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Verschiedene: Die Gartenlaube (1878)

grüne Hochland bis in’s Münsterthal reichte. Mühlen und Fabrikgebäude setzen die engen, buckligen Straßen der Stadt noch tief in’s tannengrüne Thal des Strengbachs fort.

Das stolze Geschlecht, das einst die drei Schlösser auf dem Berg bewohnte, stieg in späterer Zeit etwas weiter herunter und setzte auf die Steinklippe die Giersburg (Girsberg) und das Schloß St. Ulrich, dessen Bogenkranz den Kunstfreund entzückt. Im Reformationszeitalter aber siedelten sich die Rappoltsteiner, gleich anderen Dynasten, ganz im Thale an. Graf Wilhelm, der den Kaisern Maximilian dem Ersten und Karl dem Fünften befreundet war, baute in der oberen Stadt ein Schloß im Renaissancestyl, aus dessen Fensterreihen heute die Zöglinge eines vielbesuchten Mädchen-Institutes über die schönen Anlagen hin auf die alte Stadt und in’s reiche Land hinein schauen.

Unter den Edeln des Landes waren die Rappolsteiner die angesehensten jenseits des Landgrabens, im oberen Lande, und das armlose Männchen mit dem spitzen Türkenhut im Schilde des ritterlichen Geschlechtes hoch geachtet. Von dem Kreuzfahrer Egenolf an, der unter Friedrich Barbarossa Herzog von Spoleto war, treten die Rappoltsteiner mitbestimmend in der Geschichte des Elsasses auf, in älterer Zeit oft verderblich für die Städte. Seit dem fünfzehnten Jahrhundert waren es meistens brave, volksthümliche Herren, die gern an Scherz und Freude der Masse theilnahmen und ein ziemlich patriarchalisches Regiment über ein blühendes Ländchen führten. Glänzten sie jetzt doch weithin als Patrone der „fahrenden Leute“; ihnen gehörte das merkwürdige Königreich der Pfeifer.

Schon in uralten Tagen ging ein poetischer Hauch von den Gestaden der Provence durch’s Rhonethal und das „Völkerthor von Belfort“ in die oberrheinische Ebene, wo auch der deutsche Minnegesang zuerst erblühte. Fahrende Spielleute, wie Heinrich der Gleißner und jener Minstrel Bitterpfiel, der sich im Kampfe Kolmars um seine Freiheit auszeichnete, fanden hier stets guten Ort und das Volkslied seine Pflegestätte, als mit dem Habsburger der Minnesang längst verstummt war und die Meistersängerei in den Zunftstuben der Städte zu klappern begann. Ist doch das Elsaß ein Mutterland des deutschen Volksliedes über Goethe’s Zeit hinaus bis in unsere Tage geblieben. Im Mittelalter wurde das letztere besonders von den als ehrlos geltenden fahrenden Spielleuten von Ort zu Ort getragen. Nun aber traten, wie früher schon in Frankreich die Gaukler, so auch im Elsaß die nicht seßhaften Leute zu einer Genossenschaft zusammen, um sich bürgerliche Rechte zu erwerben. Herr Smaßmann von Rappoltstein (das heißt Maximilian, mit welchem dieser Name in fürstliche Familien kam) übernahm bereitwillig das Patronat über diese lustige Zunft, und Kaiser Friedrich der Dritte bestätigte ihn darinnen. Jetzt waren die Geiger und Pfeifer im Elsaß eine anerkannte Genossenschaft mit Siegel und Brief. Niemandem im Lande außer ihnen war erlaubt, auf den Gassen und in Schenken, bei Hochzeiten, Kirchweihen oder sonstigen Gelegenheiten zu spielen und Kurzweil zu treiben. Und die Herren von Rappoltstein hießen jetzt „die Könige der Geiger und Pfeifer“.

Das „Königreich der Geiger und Pfeifer“, kurzweg auch „Pfeiferkönigreich“ genannt, reichte „im oberen und unteren Elsaß“ – wie die Formel lautete – „zwischen Rhein und Gebirg vom Hauenstein bis zum Hagenauer Forst“, umfaßte also genau das allemannische Sprachgebiet des Landes. Rappoltsweiler war die Hauptstadt dieses wunderlichen Reiches. Hier, am Sitze des Pfeifergerichts, vor welches die Rechtsfälle der Mitglieder zu bringen waren, wo der Oberkönig residirte, sammelte sich die Bruderschaft alljährlich zum großen „Pfeifertag“ (Pfiffersdaui), und zwar im September, am Sonntage nach Mariä Geburt, in der Zunftherberge zur „Sonne“, die noch existirt. Das Zunftbanner mit Trompeten und Pauken voran, dann der von der Rappoltstein’schen Herrschaft ernannte Pfeiferkönig mit der vergoldeten Krone auf dem Haupte, die Schöffen des Pfeifergerichtes im alterthümlichen Aufputze, zum Schlusse – je zwei und zwei – die Spielleute mit ihren tönenden Instrumenten: so ging der lustige Spielmannszug unter Glockengeläute und Volksjubel durch die Stadt in’s Thal. Hinter den blauaufsteigenden, wie im Feuer erstarrten, schroffen und hohen Felswänden rechts in eine Seitenschlucht einlenkend, führten die von Kastanien beschatteten Steinpfade nach der versteckten Capelle des Klosters Dusenbach. Hier stand das wunderthätige byzantinische Madonnenbild, das der Kreuzfahrer Egenolf von Rappoltstein aus Constantinopel mitgebracht hatte. Die Muttergottes von Dusenbach war nämlich die Schutzpatronin der Pfeifer und Geiger, Siegel und Marke der Zunft zeigte deren Bild. Hier mußten sie opfern und beichten, hierher ihre Buße zahlen in Silber oder Wachs, hier am Pfeiferstage die große musikalische Messe abhalten, zu welcher Jeder auf seinem Instrumente spielte. Dann ging der Zug nach alter Satzung vor das Schloß, um der „Herrschaft im Königreich“ zu huldigen, worauf der Pfeifertag im Zunfthause mit fröhlichem Tanze, Mahle und Trunk schloß. Dabei wurde der „König“ ganz, die Schöffen zur Hälfte freigehalten und der Scherge je nach seinem Durste mit Wein versehen. Wer durchaus abgehalten war, die Jahresmarke selbst zu lösen und dem Feste beizuwohnen, mußte den Verhinderungsfall bezeugen lassen und alle Beiträge zahlen, als ob er zugegen gewesen wäre.

