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Verschiedene: Die Gartenlaube (1895)

ist aber vorüber; die Bevölkerung von West-Griqualand ist von 60000 auf 45000 Köpfe gesunken, worunter sich 12500 Weiße befinden. Kein Wunder, denn der Diamantbergbau, der nunmehr in Tiefen von 360 und 380 Metern arbeitet und noch für Jahre gesichert erscheint, kann einen abenteuernden Digger nicht befriedigen. Aber schon vor Jahren winkte diesem in demselben Südafrika ein anderes „Dorado“.

In den Diamantgruben.

Es war um die Zeit, da auf dem Londoner Edelsteinmarkt die Diamantenpanik ausbrach, da Steine über 20 Karat keinen Käufer fanden oder gegen früher zum Spottpreise verschleudert werden mußten, da man die gelblich gefärbten Diamanten der Kimberley-Minen als minderwertige Ware zu bezeichnen anfing – es war um das Jahr 1873, als unter den Diggern von Griqualand die Kunde sich verbreitete, daß in der Transvaalrepublik unermeßlich reiche Goldfelder entdeckt worden seien. Man wußte seit lange, daß der Boden Südafrikas goldhaltig war; vermutete man doch in diesen Gegenden das Ophir Salomos; aber man hatte geglaubt, daß diese Goldlager schon in grauer Vorzeit ausgebeutet worden und erschöpft waren. Jetzt war aber das Dorado gefunden, und zunächst ging ein „Rush“ nach Lydenburg, das von Kimberley im Ochsenwagen in 3 bis 4 Wochen, mit Pferden in 10 bis 12 Tagen zu erreichen war. Kurze Zeit darauf wurden noch in Dakaap und Sheba neue Goldlager entdeckt, und ein Goldfieber mit allen seinen Schattenseiten ergriff Südafrika und lockte Auswanderer aus Europa und Amerika herbei. Ursprünglich betrieb man nur einfache Goldwäschereien. Am Ufer der Flüsse und Bäche wurden die „Wiegen“ aufgestellt, in denen der goldhaltige Sand gewaschen wurde. Eine unserer Abbildungen S. 43 zeigt uns die Digger bei dieser Arbeit. Sie haben sich am Ufer eines Wasserlaufes niedergelassen; das Erdreich, das von demselben angeschwemmt ist, besteht aus Trümmern von goldhaltigen Felsarten. Es handelt sich nun darum, das Gold vom Sande zu trennen. Unsere Digger besorgen dies auf eine einfache ursprüngliche Weise. Am unteren Laufe des Baches haben sie in geneigter Stellung einen rinnenförmigen Kasten aufgestellt, dessen Boden mit niedrigen Querleisten versehen ist. Indem sie nun den Sand des Ufergeländes in den Wasserstrom hineingraben, werden die leichten Schlammteilchen fortgeschwemmt; das schwerere Gold, sowie größere Kieselsteine bleiben zwischen den Leisten des Kastens liegen und das Gold kann nunmehr ausgelesen werden. Nachdem die ersten glücklichen Funde gemacht wurden, wandte man vollkommenere Geräte zum Goldwaschen an.

Außerdem aber entwickelte sich in Südafrika in kurzer Zeit auch der Bergbau auf Gold. Das edle Metall kommt dort reichlich auch in Quarzgängen eingeschlossen vor und das Erz muß daher aufgearbeitet werden. Dies geschieht in der Regel auf folgende Weise: das goldhaltige Gestein wird in Stampfern oder Pochbatterien (s. S. 43) zerkleinert und kann alsdann wie der goldführende Sand ausgewaschen werden. Um aber Verluste an kleinen Goldteilchen zu vermeiden, wird bei verbesserten Verfahren das zerkleinerte Gestein mit Quecksilber vermengt; dieses verbindet sich mit dem Gold zum Goldamalgam, das alsdann rein ausgewaschen wird. Erhitzt man das Amalgam, so verflüchtigt sich das Quecksilber, während das Gold in mehr oder weniger reinem Zustande zurückbleibt. In Südafrika ordnet man die Goldmühlen vielfach auch in der Weise an, daß man die „Pochtrübe“, also das zerstampfte Gestein, über Kupferplatten laufen läßt, die mit Quecksilber überzogen und in rinnenartigen Behältern etagenförmig übereinander aufgestellt sind. Das Gold der Pochtrübe verbindet sich alsdann mit dem Quecksilber, während die „taube“ Masse abfließt.

Die Zahl der in Betrieb genommenen Goldminen stieg; immer häufiger wurden die Züge der langen Ochsengespanne, die durch die menschenleere Steppe nach dem neuen Dorado eilten.

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1895). Leipzig: Ernst Keil, 1895, Seite 45. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1895)_045.jpg&oldid=- (Version vom 6.3.2024)