Seite:Die Geschichte der Herrschaft Eisenburg Ludwig Mayr 052.jpg

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Hauses Waldburg verliehen erhielten und sich nummehr darnach benannten. Auch hievon werden wir noch hören; nämlich 1359 tritt

Heinrich IV.

auf, deutlich kenntlich gemacht an dem fortwährenden Zusatz „dem Jungen“, oder „des alten Herrn Heinrich selig Sohn“, auch daran, daß er i. J. 1360 von dem Landvogt Herzog Friedrich von Teckh am 6. April d. J. mit den Lehen, welche der selige Herzog Albrecht von dem von Waldsee gekauft hatte, neu belehnt wird (G. A. II. 512 und B. R. IX. 11), was bei jedem Abgange eines Lehensträgers zu geschehen hatte. In einer gleich zu erwähnenden Urkunde erscheint er als „Hanß dem Jungen von Ißenburg, Hrn. Hainrich Säligen Sohn von Ißenburg, des Ritters“, nämlich in einer Copia eines Kaufsbriefes im A. T. Das ist jedenfalls ein Lese- und Schreibversehen, vielleicht aus dem vielgebrauchten „Heinz“ des Originals. Wenigstens wäre sonst das Unterscheidungsmal „dem Jungen“ im Gegensatz zum alten Heinrich nicht so recht am Platze. Auch heißt es in der „Registratura" des genannten Archivs richtig „Heinrich". – In G. M. 157, Ka 344 und G. I. 453 findet sich nun zum Jahre 1359 gleichlautend der Satz, daß Klara von Winterstetten, ihre Eisenburgischen Güter verkaufte. Ohne daß gesagt ist, worin dieselben bestanden. Vielleicht deutet obige Urkundenabschrift darauf hin. In derselben ist nämlich der Verkauf des Zehenten in Trunkelsberg verbrieft: „Ich, Clara die Schenckin Wyland Herrn Hainrich von Walse Säligen deß Ritters Eliche Hußfrowe, Ich Frid: vnd Ich Ulrich von Walse, Ir Son, Verkünden und verziehen offentlich mit disem brieff vor allen den, die ihn ansehend, lesent oder hörrent lesen, für Vns, vnd für alle vnser Erben, daß wir willenlich, mit wol verdachtem mut, nach rat erbr (ehrbarer) wyser lüt, vnser gueter freünd recht vnd redlich Verkauffent haben gebn, Hanß dem Jungen von Ißenburg etc. vnd allen sinen Erben vnser Zehenden ze Trunklsperg der gaut vßer dem Buhoff daselbn den Hanß Nägellin heut ze tag buet, vnd mit namen was wir Zehenden daselben ze Trunkensperg gehebt haben, mit allen nuzen und rechten, gewonheiten vnd genießen, die darzue vnd daran hörent vnd gehören sint, von gewonhait oder von recht Er sye klein oder groß ob erd, vnder erd, besüchtz vnd vnbesüchtz, zu rechten aygen vnd fur ein recht aygen vmb achzig pfund guter vnd geber haller … vnd habn in ach ze beßerer sicherheit zu vns vnd vnserer Erben ze rechten geweren gesezt auch nach Lands recht vnd nach aigens recht, die Erbar Lüt den Yteln (Ital) von Eroltzhain Ritter, Brunen von Eroltzhain sinen Bruder, vnd werntzen

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Ludwig Mayr: Geschichte der Herrschaft Eisenburg. Selbstverlag, Steinbach bei Memmingen 1914–1918, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Geschichte_der_Herrschaft_Eisenburg_Ludwig_Mayr_052.jpg&oldid=- (Version vom 9.4.2018)