Die Wichtigkeit des Pfeifertags für die Genossen war einleuchtend genug. Nur wer hier gegen die übliche Aufnahmegebühren losgesprochen, ins Zunftbuch eingetragen war, seine Jahresmarke gelöst, dem Könige wie der Bruderschaft geschworen hatte und das silberne Bild der Muttergottes von Dusenbach trug, war anerkannter Zunftbruder. Im anderen Falle war ihm zu spielen untersagt und sein Instrument unterlag der Confiscation. Ebenso war untersagt mit einem Anderen zu spielen, der keinen gedruckten Jahresschein besaßt. Am Pfeifertage selbst aber durfte außerhalb Rappoltsweiler nirgends im Lande die Kunst ausgeübt werden.

Im Laufe des sechszehnten Jahrhunderts, nachdem die Pfeifer dem Bauern zum Revolutionstanz aufgespielt hatten und die Herrschaft selbst zum Lutherthum übergetreten war, scheinen die Satzungen des Pfeifergerichts etwas „in Abgang und außer Acht gekommen“ zu sein. In sechsundzwanzig Paragraphen wurden die Pflichten und Rechte der Geiger und Pfeifer aufgezählt, wie sie oben schon großentheils angedeutet sind. Klagsachen seien vor den „König“ und das Pfeifergericht zu bringen, im Berufungsfalle vor „Unsern Hofrath“. Gespielt dürfe nur auf Bestellung werden; der bestellte Spielmann müsse aber auch dann bezahlt werden, wenn man statt seiner einen anderen dinge. Sonst war jeder Zunftbruder befugt, seiner Kunst überall im Königreiche nachzugehen. Nur zu keiner Judenhochzeit durfte aufgespielt werden, es sei denn der Jude zahlte zum Voraus einen Goldgulden, der dem „König“ des laufenden Jahres eingeliefert werde mußte.

Das also geordnete Königreich der Pfeifer und Geiger überstand den dreißigjährigen Krieg, das Aussterben der Rappoltsteiner, den Wechsel der Herrschaft,[1] die französische Besitznahme und ging erst mit der großen Revolution zu Ende. Noch bewahrt die Stadt viele Erinnerungen an dessen Blüthezeiten. Im Rathhause zeigt man eine werthvolle Sammlung von Pokalen, Panzern und Waffen, welche die Herrschaft bei solchen feierlichen Anlässen schenkte. Am alten Markt vor dem „Lamm“ steht noch der Laufbrunnen, den jener ehrenhafte Wilhelm von Rappoltstein im Jahre 1516 errichten ließ. Die vier Wassergießer stellen einen geharnischten Ritter, einen Knappen mit Eselsohren, einen Löwen mit Mönchskopf und den Schalksnarren mit der Schellenkappe vor. Auch der „Pfiffersdaui“ wird noch mit Ball, Essen und Trinken während des Septembermarktes gefeiert, die Ritter des lustigen Königreiches sind jedoch zerstoben. Aber „Spielleut’, durstige Leut“ hat seine Geltung auch nach Auflösung der heitern Zunft im weinreichen Rappoltsweiler, wo nach der Wiedervereinigung mit dem deutschen Reiche sogar ein eigener vielbesuchter Weinmarkt eingesetzt worden ist.

Unter den Prinzen aus dem Reiche der Pfeifer dürfte wohl dem Interesse der Gegenwart keiner so nahe stehen als der Erbgraf Ludwig von Rappoltstein, der später als König Ludwig der Erste von Baiern so berühmt geworden ist. Er war bekanntlich ein Sohn des „guten Max“, der mit Recht für einen der lustigsten Rappoltsteiner Pfeiferkönige gehalten wird. Mit offenem Sinn und offener Hand, war er ein sehr populärer junger Herr im heitern Reiche der fahrenden Leute. Zu Weier im Münsterthal – einem Orte der mit Rappoltstein vereinigten Herrschaft Hohenack – heißt noch eine besonders gute

  1. Die Grafschaft war 1667 durch Heirath an die Wittelsbacher von Zweibrücken gekommen.
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Verschiedene: Die Gartenlaube (1878). Leipzig: Ernst Keil, 1878, Seite 362. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1878)_362.jpg&oldid=- (Version vom 9.9.2019)