Ein Dritter spricht den Gaunerjargon, als wäre er seine Muttersprache. Mehrere haben sich darauf verlegt, die Stimmen der Leute zu studiren, und sind mit den zahllosen Schattirungen derselben wohl vertraut. Die Kenntniß der Stimmen ist dem Detective äußerst nützlich; denn wenn der Verbrecher auch sein ganzes Aeußere total unkenntlich machen kann, so ist es doch kaum möglich, daß er seine Stimme ebenso vollkommen ändere; auch Aussprachefehler, wie das Anstoßen mit der Zunge etc. sind kaum abzulegen. Besonders in Momenten, wo der Betreffende aufgeregt oder überrascht ist, wird ein Geübter leicht die echte Stimme wahrnehmen.

Die Thätigkeit des Detectives läßt sich mit der des Jagdhundes und mit der des Webers vergleichen. Schickt man ihn aus, um einen Verbrecher zu verfolgen, so wirft er sich, wie der Jagdhund, mit Zuhülfenahme seiner Spürnase, seines Witterungssinnes, auf die Aufstöberung seines freilich nichts weniger als edlen Wildes. Handelt es sich um die Erforschung von Mysterien, die ein Verbrechen umhüllen, so macht er’s wie der Weber eines Netzes: Faden um Faden trägt er zusammen, von denen viele dem gewöhnlichen Auge unfaßbar und unsichtbar sind; jeden Moment füllt er einen Theil der Leere aus, erhellt das Dunkel, das über der Affaire schwebt, und endlich ist das Netz der Beweise, in dem der Thäter moralisch gefangen wird, fertig.

Unter den besten Waffen im Arsenale des Detectivethums nehmen einige aus den modernen exacten Wissenschaften hervorgegangene Entdeckungen einen hohen Rang ein. Vor Allem ist’s bekanntlich die Photographie, welche der Polizei trefflich zu Statten kommt. Selbstverständlich ist auch die reine Chemie eine kräftige Stütze des Armes der Gerechtigkeit. Weniger bekannt dürfte es sein, daß in London sogar schon das Taucherwesen mit Erfolg zur Aufdeckung von widergesetzlichen Geheimnissen benutzt worden ist.

Man darf nicht vergessen, daß der Detective, gleich dem Constabler, nur dann Jemandem etwas anhaben kann, wenn er weiß, daß derselbe eine bestimmte That begangen. Es ist unglaublich, aber wahr, daß in England nur der sechste Theil der notorischen Gauner im Gefängnisse ist; die anderen fünf Sechstel gehen frei herum. Man weiß recht gut, daß jeder Einzelne derselben, um leben zu können, täglich neues Unrecht thun muß; jeder Einzelne ist der Polizei bekannt und könnte jederzeit arretirt werden; ja, man ist sogar im Besitze von weit über dreitausend Adressen von Hehlern und Hehlerinnen, aber man würde es für Verletzung des Freiheitsinnes halten, die bloße Absicht, Böses zu thun, zu bestrafen, oder Jemanden einzusperren, ohne ihm genau beweisen zu können, wegen welches Vergehens.

Auch für sich speciell darf man Detectives miethen, doch mit dem Unterschiede, daß man sie nicht aus Scotland-Yard erhält, sondern aus Privat-Bureaux. Es giebt nämlich officielle und private Spürnasen. Die Letzteren entbehren jeder amtlichen Autorität und stehen in den Diensten der „Private inquiries offices“. An diese „Privaten Auskunftsbureaux“, die das Aufspüren von allerlei Dingen als Geschäft betreiben, wendet sich, wer einem Verbrechen auf die Spur kommen oder sonstige Spionage in seinem Interesse ausüben lassen will, oder auch, wer vertrauliche Erkundigungen aller Art einzuziehen wünscht. Die meisten von denen, welche die Herren Tricoche und Cacolet in der Meilhac’schen Posse als Detectives im Interesse eines Gatten und einer Gattin wirken sehen, halten gewiß die betreffenden Scenen für phantastische Uebertreibungen der fruchtbaren Einbildungskraft des Verfassers. Wir können aber versichern, daß jene Darstellungen der Wahrheit ziemlich nahe kommen und daß es derlei Anstalten tatsächlich giebt. Man begegnet sehr häufig den schmutzigen Resultaten ihrer Thätigkeit in den Verhandlungen des Londoner Scheidungsgerichtshofes. Auch gehen sie oft mit den Rechtsanwälten Hand in Hand; in einem Processe miethen die Vertreter beider Parteien Detectives, wenn es sich um die Enthüllung von Geheimnissen handelt. Die Privat-Detectives werden von der amtlichen Polizei mit scheelen Augen angesehen, und es wird ihnen vorgeworfen, wegen schnöden Gelderwerbes Aufträge zu übernehmen, deren sich die amtlichen Spürnasen schämen würden. Dennoch kommt es vor, daß ein Beamter Colonel Henderson’s die Dienste von privaten geheimen Agenten in Anspruch nimmt; dies thut er jedoch unter eigener Verantwortlichkeit, und er setzt sich der Gefahr einer Rüge aus, wenn sein Gehülfe etwas verdirbt. Eine wichtige Rolle spielen die weiblichen Detectives, deren Dienste für Scotland-Yard unentbehrlich sind. Aber sie werden ebenfalls nicht von der Verwaltung direct engagirt; diese bezahlt sie zwar – in der Form von „Zeugen“ – aber für die Aufnahme und Gebarung derselben ist der betreffende Beamte verantwortlich.

Schließlich wollen wir einer Frage gedenken, welche hauptsächlich einem schwarzen Fleck im englischen Detective-Wesen ihren Ursprung verdankt: der Frage des Werthes des Ticket-of-leave-Systems. Was ein „Ticket-of-leave“ eigentlich ist, dürfte in Deutschland nicht allgemein bekannt sein. Die wörtliche Uebersetzung jenes dreifachen Wortes wäre „Urlaubs- oder Abschieds-Schein“, und dies ist auch die Bedeutung jener Documente in der Polizei- und Gerichts-Sprache. Im Laufe der Zeit wurden es die zur Blüthe gelangten australischen Colonien Großbritanniens bekanntlich müde, die Sträflinge aus dem Mutterlande aufzunehmen; die Deportation mußte daher aufgehoben werden. Als Ersatz dafür führte man eine Art Frohndienst ein. Um dem Verurtheilten für die Zukunft nicht alle Hoffnung zu benehmen, wurde die Bestimmung getroffen, daß er, wenn Anzeichen von Besserung und gutem Benehmen vorhanden sind, vor dem Ablauf der Strafzeit entlassen und mit einer vom Minister des Innern – dem Chef des Justizwesens – ausgestellten Pergamentsurkunde, dem Ticket-of-leave, versehen werden kann. Mit dieser Entlassungskarte in der Tasche ist er ein freier Mann und kann thun, was er will. Doch steht er unter polizeilicher Ueberwachung und wird wieder arretirt, wenn er müßig geht oder auf Abwege geräth. Nun sollte man meinen, daß solche Einrichtungen wohlthätig sind. Sie waren es auch wirklich in Australien. Den Deportirten hatte man ein ähnliches Zugeständniß gemacht; sie gingen, aus dem Gefängnisse entlassen, in irgend eine Stadt jener Inselwelt und wurden, da den Colonien im Stadium ihrer Entwickelung jeder Zufluß angenehm sein mußte, als Mitbürger aufgenommen, ohne daß man nach ihrer Herkunft und Vergangenheit fragte. Haben doch diese neuen Niederlassungen im fünften Welttheile einen guten Theil ihrer Blüthe ehemaligen Sträflingen zu danken! Ganz anders aber ist es leider in England. Hier macht der Uebereifer der Geheimpolizisten den Werth des Ticket-of-leave nicht nur hinfällig, sondern verwandelt die edle Absicht der Gesetzgeber in einen Fluch der armen Sünder, die sich wirklich bessern wollen. Ein Beispiel aus allerjüngster Zeit möge für diese Behauptung sprechen.

Ein im Jahre 1871 zu fünf Jahren Kerker verurtheilter Mann wurde vor längerer Zeit mit einem Ticket-of-leave entlassen. Einige Freunde associirten ihn in Brighton mit einem Geschäftsmann, und sie betrieben ein schönes, einträgliches Geschäft. Alles war in der besten Ordnung, – da erschien eines Tages ein Detective bei dem unbescholtenen Compagnon und fragte ihn, ob er wisse, daß sein Camerad ein Ticket-of-leave-Inhaber sei. Sofort wurde der Unglückliche an die Luft gesetzt. Nun kam er nach London und fand bei einem der vielen dortigen Postmeister, mit dem er von früher bekannt war, eine Stelle. Alsbald trat ein Detective auf und plauderte das Geheimniß wieder aus. Der Postmeister wollte unseren Mann zwar trotzdem behalten, allein die Spürnase erzählte die Geschichte in der Nachbarschaft, welche durch ihr Ausbleiben aus dem Laden des Postmeisters diesen zwang, den armen Teufel fortzuschicken. Und so ging es ihm mit mehreren anderen Stellen. Er mag vielleicht noch viele andere Anstellungen erhalten – und die „Gesellschaft zur Unterstützung entlassener Sträflinge“ thut ihr Möglichstes, um den Ticket-of-leave Inhabern Beschäftigung zu verschaffen –, aber stets wird das Damoklesschwert der Angeberei über

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1877). Leipzig: Ernst Keil, 1877, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1877)_051.jpg&oldid=- (Version vom 9.3.2019)